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  1. #1
    supreme
    Besucher

    Gesetzliche Verpflichtung, Unverträglichkeiten zu melden????

    Mich erreichte heute eine Mail nach einem Widerruf. Text wie folgt:

    "Sehr geehrte XY,

    da wir gesetzlich verpflichtet sind alle Unveträglichkeitsfälle zu melden, bitte um Angabe welche XY Creme bzw. Produkt haben Sie nicht vertragen und welche Anzeichen sind bei Ihnen aufgetreten.

    Mit freundlichen Grüßen

    XY"


    Mich irritiert das etwas ? Seit wann gibt es so eine gesetzl. Verpflichtung bzw gibt es die überhaupt? Das habe ich bisher noch nie gehört und jeder reagiert ja individuell ? Bei mir liegt zB Pickelbildung ganz häufig an pflanzl Ölen, die andere ja wieder sehr gut haben können. Ich seh dann aus wie Pickelmonster, andere eben nicht...wieso sollte man sowas "melden" und so

  2. #2
    Zouzou
    Besucher

    AW: Gesetzliche Verpflichtung, Unverträglichkeiten zu melden????

    Davon habe ich noch nie was gehört. Ich könnte mir eher vorstellen, dass der Verkäufer "vertragliche" nicht "gesetzliche" Verpflichtungen meint, weil er die Ware sonst eventuell seinerseits nicht kostenneutral zum Hersteller retournieren kann. Würde mich jetzt aber auch mal interessieren.

  3. #3
    Inventar Avatar von Biesi
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    AW: Gesetzliche Verpflichtung, Unverträglichkeiten zu melden????

    Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, daß eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Aber bitte berichte, wie es weitergeht!
    Liebe Grüße

    Was ist das? - Das ist blaues Licht. - Und was macht es? - Es leuchtet blau.
    Meine Angebote im SecSki: div. Kleidung und div. Schuhe

  4. #4
    Allwissend Avatar von Naschkatze
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    AW: Gesetzliche Verpflichtung, Unverträglichkeiten zu melden????

    Also ich kann mir auch nicht vorstellen das da eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
    Ich denke mal, die wollen nur die Dringlichkeit Deiner Aussage untermalen und evtl. damit eine Produktverbesserung anstreben!!???
    Zu stark geschminkt und zu wenig bekleidet ist bei den Frauen immer ein Zeichen der Verzweifelung.
    -Oscar Wilde-

  5. #5
    supreme
    Besucher

    AW: Gesetzliche Verpflichtung, Unverträglichkeiten zu melden????

    der Shop ist aber nicht der Hersteller

    mich düngt es auch, dass hier mein Widerruf bzw Rücktritt etwas "erschwert" oder "unbequem" werden soll.....

  6. #6
    Fortgeschritten Avatar von issima
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    AW: Gesetzliche Verpflichtung, Unverträglichkeiten zu melden????

    Welcher Shop ist das denn?

  7. #7
    Inventar Avatar von phoenixfeatherholly
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    AW: Gesetzliche Verpflichtung, Unverträglichkeiten zu melden????


    Bin auch neugierig.
    Patriotism is the virtue of the vicious.
    - Oscar Wilde -

  8. #8
    supreme
    Besucher

    AW: Gesetzliche Verpflichtung, Unverträglichkeiten zu melden????

    bisher hab ich nichts weiter gehört...auch noch keine Rücküberweisung

    es ist der shop http://www.beautyworld-*******

  9. #9
    Fortgeschritten
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    AW: Gesetzliche Verpflichtung, Unverträglichkeiten zu melden????

    völliger blödsinn. dieses gesetz gibt es nicht.

  10. #10
    supreme
    Besucher

    AW: Gesetzliche Verpflichtung, Unverträglichkeiten zu melden????

    Der Laden regt mich vielleicht auf.

    nach der obigen mail und meiner antwort (freundlich & erklärend) kam einfach NIX; auch keine Rücküberweisung

    da fragte ich gestern, was nun mit der Rücküberweisung sei

    Antwort:



    "Hallo,
    die Gutschrift wurde Ihrem Konto schon längst verbucht.

    Mit freundlichen Grüßen"


    Woher wollen die denn wissen, was auf meinem Konto verbucht ist Mal abgesehen davon, dass von denen da auch heute wieder NIX drauf ist Hab dementsprechend zurückgemailt, dass dem wohl nicht so sei; sonst muesste ich ja nicht mailen

  11. #11
    supreme
    Besucher

    AW: Gesetzliche Verpflichtung, Unverträglichkeiten zu melden????

    ja, aber ich warte noch bis ende der woche....evtl haben die ja gestern angewiesen als ich sie erinnert habe....

  12. #12
    supreme
    Besucher

    AW: Gesetzliche Verpflichtung, Unverträglichkeiten zu melden????

    Jetzt kommt der Oberhammer!!!!

    Die haben mir 58.- bei Ihnen im Laden aufs Konto als Gutschrift gegeben !!!

    Keine Rücküberweisung !

    Habe jetzt ganz klar mit rechtlichen Schritten & Anwalt gedroht!!!!

  13. #13
    Forengöttin Avatar von KAREN
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    Daring

    AW: Gesetzliche Verpflichtung, Unverträglichkeiten zu melden????

    Das habe ich auch schon befürchtet nachdem du den Wortlaut ihrer Mail zietiert hast!

