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Ergebnis 1 bis 26
  1. #1
    Fortgeschritten Avatar von snowangel
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    Recht: Kosmetikproduktrücknahme

    Hallo,

    Gibt es nicht irgendwie eine gesetzliche Grundlage bzgl. Kosmetik die man nicht verträgt?

    Ich habe mir schon oft Kosmetikprodukte gekauft die ich nicht vertragen habe, die sind sogar noch fast ganz voll. Von dm weiss ich wohl dass sie manchmal Sachen zurücknehmen wenn man sie nicht verträgt. Sollte eigentlich jedes Geschäft sowas tun? Vor allem dieses Dadosens aus dem Reformhaus ist bei mir noch fast voll aber ich vertrag es nicht. Sollte ich versuchen es beim Reformhaus zurückzugeben oder mich direkt an Dadosens wenden? Oder hat das alles keinen Sinn? Immerhin war das Zeug nicht grad günstig. was meint ihr?

  2. #2
    meli
    Besucher

    AW: Recht: Kosmetikproduktrücknahme

    Als ich meine Dadosens-Probe im Reformhaus geschnorrt habe, hat man mich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich gekaufte Original-Produkte bei Nicht-Vertragen zurückgeben könnte. Hast du es schon probiert ????

  3. #3
    Fortgeschritten Avatar von snowangel
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    AW: Recht: Kosmetikproduktrücknahme

    Ne noch nicht, hab mich noch nicht getraut, deswegen wollte ich mich erst einmal hier erkundigen ob es sowas gibt

  4. #4
    meli
    Besucher

    AW: Recht: Kosmetikproduktrücknahme

    klar, versuch´ es !!!

  5. #5
    Allwissend Avatar von Vargaslinka
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    AW: Recht: Kosmetikproduktrücknahme

    DadoSens ist von Börlind, die nehmen alles anstandslos zurück wenn noch deutlich mehr als die Hälfte drin ist.
    Du bist anderer Meinung als ich und ich werde dein Recht dazu bis in den Tod verteidigen. - Voltaire


  6. #6
    Inventar Avatar von janne
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    4.294

    AW: Recht: Kosmetikproduktrücknahme

    Die NK-Hersteller, die ich kenne, nehmen auch alles zurück. D.h., der Laden nimmts zurück und er bekommt vom Hersteller Ersatz. Ohne wenn und aber. Ich glaub, das wird immer mehr üblich, auch in anderen Bereichen.
    Der Bioladen, in dem ich früher gearbeitet habe, hat auch jedes andere Produkt zurückgenommen. Es hat gereicht, wenn die Kundin sagt, es würde ihr nicht schmecken. Ob man da ausgetrickst wird, das merkt man recht schnell.
    Und ich finde, eine Kundin, die sich die Mühe macht, etwas zurückzubringen (noch dazu ist es ja oft, wie bei dir, snowangel, eine Frage von sich trauen), hat Unannehmlichkeiten auf sich genommen und muss adäquat behandelt werden. Das bindet ja auch an den Laden. Man geht gerne dort wieder hin.
    (Das war jetzt mal aus der Sicht des Ladens gesprochen )

    LG
    Janne

    LG
    Janne
    Wenn man nicht lacht, wirds auch nicht lustiger.

  7. #7
    supreme
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    AW: Recht: Kosmetikproduktrücknahme

    ja wenn ich das so höre - hab ich sowas leider auch nie in Anspruch genommen.....

  8. #8
    sugar
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    AW: Recht: Kosmetikproduktrücknahme

    als ich mir in der apotheke das reinigungsgel von avene gekauft hab wurde mir auch gesagt, ich könne es zurückbringen falls ich es nicht vertrage.

    bisher habe ich sowas auch noch nie in anspruch genommen, auch nicht bei produkten in bioläden. finde es aber gut, wenn man sachen zurückbringen kann, mit denen man nicht klarkommt. aber ob auch schlecker, rossmann...sowas machen würden..?

