Hallo Reteima,
wenn man erwischt wird, kostet es 3% Zollgebühren plus 19% Mwst.
Wenn man den grünen Durchgang benutzt (keine Zolldeklaration) statt den roten (für anmeldepflichtige Waren) und dann erwischt wird, werden die Daten noch zusätzlich aufgenommen.
Dann wird ein Strafverfahren eingeleitet wegen Steuerhinterziehung. Ob es zur Anklage kommt, ist Ermessenssache und vom Warenwert abhängig.
Wenn man über die Summe von 175,00 € kommt, wird der ganze Warenwert abgabepflichtig, nicht nur die übersteigende Summe.
Viele Grüße