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Ergebnis 1 bis 19
  1. #1
    BJ-Einsteiger Avatar von steve
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    Parfümprobe gegen Bezahlung?

    Hallo,

    ich hätte gern andere Meinungen gehört. Ich habe folgendes kleines Problem.
    Auf der Homepage von Avon hatte ich einen neuen Herrenduft gesehen.
    Ich wollte nicht bestellen, ohne zu wissen wie er sich auf der Haut entwickelt.
    Ich habe eine Mail an Avon geschrieben, in der ich fragte, ob ich vielleicht eine Probe davon erhalten könnte.
    Vergangene Woche erhielt ich ein Päckchen von Avon, darin enthalten waren fünf Proben zu 1 ml von dem Duft und noch von allen anderen Herrendüften, die ich eigentlich nicht wollte und nach denen ich auch nicht gefragt hatte.

    Dabei lag eine Rechnung, in der ich alle Proben bezahlen sollte und noch die Versandkostenpauschale von 3,95 Euro.

    Teilweise kann ich es verstehen, teilweise nicht. Schließlich sind es für die Firmen auch Kosten. Es werden viele Proben bei Ebay verkauft, was auch nicht Sinn der Sache ist.

    Auf der anderen Seite bin ich der Meinung, daß man mir die eine Probe auch in einem Umschlag hätte schicken können. Und die anderen Proben wollte ich nicht, soll jetzt aber dafür zahlen.

    So richtig weiß ich nicht wie ich den Service finden soll. Ich habe noch nie so eine Erfahrung gemacht.

    Liebe Grüße

  2. #2
    Erklärbär Avatar von Mrs. Smith
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    AW: Parfümprobe gegen Bezahlung?

    Huhu

    das ist ja Wucher!!!

    Wurdest Du irgendwann mal telefonisch oder per e-mail über die Kosten unterrichtet bzw. steht da irgendwas auf der Website?

    Falls nein, würde ich eine bitterböse e-mail an Avon schreiben mit der Frage, ob sie gedenken, so Neukunden zu gewinnen und dass sie diesen (für Avon) lächerlichen Betrag wieder bitte ganz schnell wieder ausbuchen sollen.

    Du meine Güte, so kann man auch Kunden vergraulen
    Viele Grüße von Mrs. Smith

    Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klar kommen!

  3. #3
    Erklärbär Avatar von Mrs. Smith
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    8.953

    AW: Parfümprobe gegen Bezahlung?

    Ich meine, ich hab ja auch schon Parfumproben bei beautyforyou bestellt, aber da waren mir die Kosten vorher bewusst und ich finde es auch in Ordnung, für Proben exquisiter Düfte Geld zu bezahlen, aber hey... doch nicht für Avon

    Gab es irgendeine Bestätigungs-e-mail an Dich?
    Viele Grüße von Mrs. Smith

    Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klar kommen!

  4. #4
    Experte Avatar von ava82
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    AW: Parfümprobe gegen Bezahlung?

    Hi

    Das ist ja eine Unverschämtheit!!

    Du must den Betrag aber nicht zahlen!
    Erstens hast Du nur nach einer Probe gefragt (geringere Versandkosten) und nicht nach mehreren.

    Des Weiteren hätte man Dich vorher über die Versandkosten unterrichten müssen bzw. müsste auf deren HP vermerkt sein, das eine Probe so und so viel kostet + Versandkosten in Höhe von 3,95€ hinzu kommen.

    Das ist eine absolute Frechheit!

  5. #5
    BJ-Einsteiger Avatar von steve
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    AW: Parfümprobe gegen Bezahlung?

    Hallo,

    es kam weder eine Bestätigung meiner Mail noch sonst etwas. Hätte Avon mich darauf hingewiesen, ich hätte mir da was ausgesucht und das mit einer Bestellung verbunden. Irgendein Duschgel oder so.
    Gut, 8 Euro sind nicht die Welt. Natürlich habe ich Avon geschrieben was das soll.
    Darauf kam die Antwort das ich zahlen müßte.
    Ich hätte alles zurücksenden können. Leider hatte ich da aber schon eine Probe geöffnet. Die Rechnung lag mit einem haufen Werbung (Prospekten einer Zahnversicherung usw.) unten im Päckchen. Das war ein sehr großer Karton und darin lagen diese winzigen Röhrchen und Unmengen an Werbematerial.

    Ein Kunde werde ich da sicherlich nicht. Ich poste es hier nur, weil ich regelrecht sprachlos bin. Erwartet hätte ich so etwas niemals.

  6. #6
    Experte Avatar von ava82
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    AW: Parfümprobe gegen Bezahlung?

    Kann man da echt nichts machen?

