Umtausch:
Manche Geschäfte/Händler erlauben es, gekaufte Waren innerhalb von z.B. 14 Tagen zurückzugeben und geben das gezahlte Geld dafür zurück.
Das ist ein freiwilliges Entgegenkommen der jeweiligen Geschäfte und leider nicht überall üblich!
Widerruf:
Bei bestimmten Kaufabschlüssen ( Internet, Telefon, Haustürgeschäft, ...) und unter gewissen Randbedingungen kann man den Kaufvertrag binnen 14 Tagen widerrufen und die unbenutzte Ware zurückschicken/-geben.
Da kann sich kein Händler gegenüber Verbrauchern drum herumdrücken!
Mangel:
Wenn eine gekaufte Ware die beim Kauf zugesicherten Eigenschaften nicht (mehr) hat, kann der Händler verpflichtet sein, auf seine Kosten den Mangel zu beseitigen.
Reklamation:
Wenn ein Mangel bemerkt wurde und der Händler in der Pflicht wäre, den Mangel zu beseitigen, muss die Ware bei ihm reklamiert werden.
Gewährleistung:
In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf wird davon ausgegangen, dass ein Mangel bereits bei Übergabe der Ware vorgelegen hat. Der Händler muss ggf. das Gegenteil beweisen - oder den Mangel beseitigen.
Nur für den Verkauf an "Verbraucher" ist dieses gesetzlich vorgeschrieben.
Beweislastumkehr:
Im Zeitraum von 7 bis 24 Monaten nach dem Kauf muss der Käufer glaubhaft machen, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war - oder auf Entgegenkommen des Händlers hoffen.
Bei gebrauchten Waren kann dieser Zeitraum auf 12 Monate verkürzt werden!
Nacherfüllung:
Zur Beseitigung eines Mangels kann der Händler versuchen, den Mangel zu beseitigen. Die Ware darf danach aber nicht "repariert" aussehen. Scheitert der erste Reparaturversuch darf der Händler noch einen zweiten Versuch machen. (Verschiedenartige Mängel an der gleichen Ware werden separat gezählt!)
Rücktritt:
Kann ein Mangel nicht vom Händler ordnungsgemäß beseitigt werden (fachgerechte Reparatur, Austausch), kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und das Geld zurückverlangen. Der Händler kann allerdings einen Nutzungsabschlag einbehalten.
Garantie:
Vom Hersteller einer Ware eine "Garantie" gewährt werden. Dieses ist eine freiwillige Leistung und die Bedingungen sind weitgehend frei gestaltbar. Die "Garantieurkunde" regelt die genauen Bedingungen.