  9. #9
    supreme
    Besucher

    AW: Recht: Kosmetikproduktrücknahme

    schlecker hat mir gesagt, sie machen das bei prof dr mang produkten

  10. #10
    Inventar
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    AW: Recht: Kosmetikproduktrücknahme

    Dass Rossmann Produkte zurücknimmt, habe ich schon gehört. Ich vertrage die Dadosens Sachen auch nicht und die Tube ist noch fast voll, wäre ja prima, wenn man die zurückgeben könnte.

  11. #11
    Fortgeschritten Avatar von snowangel
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    AW: Recht: Kosmetikproduktrücknahme

    aber den Kassenzettel brauch man dazu oder? Ärgert mich, denn zwar hab ich von der Effektcreme und dem Waschgel noch den Kassenbon aber von dem Gesichtswasser und der Peelingmaske net :( ...
    werd da mal morgen hin. VOn den Sante sachen die ich nicht vertragen hab hab ich auch keinen Kassenzettel, da hab ich mich damals auch nicht in den Laden getraut, hab dann Sante einen Brief geschrieben und gesagt ich vertrage die Sachen nicht etc. kam aber nie etwas zurück

  12. #12
    Inventar Avatar von antiqua
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    AW: Recht: Kosmetikproduktrücknahme

    Zitat Zitat von snowangel
    [...] hab dann Sante einen Brief geschrieben und gesagt ich vertrage die Sachen nicht etc. kam aber nie etwas zurück
    Aha? Nicht sehr kundenfreundlich ...

    Von der dm weiss ich aus eigener Erfahrung, dass sie auch ohne Kassenbon zurücknehmen!

  13. #13
    Forengöttin Avatar von Rubina
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    AW: Recht: Kosmetikproduktrücknahme

    Im allgemeinen werden bei nicht vetragen die Produkte zurück genommen, allerdings ist man ohne Kassenbon auf die Kulanz der Mitarbeiter angewiesen.

    Sogar im Douglas habe ich schon mal ein Parfüm zurück gegeben, da ich einen Ausschlag davon bekommen habe. Mit Kassenzettel war das kein Problem, allerdings habe ich von denen dann einen Gutschein über den Geldbetrag bekommen. Doch das fand ich in Ordnung.
    Ein Freund ist jemand, der deine Vergangenheit versteht, an deine Zukunft glaubt und dich heute so nimmt wie du bist.
    Wenn du Dinge nicht ändern kannst, dann mußt du lernen sie so akzeptieren wie sie sind.
    Alles Liebe, Ruby

  14. #14
    Forengöttin Avatar von Chrisantiss
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    AW: Recht: Kosmetikproduktrücknahme

    Hm...ich kann jetzt nur mal so allgemein über die gesetzlichen Grundlagen schreiben.
    Ein Kauf ist ein Vertrag, der nur in beiderseitigem Einverständnis rückgängig gemacht werden kann. Das betrifft Produkte ohne Mangel. Ebenso gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht.
    Nimmt der Verkäufer etwas zurück, dann ist es Kulanz.

    Ihr solltet aber auch wissen, dass, wenn immer wieder Produkte (vor allem bereits Gebrauchte) zurückgenommen werden, der Hersteller/ Händler einen Verlust erleidet, der sich irgendwie im zukünftigen Preis einer Sache niederschlagen wird.

    Der Käufer trägt beim Kauf einer Sache immer ein gewisses Risiko. Dessen sollte er sich bewußt sein. Vor einem Kauf sollte er überlegen und die Sache prüfen.


    Aaah, habs gefunden. Ich brauch das nämlich auch für unseren Laden.

    Hier mal ein Zitat aus den gesetzlichen Grundlagen:

    2. Rücktritt vom Vertrag

    Unter vielen Kunden ist die Vorstellung weit verbreitet, man könne ohne jeden Grund innerhalb eines gewissen Zeitraums (z.B.: 3 Tage) von jedem Vertrag zurücktreten.

    Aber einmal geschlossene Verträge - sei es schriftlich oder mündlich - sind grundsätzlich einzuhalten (lateinisch: "Pacta sunt servanda").

    Der Händler ist also im Recht, wenn er sich weigert, die fehlerfreie Ware zurück zu nehmen und das Geld zurück zu geben.