    Das geht doch nicht, das nach einem kleinen Pröbchen fragst und nun 8€ zahlen sollst?

    Ruf doch da mal an.
    Ich würde nicht zahlen!

  7. #7
    Qataqo
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    AW: Parfümprobe gegen Bezahlung?

    tja hättest du das ding nicht geöffnet das eine wäre es kein problem aber so hmmm

    porto würde ich aufjedenfall nicht bezahlen, habt ja keinen gültigen geschäftsabschluss gemacht und du hast nirgends die agb von denen angenommen, aber als du das eine pröbchen geöffnet hast maybe schon falls sowas in der beiliegenden schrift steht.

  8. #8
    Erklärbär Avatar von Mrs. Smith
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    AW: Parfümprobe gegen Bezahlung?

    Ich würde absolut nichts bezahlen und wie gesagt eine ganz fürchterlich bitterböse e-mail schreiben...

    Eigentlich ist es doch irrelevant, ob Du die Sachen schon ausprobiert hast, ich würde entweder den Krempel zurückschicken oder darauf bestehen, dass die Rechnung ausgebucht wird.



    Frechheit hoch 3!!!
    Viele Grüße von Mrs. Smith

    Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klar kommen!

  9. #9
    Colleen
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    AW: Parfümprobe gegen Bezahlung?

    Riecht das Zeug wenigstens gut?

  10. #10
    BJ-Einsteiger Avatar von steve
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    AW: Parfümprobe gegen Bezahlung?

    Hi,

    ich neige eher dazu das Geld zu überweisen. Tu ich das nicht, kommen ja noch Mahngebühren dazu. Und das wird noch teurer. Und wenn Avon auf Bezahlung besteht, wird das ein endloses Thema.
    Ich hatte am Montag noch einmal eine Mail geschrieben, aber bisher keine Antwort erhalten. Glaube auch nicht das sie reagieren werden.

    Ich warte bis nächste Woche und überweise dann. Werde mich dann für den "ausgezeichneten Kundenservice" bedanken.

    Ich ärgere mich selbst, dass ich eine Probe geöffnet habe. Wie gesagt, lag die Rechnung zwischen den ganzen Werbekram, den ich erst später durchgesehen habe.
    Aber hätte ich die anderen Proben wieder eingepackt, hätte ich für den einen ml Probe auch die Versandkostenpauschale von 3,95 Euro zahlen müssen.

    @Colleen

    Nein. Der Duft ist nichts für mich. Das was angegeben ist, kann meine Nase nicht finden - karamelisierten Ingwer und Gewürze sollten enthalten sein. Es duftet wie vieles was es im dm gibt, nicht besser und nicht schlechter.

    Zumindest bin ich um eine Erfahrung reicher.
    Liebe Grüße
    Geändert von steve (14.07.2006 um 15:25 Uhr)

  11. #11
    Forenkönigin Avatar von Monika227
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    AW: Parfümprobe gegen Bezahlung?

    Das würd ich aber mit Sicherheit auch nicht zahlen. Vielleicht interessiert das die Verbaucherzentrale. Kannste ja auch mal Avon sagen, daß Du Dich bei der Verbraucherzentrale informieren wirst.......
    Oder schick den Kram zurück, egal ob Du schon eine geöffnet hast oder nicht. Am besten unfrei. Das ist echt eine Unverschämtheit.

  12. #12
    Kosmetik-Messie Avatar von Rapsi
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    AW: Parfümprobe gegen Bezahlung?

    Hallo Steve,

    bin zwar kein Rechtsexperte, aber du hast etwas geschickt bekommen, was du nicht bestellt hast. Insofern dürfte Avon eigentlich auch nicht auf Bezahlung der Rechnung bestehen (Probenöffnung hin oder her).
    Vielleicht reicht es ja schon, wenn du dich in einem Fax oder ner Mail an Avon sehr enttäuscht über den Service äußerst und betonst, dass du unter diesen Umständen mit Sicherheit kein Kunde werden wirst - und deine Bekannten, die du natürlich über diese Sache informierst, ebenfalls nicht. Bei mir hat das immer gezogen und ich hab nie wieder etwas von entsprechenden Forderungen (z.B. ungerechtfertigte Mahnkosten) gehört .Also einen Versuch ist es allemal wert, wenn sie nicht darauf eingehen kannst ja immer noch bezahlen...
    Grüßle Rapsi


  13. #13
    Fortgeschritten Avatar von Blondesblau
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    AW: Parfümprobe gegen Bezahlung?

