Aber hier scheint es ja keinen Grenzwert zu geben, sondern Weichmacher X ist in der EU verboten. Trotzdem ist es zulässig, Produkte, die den Weichmacher enthalten, in Verkehr zu bringen, wenn es technisch nicht anders möglich ist und das Produkt trotzdem sicher ist.
Die Beurteilung darüber, ob es sich beim Gehalt um "Spuren" handelt, ob es technisch nicht zu vermeiden ist und ob das Produkt trotzdem sicher ist, wird aber offensichtlich dem Hersteller überlassen, und es gibt auch keinen Grenzwert, der die "Spuren" quantifizieren würde. Wenn das beides so ist, fände ich das schon sehr seltsam, da ja in der EU eben alles bis ins Detail geregelt ist. Aber vielleicht ist der Spiegel-Artikel auch an der Stelle nicht gut recherchiert, das kann ich nicht beurteilen. ich hatte die Hoffnung, dass Du das vielleicht weißt, weil Du ja an der Quelle sitzt.
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Ach, und Paranüsse sind übrigens auch radioaktiv. Bananen-Paranuss-Quark wäre also der sichere Tod.