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  1. #1
    Allwissend Avatar von mementomori
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    Beiträge
    1.252

    Frage Urheberrecht bei Screenshots/Scans/Abfotografieren?

    Nabend, (:

    eine Frage, die ich noch zum Copyright beim Einstellen/Verlinken von Fotos etc stellen wollte:

    Zitat Zitat von FAQ
    Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, Bilder von anderen Seiten (Versandhäuser, Kosmetikhersteller, Fotografen, Privatpersonen) hier einzustellen, das verstößt gegen geltendes Recht! Das Recht am Bild liegt beim Fotografen oder beim jeweiligen Seiteninhaber, der die Rechte gekauft hat.
    Das Posten eines solchen Bildes kann deshalb für das jeweilige Mitglied sehr ärgerlich und teuer werden!

    Ganz simpel ausgedrückt:

    Erlaubt ist:

    * das direkte Abbilden von selbstgemachten Fotos z.B.
    * ein Link zu einem "fremden" Foto

    Nicht erlaubt ist:

    * das direkte Abbilden von "fremden" Fotos (auch nicht mit Linkverweis zur Quelle!!)
    * "fremde" Fotos auf anderen Webspace hochladen oder auf der eigenen Festplatte abspeichern und dann hier direkt abbilden
    Hab ich verstanden!
    Aber: wie sieht die Lage aus, wenn ich urheberrechtsgeschütztes Material z.B.

    - abfotografiere (Zeitschriftartikel) oder
    - einen Screenshot mache

    und sie hier dann direkt ins Forum stelle? Oder gilt auch dann die Maxime "nur Verlinken ist erlaubt"?

    Entschuldigung, dass ich einen extra Thread zu der Frage aufmache, aber ich habe nichts Hilfreiches via Suche finden können.

  2. #2
    gelöscht
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    26.01.2010
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    Meine Laune...
    In Love

    AW: Urheberrecht bei Screenshots/Scans/Abfotografieren?

    Ich finde die Frage gut, weil manchmal würde man vielleicht gerne etwas aus einer Zeitschrift zeigen .

  3. #3
    in statu quo Avatar von pailycat
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    Beiträge
    44.460

    AW: Urheberrecht bei Screenshots/Scans/Abfotografieren?

    Zitat Zitat von mementomori Beitrag anzeigen
    Aber: wie sieht die Lage aus, wenn ich urheberrechtsgeschütztes Material z.B.

    - abfotografiere (Zeitschriftartikel) oder
    - einen Screenshot mache

    und sie hier dann direkt ins Forum stelle? Oder gilt auch dann die Maxime "nur Verlinken ist erlaubt"?
    *klick* Interessant

    Zu deiner konkreten Frage: Abfotografieren oder Screenshots verletzen ebenso das Urheberrecht, weil du einen fremden Inhalt 1:1 mit lediglich deiner persönlichen "Maßgabe" der Übernahme wieder-/weitergibst ...

    Du verletzt das Urheberrecht nicht unmittelbar, aber ich weiß, dass viele Unternehmen für die strafrechtliche Verfolgung solcher "mittelbaren" Fälle Spezialisten bezahlen Könnte also etwas kosten und widerspricht im übrigen dem BJ-Gedanken von Individualität

    Lass uns die Juristen anrufen
    "Humor ist nicht erlernbar. Neben Geist und Witz setzt er vor allem ein großes Maß an Herzensgüte voraus, an Geduld, Nachsicht und Menschenliebe." Curt Goetz
    Ceterum censeo: Kontaktformulare sind doof!!! paily
    ---> ppp-TB "Wer sich mit Humor wappnet, ist praktisch unverwundbar." Ernst Penzoldt

  4. #4
    Neff
    Besucher

    AW: Urheberrecht bei Screenshots/Scans/Abfotografieren?

    guten Morgen Mementomori,

    grundsätzlich ist es ja so, dass das Copyright nicht "aufgehoben" ist, nur weil man ein Bild/einen Text nimmt, und irgendwie verfremdet/bearbeitet.

    Das gilt auch für Zeitschriften, die man abfotografiert.

    Und in den Zeitschriften steht doch auch ein Copyrighthinweis. Copy = Kopie.....und was ist ein Foto anderes als eine Kopie? gleiches gilt für einen Screenshot
    Also Fotos vom Foto sind genauso eine Copyrightverletzung wie Fotos von einer Zeitschriftenseite. Und m.E. gilt für Secreenshots das gleiche.

    Im Zweifel haltet Euch doch nicht auf mit Grübeln über das, was nicht erlaubt ist, denn letztendlich würde das doch ein Richter im Einzelfall immer wieder neu entscheiden - sondern benutzt eben nur die Mittel, die eindeutig erlaubt wurden nämlich:

    • das direkte Abbilden von selbstgemachten Fotos bzw. das posten von selbst erstellten Texten
    • ein Link zu einem "fremden" Foto oder zu einem fremden Text.....


    Oder holt Euch für die Fotos, Screenshots, Textpassagen eindeutige Genehmigungen des Rechteinhabers!

    Dann seid Ihr auf der (rechts)sicheren Seite und der Seitenbetreiber ist es auch.
    liebe Grüße
    Geändert von Neff (21.07.2010 um 07:28 Uhr)

  5. #5
    Allwissend Avatar von mementomori
    Registriert seit
    24.01.2010
    Ort
    NRW
    Beiträge
    1.252

    AW: Urheberrecht bei Screenshots/Scans/Abfotografieren?

    Danke an euch für die Antworten! Man lernt ja nie aus.

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