@Juni
Ich spiele nicht Ball, Juni. Auch nicht mit dir. Deine Aussagein diesem Kontext ist eine Unterstellung und keine Meinung. Und auch wenn DU Unterschlagung nicht verurteilst: Ich tue dies schon und der Gesetzgeber auch (§246 StGb). Susi hat ein schönes Beispiel dazu gebracht. Für mich ist das Thema Unterschlagung, Betrug und Einbehalten fremden Eigentums und welche Meinung du dazu hast jetzt vom Tisch. Die hast du für mich nämlich genug zum Besten gegeben.Und große Töne spucken kann jeder, ob derjenige dann wirklich so reagiert wie er hier schreibt, weiß ja keiner.
@Becky
Dir muss nix leid tun, Becky. Du hast ja nix unterschlagen Schön dass deine Sachen nun da sind.