Jap, das sind allerdings keine "echten" Auszüge sondern da steht fett "KOPIE" drauf (zumindest bei Volksbank und Postbank ist das so), die sind fürs Finanzamt im Zweifelsfall nicht gültig, oder sagen wir mal, sie müssen nicht, wenn sie nicht wollen.
Wir hatten den Fall nämlich mit einem ausgeschiedenen Gesellschafter, der die Auszüge nur unvollständig zurückgelassen hat.
In den meisten Fällen und wenn dir keiner was böses will geht das so, aber wirklich wasserdicht ist es nicht.
PS: gilt übrigens auch für Verbindungsnachweise vom Telefon und solche Geschichten wie Kreditkartenabrechnungen, meistens will man ja selber was von irgendwem und der will was verkaufen, da geht das so, aber als rechtssicherer Nachweis gilt nur das Original in Papierform. Arbeitsamt zB weigert sich gern mal bei solchen nachgedruckten Versionen, wenn der Sachbearbeiter es nicht gut mit einem meint. Versicherung ist auch oft unkooperativ.