Im neuen Reformhauskurier habe ich etwas interessantes gelesen. Ich habe nie so ganz durchgeblickt, was der Unterschied zwischen Reformhauskosmetik und welche aus dem Naturladen/Bioladen (welche z.B. das BDIH-Siegel tragen) ist.
Wenn es um die Bestandteile von toten Tieren geht, gehen die Neuform/Reformhaus-Richtlinien (Reformhaus) weiter als die von anderen Naturkosmetikanbietern aus dem Bioladen. In beiden (Neuform-Kosmetik und in Bioladen-Kosmetik) darf zwar kein Kollagen und Elastin vom Rind ebensowenig wie Murmeltierfett, Rindertalg oder Squalan (Haifischleber) enthalten sein. Aber in Reformhauskosmetik dürfen darüber hinaus keine Farbstoffe wie das rot färbende Cochenille, das aus toten Läusen gewonnen wird, enthalten sein. Kosmetik aus dem Bioladen erlauben dagegen das Läuserot (zum Beispiel in Lavera/Logona Lippenstiften). Reformhauskosmetik muss immer vegetarisch sein also frei von Bestandteilen vom toten Tier sein.
Dagegen sind in Reformhauskosmetik PEG (Polyethylenglykole) erlaubt. Allerdings nur in so genannten Rinse-off-Produkten, also Shampoos oder Duschgele, die wieder von der Haut abgewaschen werden müssen. PEG´s sind als Tenside oder Emulgatoren dort erlaubt. Auch Parabene werden vom Reformhaus als gut verträgliche Konservierungsstoffe eingesetzt. In Shampoos oder Duschgele mit dem BDIH-Siegel finden sich dagegen keine PEG oder Parabene.
Darüber hinaus darf die Reformhaus dekorative Kosmetik (Rouge, Lippenstifte, Lidschatten) auch mit synthetischen Farben gefärbt werden. Allerdings nur mit solchen, die laut Lebensmittelrecht auch für konventionelle Lebensmittel zugelassen sind. Der BDIH lässt in Naturkosmetik keinerlei synthetische Farben zu.
Na, ja, ich fands ganz hilfreich.