Steht in ihrem Badezimmer vielleicht "Cool Water" von Davidoff? Aber steht da wirklich "Cool Water" darauf? Oder vielleicht nicht? Doch - im selben Schriftzug - "Cool Rain", "Cool Ocean" oder "Cold Shower"? Das wäre möglich, denn der Klassiker aus dem Hause Lancaster gehört zu gern kopierten Kosmetikprodukten. Er repräsentiert damit aber nur ein Produkt, das für Produktfälscher ein Milliardengeschäft darstellt. "Man geht davon aus, dass in dem Markt der Plagiate mehr verdient wird als bei den Originalherstellern selbst", sagt der Berliner Rechtsanwalt Cornelis Lehment in der WELT, der zahlreiche Originalmarken vertritt.
Doch jetzt hat L´Oréal einen fast schon ungeahnten Erfolg errungen. Nach Jahrzehnten fehlgeschlagener Versuche, den Duft eines Parfums urheberrechtlich schützen zu lassen, hat L'Oréal zum ersten Mal vor einem französischen Gericht recht bekommen, berichtet die WELT. Gemäß dem Bericht hatte L'Oréal gegen Bellure geklagt, eine Parfumfirma aus Dubai, die ihre Produkte über Belgien vertreibt. Bellure verkauft Kopien von 13 der erfolgreichsten L'Oréal-Düfte und hat dabei aus vorangegangenen Prozessen gelernt. Allzu plumpe Anlehnungen wie "Chenal No 5" statt "Chanel No 5" wurden vermieden und statt dessen phantasiereiche Namensassoziationen kreiert: "Trésor" wurde zu "Valeur", "Miracle" zu "Pink Wonder".
Angesichts solcher Dreistigkeit suchte L'Oréal einen neuen Weg vor Gericht und attackierte erneut das bisher maßgebende Urteil von 1975, wonach Parfum eine chemische Mischung und kein Kunstwerk sei. 2004 gelang dem Konzern ein Teilerfolg mit dem Urteil, dass ein Duft "das Ergebnis einer geistigen Arbeit" sei. Gleichwohl lehnte das Gericht damals die Klage gegen Bellure mit der Begründung ab, es gebe keinen Beweis, dass deren Parfums identische Kopien der L'Oréal-Produkte seien.
Doch mit Hilfe der Gas-Chromographie, mit der die Kopierer den Duft eines Parfums relativ leicht analysieren können, konnte L'Oréal jetzt nachweisen, dass sich von den 52 Duftstoffen eines ihrer Parfums 50 im Plagiat von Bellure wiederfinden. Das überzeugte die französischen Richter. Sie verurteilten die Kopisten zu Schadenersatz von € 1,5 Millionen und stellten die Originaldüfte des Konzerns für 70 Jahre unter Urheberrechtschutz.