    Hi Steve,

    also genau wie auch Rapskäferchen meinte, brauchst du aus juristischer Sicht die Sachen nicht zu bezahlen, da du vorher nicht über die anfallenden Kosten informiert worden bist und keinem Kaufvertrag zugestimmt hast !
    Genau das solltest du Ihnen schreiben und auf gar keinen Fall etwas überweisen.
    Das ist eine absolut dreiste Masche, die man nicht fördern darf.

    LG
    Blondesblau

  14. #14
    Experte Avatar von Brigid
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    AW: Parfümprobe gegen Bezahlung?

    Hallo!

    Es gibt seit einiger Zeit ein verbindliches Gerichtsurteil bezüglich Zusendung nicht bestellter Ware und deren Folgen. Darin heißt es, dass man Ware, welche man nicht bestellt hat, keinesfalls bezahlen muss und man die nicht bestellte Ware sogar behalten kann, da kein Kaufvertrag (wie unten schon mal erwähnt) zu stande gekommen ist.

    Wende Dich bitte an die Verbraucherzentrale, denen müsste das aktuelle Urteil bzw. das Gesetz dazu vorliegen.

    Mein Rat: Keinesfalls bezahlen, sondern sofort schriftlich in Widerspruch gehen.

    LG von Edda
    Liebe Grüsse - Brigid

    "Stecke deine Kindheit in die Tasche und renne davon,
    denn das ist alles, was du hast."
    (Romy Schneider)

  15. #15
    unbeliebt/ungeliebt Avatar von Weizenblond
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    AW: Parfümprobe gegen Bezahlung?

    Das "Gesetz" ist der § 241 a BGB:

    § 241 a Unbestellte Leistungen.

    (1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
    (2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
    (3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.

  16. #16
    Experte Avatar von Brigid
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    AW: Parfümprobe gegen Bezahlung?

    Guten Morgen Weizenblond!

    Genau das ist es! Super!

    LG Edda
    Liebe Grüsse - Brigid

    "Stecke deine Kindheit in die Tasche und renne davon,
    denn das ist alles, was du hast."
    (Romy Schneider)

  17. #17
    unbeliebt/ungeliebt Avatar von Weizenblond
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    AW: Parfümprobe gegen Bezahlung?

    Unter Leistung versteht man in diesem Zusammenhang nicht nur die bewusste Lieferung unbestellter Sachen, sondern darüber hinaus die gewollte Erbringung sonstiger Leistungen, welche gewöhnlich Gegenstand eines Werk-, Dienst- oder Maklervertrages sind.
    Eine Leistung ist unbestellt, wenn sie dem Verbraucher ohne eine ihm zurechenbare Aufforderung zugeht, d. h. weder eine ausdrückliche oder nachträgliche Vertragsofferte vorliegt, noch der Empfänger die Sendung in sonstiger zurechenbarer Weise veranlasst hat. (Palandt: § 241a BGB Rn. 2; Münchener Kommentar: § 241a BGB, Rn. 6 f)

    Auf die Schnelle kann ich momentan keine Urteile finden.

  18. #18
    Experte Avatar von Brigid
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    AW: Parfümprobe gegen Bezahlung?

    Zitat Zitat von Weizenblond
    Unter Leistung versteht man in diesem Zusammenhang nicht nur die bewusste Lieferung unbestellter Sachen, sondern darüber hinaus die gewollte Erbringung sonstiger Leistungen, welche gewöhnlich Gegenstand eines Werk-, Dienst- oder Maklervertrages sind.
    Eine Leistung ist unbestellt, wenn sie dem Verbraucher ohne eine ihm zurechenbare Aufforderung zugeht, d. h. weder eine ausdrückliche oder nachträgliche Vertragsofferte vorliegt, noch der Empfänger die Sendung in sonstiger zurechenbarer Weise veranlasst hat. (Palandt: § 241a BGB Rn. 2; Münchener Kommentar: § 241a BGB, Rn. 6 f)

    Auf die Schnelle kann ich momentan keine Urteile finden.
    Ich finde das Urteil ja auch nicht. Werde am Tage danach suchen. Es geht mir hier einfach um das Geschäftsgebaren von der Fa.

    Edda
    Liebe Grüsse - Brigid

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    (Romy Schneider)

  19. #19
    Kristie
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    AW: Parfümprobe gegen Bezahlung?

    Ich würde auf KEINEN Fall die 8.- EUR bezahlen, da Du telefonisch nicht auf die entstehenden Kosten hingewiesen wurdest und zudem auf der Website (u.a.AGB) von einer Berechnung für Proben nichts vermerkt ist.
    Ich hätte denen gleich eine Email geschrieben und unmissverständlich mitgeteilt, daß ihre Forderung unberechtigt ist und Du nicht bezahlst!
    Geändert von Kristie (15.07.2006 um 12:58 Uhr)

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