Wann kann ich Schmerzensgeld fordern? - Eine Klage ist in der Regel nur dann sinnvoll, wenn der Friseur gravierende Fehler (falsche Farbe, Haare oder Kopfhaut durch Blondierung zerstört) gemacht hat, die Ihnen über längere Zeit zu schaffen machen.
Wie viel haben Gerichte in solchen Fällen zugesprochen?
- 250 Euro, wenn nach der Dauerwelle die Haare abbrechen (Amtsgericht Köln, AZ: 141 C 5/01).
- 500 Euro, wenn nach der Blondierung die Haare so kaputt sind, dass sie kurz geschnitten werden müssen (Landgericht Berlin AZ: 23 O 539/01, Amtsgericht Hannover AZ: 10 C 705/94).
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