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Ergebnis 1 bis 6
  1. #1
    Experte Avatar von pur
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    Beiträge
    563
    Meine Laune...
    Inspired

    Verkauf im Freundeskreis?

    Hallo Ihr Lieben,

    für den Verkauf von Kosmetika (also alles,w as auf dei haut kommt, braucht man ja GMP-Gutachten und und und. Doch wie ist das im Hobbybereich?

    Wenn man Kleinstauflagen davon rührt oder siedet oder oder. Irgendwann is der Schrank voll. Man kann sie an Freunde verschenken. Ja. Aber darf man sie auch z.B. gegen Aufwandsentschädigung verkaufen?

    Wie macht Ihr das?

    Freue mich über Infos,
    danke
    pur
    Man sieht nur mit den Kerzen gut, das Wesentliche ist im Dunkeln unsichtbar.

  2. #2
    Allwissend Avatar von cessna
    Registriert seit
    10.07.2011
    Beiträge
    1.462

    AW: Verkauf im Freundeskreis?

    Verkaufen darfst Du ohne behördliche Genehmigung an niemanden, auch nicht in Kleinstauflage oder an Freunde etc.
    Du darfst natürlich verschenken so viel Du willst und Deine Freunde dürfen Dir auch was "schenken"...seien es Zutaten zur Herstellung von Kosmetikartikel.

  3. #3
    kontext
    Besucher

    AW: Verkauf im Freundeskreis?

    Solange du allerdings nicht für den Verkauf herstellst, sondern abgibst, was du für gemacht hast und selbst nicht aufbrauchen kannst, also keine Gewinnabsicht dahintersteckt, ist das in geringem Maße schon möglich. "Flohmarktgesetz", sozusagen. Man bewegt sich da aber schnell in Grauzonen, so wie man auch nicht unbegrenzt Flohmarkten darf, grad wenn es um Artikel geht, die aus eigner Herstellung stammen und im freien Handel weiteren Auflagen unterliegen wie Kosmetika oder Lebensmittel. Da ist schon was dran. Auf dem Flohmarkt darf man an sich ebenso wenig eingemachte Marmelade verkaufen wie bei Ebay selbstgemachte Whipped Shea (obgleich beides vorkommt).

    Natürlich kann keiner keiner so genau kontrollieren, was ihr Freunde untereinander treibt. Solange es da nicht zu Unverträglichkeiten kommt, interessiert es wohl auch niemanden. Trotzdem, ich würde meinen Freunden nichts gezielt verkaufen wollen.. eher verschenken, irgendwann bekommt man dann ja auch irgendetwas zurückgeschenkt.

  4. #4
    _Heike
    Besucher

    AW: Verkauf im Freundeskreis?

    Zitat Zitat von pur Beitrag anzeigen
    Wenn man Kleinstauflagen davon rührt oder siedet oder oder. Irgendwann is der Schrank voll.
    Nö. Ist er nicht. Weil ich ja nur Kleinst(!)auflagen rühre, also nur für mich. Da ist also auch kein Schrank voll.

    Wenn Du an Freunde abgibst und sie Dich dafür mit etwas anderem glücklich machen, ist nichts zu sagen. Ich rühre für eine Freundin mit, sie schenkt mir einen schönen Lavendel für den Garten … beides immer zeitlich versetzt, weil wir uns einfach gefühlsmäßig nie etwas schuldig bleiben, man revanchiert sich liebevoll und ungezielt. Weißt Du, was ich meine?

    Wenn Du den »Überschuss« gegen »Erstattung der Unkosten« abgeben möchtest, begibst Du Dich bereits in einen juristisch grauen Bereich. Niemand wird gezwungen, monatlich 1 Kilo Seife zu sieden oder 300 ml Gesichtscreme zu rühren. Ist so, oder?

  5. #5
    Allwissend Avatar von cessna
    Registriert seit
    10.07.2011
    Beiträge
    1.462

    AW: Verkauf im Freundeskreis?

    Zitat Zitat von _Heike Beitrag anzeigen
    Niemand wird gezwungen, monatlich 1 Kilo Seife zu sieden
    wenn Du wüsstest...da gibt es unerklärliche Kräfte, die mich immer wieder dazu bringen Seife zu sieden, obwohl mein Vorrat noch gross genug ist

    Kleiner Scherz...OT Ende

  6. #6
    _Heike
    Besucher

    AW: Verkauf im Freundeskreis?

    Pscht … sag' doch sowas nicht.

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