Richterin als Beamte oder - auch dort eher ehrenamtlich? Auch Schöffen am Strafgericht nennen sich (ehrenamtliche) Richter ... Hauptamtlich Richterin im Staatsdienst und im Nebenjob im HS - geht nicht. Wobei Richter sich ihre Arbeitszeit und Pension lt Vertrag selbst aussuchen dürfen. Und wenn sie nur einen einzigen Tag pro Woche Akten lesen und verhandeln - ist selbst das gestattet (Augen auf bei der Berufswahl). Aber jeder Nebenjob muss bei hauptberuflichen Richtern genehmigt werden.
Vorzeitig in Pension geschickt wird sie hoffentlich nicht sein - aber selbst da hätte sie lebenslang finanziell gut ausgesorgt. Dazu geschieden - ggf auch hier noch Einkünfte, die Kinder sind längst erwachsen und stehen auf eigenen Beinen - von daher viel Zeit und Möglichkeit ... Ehrenamt klingt da doch perfekt. Aber - ob das jetzt wirklich von fremden Leuten "ausgewertet und diskutiert" sein muss ... Sonderapplaus muss jedenfalls nicht sein. Die Masse der Leute, die ohne jahrzehntelang unbezahlt wo auch immer täglich helfen und nie namentlich erwähnt werden - ist groß. Für die interessiert sich keiner ...
Gefunden: Sie bringen Ihre Lebenserfahrung in die Verhandlungen ein und haben dort die gleichen Rechte wie die Berufsrichter*innen, die die Verhandlung leiten: Sie können Fragen stellen, das Wort ergreifen und sind an der Beratung und Abstimmung gleichberechtigt beteiligt. Besondere Kenntnisse müssen Sie nicht mitbringen. Sie sollten ein Interesse an sozialrechtlichen Fragestellungen haben.
Nachgeschaut - sie kann kein Richter mit Nebenjob im HS sein, nur auch dort nur als Beisitzer und ehrenamtlich) ---> https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb...HI2969041.html und https://dejure.org/gesetze/DRiG/42.html