    Die Vertragspartner können ein Rücktrittsrecht des Käufer aber ausdrücklich vereinbaren . ( also vorher anfragen, ob man was zurückgeben darf)

    Da einmal geschlossene Verträge erfüllt werden müssen, besteht grundsätzlich auch kein Rechtsanspruch auf Umtausch einer mangelfrei gelieferten Ware gegen eine andere.

    Hat es sich der Kunde aus irgendeinem Grunde anders überlegt, gefällt ihm beispielsweise zu Hause die Farbe des gekauften Mantels nicht mehr oder sieht er den gleichen Artikel bei einem Konkurrenzunternehmen billiger, so sind dies keine Umtauschgründe. Nimmt der Verkäufer den Mantel trotzdem zurück, so tut er dies freiwillig aus Kulanz.


    Wer sicherstellen will, dass er auch fehlerfreie Ware zurückgeben oder umtauschen kann, muss dies mit dem Verkäufer beim Abschluss des Vertrages ausdrücklich vereinbaren. Für den Verkäufer empfiehlt es sich, Umtauschrechte schriftlich einzuräumen und unmissverständlich darauf hinzuweisen, welche Artikel in jedem Fall vom Umtausch ausgeschlossen sein sollen, z. B. Kosmetikartikel, Perücken oder Unterwäsche.

  15. #15
    Forengöttin Avatar von morgua
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    AW: Recht: Kosmetikproduktrücknahme

    Also ich habe schon bei Müller, bei Douglas und bei dm Kosmetik zurückgegeben, die ich nicht vertragen habe. Hatte immmer den Kassenzettel. (Hebe ich bei Kosmetik, die ich noch nie hatte immer auf.) Habe immer das Geld zurückbekommen.
    Ach halt, bei Douglas habe ich mir ein anderes Produkt ausgesucht, deshalb weiß ich nicht, ob ich sonst das Geld bekommen hätte.

  16. #16
    BJ-Einsteiger Avatar von Stern1975
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    AW: Recht: Kosmetikproduktrücknahme

    Als ich mir von Vichy die selbstbräunende Gelcreme fürs Gesicht gekauft hab, wurde ich auch darauf hingewiesen, daß ich den Kassenzettel aufheben soll, da ich das Produkt bei Nichtvertragen zurückbringen kann. Das fand ich prima. Vorher wurde mir das noch nie gesagt.

  17. #17
    Inventar Avatar von janne
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    AW: Recht: Kosmetikproduktrücknahme

    @snowangel
    Ich denke auch, dass du den Kassenzettel haben must. Ausnahme: wenn man in dem Laden gut bekannt ist.
    Dass von Sante keine Antwort kam, ist der Hammer. Ich würde denen noch mal eine mail schicken. Schreib, dass du am soundsovielten einen Brief geschrieben hättest und dich sehr wunderst überhaupt keine Resonanz bekommen zu haben.

    @chrisantiss: eine rechtliche Frage ist das nie, es ist immer Kulanz. Aber ich finde, das kann man schon erwarten.
    Klar hat der Hersteller einen Verlust (wenn er dem Laden das Produkt ersetzt), aber der Gewinn dabei ist, dass der Laden die Kundin nicht verliert, sogar vielleicht noch besser an sich bindet, weil man dann gern wieder dort einkauft. Das hat auch für den Hersteller einen Vorteil, denn das Negative (hab das Produkt nicht vertragen) wird gemildert (habs zurückgeben können, das ist dann auch wieder gut an dieser Firma). Auf längere Sicht gesehen, fährt jeder Laden und jeder Hersteller mit der kulanten Haltung besser ----- find ich.

    LG
    JAnne
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  18. #18
    Expertin Avatar von minamara
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    AW: Recht: Kosmetikproduktrücknahme

    ich habe wie snowangel der firma rausch ein produkt mit brief zurueckgeschickt, aber auch null reaktion...

  19. #19
    LÖWENMAMA Avatar von Sommernachtstraum
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    AW: Recht: Kosmetikproduktrücknahme

    Als sie in einer Drogerie für Bio-Kosmetik ein Sante Farbshampoo nicht zurücknehmen wollten (ich musste noch zweimal wiederkommen, bis die Chefin endlich mal da war und die hat mich auch wieder weggeschickt) habe ich eine Email an Sante geschickt und das Geld für das Shampoo und das Porto wiederbekommen, super Service! Und in der dm nehmen sie alles wieder zurück bei Unverträglichkeit, auch ohne Kassenzettel.