    Da bin ich mal gespannt wie die auf deine Mail reagieren!
    "If it doesn't keep me up at night- it's not worth doing"- Ina Garten

    2a/M/ii (8cm) - Von 120cm zurück auf 100cm


  14. #14
    supreme
    Besucher

    AW: Gesetzliche Verpflichtung, Unverträglichkeiten zu melden????

    also das ist einfach unmöglich, eine Dreistigkeit ohne Ende und gesetzlich unhaltbar

    Mir steht nach einem Widerruf mein Geld zurück zu!

    Mal ganz abgesehen davon, dass ich NIE Ware noch sonstwas erhalten habe

  15. #15
    Inventar Avatar von phoenixfeatherholly
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    AW: Gesetzliche Verpflichtung, Unverträglichkeiten zu melden????

    Das Probleme hatte ich mal bei Hautbalance. Die haben nach drei Beschwerden dann doch überwiesen.
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    - Oscar Wilde -

  16. #16
    supreme
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    AW: Gesetzliche Verpflichtung, Unverträglichkeiten zu melden????

    also ich finde, wir müssen das Gebaren dieser Onlineanbieter hier viel mehr publik machen

    hast du das mal zum hautbalance TB mit dazugeschrieben ?

    ich schreib auf alle fälle einen TB zu dem beautyworld vorfall!

  17. #17
    Forengöttin Avatar von KAREN
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    AW: Gesetzliche Verpflichtung, Unverträglichkeiten zu melden????

    Also das versteh ich jetzt nicht. Wenn du NIE Ware erhalten hast, wie konntest du eine Unverträglichkeit als Grund angeben? Oder wie sind die darauf gekommen? Haben sie sich das mit der Unverträglichkeit aus den Fingern gesogen?
    Und warum willst du vom Kauf zurücktreten bevor du die Ware überhaupt erhalten hast und inspizieren könntest. Ist für mich jetzt so nicht volkommen stimmig
    "If it doesn't keep me up at night- it's not worth doing"- Ina Garten

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  18. #18
    supreme
    Besucher

    AW: Gesetzliche Verpflichtung, Unverträglichkeiten zu melden????

    man ich hab mir grad einen wolf geschrieben und nun kam es nicht durch wg. server

    also gaaaanz kurz:

    hatte einen kosmetikertermin und erst "zu spät" gemerkt, dass ich es nicht vertragen hab

    mal abgesehen davon, dass u.a. auch die lieferzeit nicht eingehalten wurde

    letztendlich kannst du aus allen möglichen gruenden widerrufen; musst noch nichtmal einen Grund angeben

    freundlicherweise erklärte ich mich aber

    hätte ich ware bekommen und sogar probiert, hätte ich ja kein anrecht auf geld zurück...das ist ja nicht qvc

  19. #19
    supreme
    Besucher

    AW: Gesetzliche Verpflichtung, Unverträglichkeiten zu melden????

    Wenn ich mal so überlege hast du recht mit deiner verwirrung

    Ich war ja auch total irritiert bei der email des ersten posts

    Ich hab ja nicht DEREN Ware und Unverträglichkeit bemängelt, sondern nur meinen Widerruf bekannt gegeben und die Umstände freundlicherweise erläutert

    Deren emailreaktion bzgl Unverträglichkeit war eben total strange. Deswegen ja der erste post. Und wie es dann weiterging strotzt ja nur vor Unseriösität

  20. #20
    Arber
    Besucher

    AW: Gesetzliche Verpflichtung, Unverträglichkeiten zu melden????

    Aloha! Hier einige Facts der gesetzlichen Lage:

    Das Fernabsatzgesetz fand Anwendung auf Fernabsatzverträge, also auf Kauf- oder Dienstverträge, die zwischen Verbrauchern und Unternehmern per Telefon, per Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel abgeschlossen worden waren (§ 1 Abs. 1 und 2 FernAbsG).

    Wenn ein Unternehmer zum Geschäftsabschluss Fernkommunikationsmittel einsetzte, war er gemäß § 2 FernAbsG verpflichtet, dem Verbraucher bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen. So musste er dem Verbraucher u. a. seine Identität und seine Anschrift nennen und ihn über die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung informieren. Insbesondere musste der Unternehmer den Verbraucher über sein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht belehren.

    Bei Fernabsatzverträgen wurde den Verbrauchern ein grundsätzliches Widerrufsrecht gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 FernAbsG i. V. m. § 361a BGB a. F. eingeräumt. Innerhalb einer Frist von zwei Wochen konnte der Verbraucher seine Willenserklärung widerrufen und war dann nicht mehr an den Vertrag gebunden. Diese Frist begann, sobald der Unternehmer seine oben genannten Informationspflichten erfüllt hat. Wurde ein Kaufvertrag geschlossen, begann die Frist frühestens, sobald der Verbraucher die Ware erhalten hat, spätestens jedoch vier Monate nach Erhalt der Ware.

    Durch die Schuldrechtsmodernisierung wurde das Fernabsatzgesetz aufgehoben. Die Bestimmungen zu den Fernabsatzverträgen wurden teilweise wörtlich aus dem Fernabsatzgesetz übernommen und sind heute in den §§ 312b ff. BGB sowie in der BGB-Informationspflichten-Verordnung zu finden.

    @supreme:
    Wesentliche Merkmale sind im Kosmetikbereich auch Incis! Sollten diese bei Vertragsabschluss verschwiegen worden sein, dann wäre der Kaufvertrag von vorne herein nicht, meiner Meinung nach!

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