Den ersten Einwand konnte ich ja noch haaaalbwegs verstehen, so hat der Anwalt meine erste Anfrage beantwortet, warum der Artikel CK "Truth" gelöscht wurde:
Sehr geehrte Frau ....,
Wir zeigen an, dass wir die Coty Prestige Lancaster Group GmbH in dieser Angelegenheit vertreten.
Ihre Auktion ist beanstandet und von eBay gelöscht worden, weil Sie das Produkt ohne Umverpackung zum Kauf angeboten haben. Unsere Mandantin kann auf Grund ihrer Markenrechte jedoch verlangen, dass die von ihr hergestellten Produkte ausschließlich in der Originalausstattung vertrieben werden. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil sich nur auf der Verpackung die vollständigen und nach der KosmetikVO gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu den Inhaltsstoffen befinden.
Gut, das Argument mit den Inhaltsstoffen ist ja nicht ganz von der Hand zu weisen.
Die Antwort auf meine Anfrage, wie er auf die idiotische Unterstellung des gewerblichen Handels kommt, ist im Grunde nichtssagend; interessant fand ich auch, dass zunächst von der Lancaster-Group und in späteren Mails immer von L'Oreal die Rede war... gehören die zusammen?
Sehr geehrte Frau ...,
Das Angebot haben wir für unsere Mandantin gegenüber eBay beanstandet, da ihr Gesamtangebot an Parfum-und Kosmetikartikeln über rein privates Handeln deutlich hinaus ging.
Da unsere Mandantin an der von eBay geforderten Unterlassungserklärung keinerlei eigenes Interesse hat, bestehen aus Sicht unserer Mandantin für die Wiederzulassung folgende zwei Möglichkeiten:
a) Sie unterschreiben die von eBay geforderte Erklärung und übermittelt diese per Fax an die von eBay angegeben Nummer. Nach der Wiederzulassung stellen Sie den Account dann entweder auf gewerblich um oder verzichten in Zukunft auf jegliches gewerbliches Angebot.
Oder
b) Sie erklären uns gegenüber schriftlich per Brief (wir benötigen das Original), dass sie für die Zukunft keinerlei Verkäufe von Parfum- und Kosmetik in nennswertem Umfang mehr beabsichtigen. In dem Brief sollte neben der vollständigen Anschrift und dem eBay-Namen unbedingt auch ihre e-Mailadresse angegeben werden. Sobald uns diese Erklärung vorliegt, teilen wir eBay mit, dass unsere Mandantin keine Einwände gegen die Wiederzulassung als "Privater Verkäufer" hat. In der Regel realisiert eBay die Freischaltung dann binnen 2-3 Tagen.
Darauf habe ich natürlich "höflich" geantwortet... mittlerweile hat ebay mein Konto übrigens entsperrt, aber das interessiert mich jetzt eh nicht mehr.
Sehr geehrter Herr xxx,
nach den auf ebay nachzulesenden Rechtsgrundlagen kann ich nur nochmal ausdrücklich betonen, dass ich keinen gewerblichen Handel betreibe.
Ich werde daher definitiv nicht den von Ihnen in Punkt a) vorgeschlagenen Weg wählen.
Zu Punkt b): Definieren Sie "nennenswerten Umfang". Wie viele Dinge aus meinen Privatbesitz ich bei ebay einstelle, lasse ich mir nicht von der L'Oreal-Group diktieren. Ich beabsichtige weiterhin, Parfüms und ggf. andere Artikel bis zur Auflösung meiner Sammlung von ingesamt über 120 Düften anzubieten. Wenn Sie in Vertretung Ihrer Mandantin mir vorgeben möchten, wie viele hiervon ich gleichzeitig bei ebay einstelle, ist das definitiv keine Option.
Falls dann nur noch Punkt c) der Rechtsweg bleibt, würde ich das sehr bedauern.
Jedoch lasse ich mich nicht in meinen persönlichen Entscheidungsrechten und Freiheiten beschneiden, nur weil dies der L'Oreal-Group genehmer ist.
So, genug Fortsetzungsroman
Ich mich jedenfalls, dass ich die Düfte nicht in Second Skin eingestellt habe, hier hätten sie ein besseres Zuhause gefunden und es wäre mit Vergnügen statt mit Theater verbunden gewesen.
Daher gelobe ich Besserung!