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Ergebnis 1 bis 21
  1. #1
    supreme
    Besucher

    Guthaben von 2003 einlösen ....Probleme?!

    ich habe da einen kleinen nichtigen Fall und frage mich gerade, ob wir hier eventuelle Experten auf dem Gebiet haben

    Als Student kaufte ich mir in einem Kopieladen eine Copykarte fuer 26.- Es sind 1000 Kopien drauf und die Anzahl der Kopien werden gg. Verkäuferinnenunterschrift abgehakt. Meine Karte von 2003 ist rot. Ich bin dann weggezogen; kuerzlich wieder in die Region gezogen. Meine Karte hat noch ein Guthaben von ca 16.-, den Laden gibt es noch, das Copycard System auch (aber eine andere Farbe).

    Letzte Woche war ich dort und fragte einfach mal nach, ob man das Guthaben zurückerstattet bekäme, da ich nicht mehr in der Stadt wohne. Man wolle die Chefin fragen.

    Heute war ich wieder da. Noch hatte keiner gefragt, aber (ich glaube) die Chefin kam dann zu mir.

    Sie war eher zögerlich und die Tendenz ging zum Nein. Rein theoretisch kann ich ja mit der Card noch weiter kopieren und man hat denen "Geld geschenkt". Geht das so einfach, da nein zu sagen? Ich fragte auch, ob man den Betrag evtl anderweitig im Laden umsetzen könne. Auch das war eher ein Nein. Sie wolle nun heute abend ihren Mann fragen und mich dann telefonisch informieren.

    Obendrein zweifelte sie die Echtheit meiner Karte an, meinte, die hätte ich ja kopieren können und der Stempel sei schwarz - sie hätten blaue Stempel. Ich argumentierte, dass blau auf rot nunmal schwarz wird, wer denn bitteschön copycards fälscht (dann noch von 2003 im wissen, dass es rot sein muss incl ca 10 unterschriften), dass die kulis ja reflektieren und es gebrauchserscheiningen aufweist...ehrlich gesagt, war mir die sache echt zu bloed und ich fand das schon eine ziemliche unterstellung. als hätten die jeden tag so einen fall.

    Sie meinte halt 2003 sei zu lang her und warum ich nicht eher gekommen sei. Die Karte hat aber keine Frist noch sonstwas.

    soll ich's vergessen oder hab ich da generell ein anrecht drauf ?

  2. #2
    supreme
    Besucher

    AW: Guthaben von 2003 einlösen ....Probleme?!

    hmmmm wg "Hilfe" hab ich es hierhin gepostet....aber evtl gehört es doch in den Treffpunkt ?

  3. #3
    supreme
    Besucher

    AW: Guthaben von 2003 einlösen ....Probleme?!

    naja...also je mehr ich gerade das ereignis revue passieren lasse, komme ich selbst zu dem schluss, dass ich lieber keinen fuss mehr in den laden setze, die ganze unterhaltung eine unglaubliche frechheit finde und ärgere mich darüber, dass die herrschaften meine daten haben

    letztendlich wäre es ok gewesen, wenn ich auf meine anfrage von letzter woche einfach via verkäuferin das nein der chefin gehört hätte (wobei ich die karte ja nach wie vor abkopieren könnte....). wäre zwar nicht toll gewesen, aber habe ich mit gerechnet.

    diese vorwürfe -und nicht nur spekulationen sondern klare zusage der fälschung und des "geldziehens" - sind einfach unmöglich und verdirbt einem die laune. da hät ich die karte lieber weggeschmissen
    Geändert von supreme (27.02.2007 um 07:06 Uhr)

  4. #4
    Forengöttin Avatar von susi
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    AW: Guthaben von 2003 einlösen ....Probleme?!

    hmm
    ehrlichgesagt find ichs normal (nicht okay, aber normal) dass das geld nicht rückerstattet wird. bei einer kinokarte (weiss nicht obs das bei euch auch gibt) könnte man das geld jedenfalls gar nicht zurückkriegen. sonst auch nicht.. *kopfkratz* das find ich "normal".