  20. #20
    meli
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    AW: Recht: Kosmetikproduktrücknahme

    Ich denke, es kommt oft auch darauf an, wie man auftritt.... Und wie oft man das macht!

  21. #21
    BJ-Einsteiger
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    AW: Recht: Kosmetikproduktrücknahme

    Weiß jemand ,ob man auch Produkte von Ladival aus der po ohne Kassenbon zurückgeben kann?
    Liebe Grüße

  22. #22
    Experte Avatar von sushiact
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    AW: Recht: Kosmetikproduktrücknahme

    also, ich hab schonmal in der apotheke die normaderm feuchtgkeitspflege zurückgegeben , weil ich sie auch nur einmal verwendet hatte und hab dafür sogar eine gutschrift bekommen. In dem börlind beipackzettel steht dass alle produkte die 75% des inhalts enthalten zurückgenommen werden. Ich find das echt toll.

  23. #23
    Fortgeschritten Avatar von misskittin
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    Katze AW: Recht: Kosmetikproduktrücknahme

    Zitat Zitat von morgua
    Also ich habe schon bei Müller, bei Douglas und bei dm Kosmetik zurückgegeben, die ich nicht vertragen habe. Hatte immmer den Kassenzettel. (Hebe ich bei Kosmetik, die ich noch nie hatte immer auf.) Habe immer das Geld zurückbekommen.
    Ach halt, bei Douglas habe ich mir ein anderes Produkt ausgesucht, deshalb weiß ich nicht, ob ich sonst das Geld bekommen hätte.
    Bei Douglas geht nur Umtausch oder Gutschein- bei DM und Müller hab ich bis jetzt auch immer das Geld zurückbekommen

  24. #24
    Fortgeschritten Avatar von snowangel
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    AW: Recht: Kosmetikproduktrücknahme

    Ich denke, es kommt oft auch darauf an, wie man auftritt....
    Das stimmt...bin 22 sehe aber aus wie unter 18. Immer wenn ich hingehe und was zurückbringen will fragen die mich entweder total aus oder nehmen es nicht zurück auch nicht bei reklamationen.. schick dann immer meine Mutter hin .. und bei ihr stellen die sogar bei Klamotten nach über einem Monat keine Fragen und geben ihr das Geld einfach nur zurück...echt unfair..

  25. #25
    Inventar Avatar von missyqueen
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    AW: Recht: Kosmetikproduktrücknahme

    dm tauscht soweit ich weiss alles, was nicht getestet wurde auch ohne bon um.......dadosens nimmt benutze produkte zurück solange noch...ich glaub es waren 3/4 der produkte noch voll ist............douglas ist sehr kulant...hab vor nem halben jahr nen bb kabuki ohne bon umgetauscht, weil meine auseinandergefallen ist und vor 2 wochen hab ich die diorshow ohne bong umgetauscht, weil die auch auseionandergebrochen ist.......nic

  26. #26
    Fortgeschritten Avatar von faltenfrei
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    AW: Recht: Kosmetikproduktrücknahme

    Als ich bei Douglas rumscharwenzelte, kam eine Verkäuferin und fragte, ob sie helfen kann - na ja, wie immer so. Ich sagte ihr dann, dass ich ja gerne wollen würde, aber nicht weiß, ob ich die Kosmetik vertragen würde. Bei den Verkaufssender könnte ich das eben zurückschicken. Da wurde mir geantwortet, dass dort auch alles zurückgenommen wird. Vertraulich sagte sie mir dann, dass wohl die Verkaufssender das in erweitertem Maße bewirkt hätten, denn die Kunden fragen immer mehr nach der Rückgabemöglichkeit. Haben diese Sender wenigstens etwas Gutes veranlasst. Oh, bin ich heute wieder einmal böse.
    Wenn es im Himmel keine Tiere gibt, dann will ich da nicht sein

    Liebe Grüße
    faltenfrei

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