    das mit der gefälschten karte ist meiner meinung nach schon eine ganz schön freche unterstellung... das halte ich für ne sauerei..

    ich weiss nicht was du machen solltest... also ich würd ja hartnäckig bleiben

  5. #5
    supreme
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    AW: Guthaben von 2003 einlösen ....Probleme?!

    naja , ich war ja zweimal da....wie gesagt, hab ich ja auch mit "neeee geht nicht" gerechnet, aber dann noch so ein KLOPS
    mal sehen, ob da noch was kommt.....

  6. #6
    Forenkönigin Avatar von Monika227
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    AW: Guthaben von 2003 einlösen ....Probleme?!

    ich finde nicht, daß man eine Kinokarte mit einer Karte vom Copyshop vergleichen kann

  7. #7
    Forengöttin Avatar von susi
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    AW: Guthaben von 2003 einlösen ....Probleme?!

    wieso nicht?

  8. #8
    Forenkönigin Avatar von Monika227
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    AW: Guthaben von 2003 einlösen ....Probleme?!

    na eine Kinokarte ist eine einmalige Sache bei der man sich einen Film anschaut und dann ist die Sache "gegessen" Da hat man dann die bezahlte Leistung bekommen. (mal abgesehen davon kann man z.B. bei uns im Kino sehr wohl sein Geld wieder bekommen, wenn die bezahlte Leistung noch nicht genutzt wurde, sprich, vor dem Film). Eine Copyshop Karte ist doch was ganz anderes. Da hat man für eine Leistung (oder mehrere) bezahlt, die aber noch nicht erbracht wurde(n). Das heißt, die haben Dein Geld, aber dafür nix getan.

    Ich finde zumindest Sachen aus dem Shop könnten Sie Dir dafür geben. Ansonsten würde ich wohl einfach alles leerkopieren, damit das Guthaben zumindest aufgebraucht ist......
    Kannst höchstens mal die Verbraucherzentrale anrufen, Supreme, wenn Du es genau wissen willst....

  9. #9
    blass und kühl
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    AW: Guthaben von 2003 einlösen ....Probleme?!

    @Monika: Stimmt, sie habe das Geld, aber nichts dafür getan. Das ist aber nicht deren Schuld.
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  10. #10
    Forenkönigin Avatar von Monika227
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    AW: Guthaben von 2003 einlösen ....Probleme?!

    das stimmt schon, deswegen würde ich auch im Notfall alles leerkopieren. Oder die Karte an jemanden weiterverkaufen, wenn man die dann wirklich noch nehmen kann, oder zicken die da auch rum?

  11. #11
    supreme
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    AW: Guthaben von 2003 einlösen ....Probleme?!

    monika: weiss ich nicht. muesste ich echt - wenn jetzt die grosse stille kommt - mal probieren. und wehe dann kommt "neeee, die ist zu alt"

  12. #12
    blass und kühl
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    AW: Guthaben von 2003 einlösen ....Probleme?!

    Sorry, Supreme, aber da ist nichts mit wehe. Verjährung gibt es auch in D. Und wenn ich mir Wikipedia zur deutschen Rechtslage so durchlese, dann ist hier Verjährung eingetreten.
    Haarlänge BSL (cm-Angabe folgt)
    Haartyp 1bFii

  13. #13
    supreme
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    AW: Guthaben von 2003 einlösen ....Probleme?!

    wie, abkopieren kann ich auch nicht? das dingen selbst hat doch kein limit an zeit.....kann da auch unter wikipedia gerade nichts passendes finden.....also wenn ich woanders ein depot kaufe, kann ich das auch aufbrauchen, egal wie lange: bis es alle ist. das ist doch die gekaufte leistung

  14. #14
    supreme
    Besucher

    AW: Guthaben von 2003 einlösen ....Probleme?!

    bin den ganzen wikipedia artikel durch und find da nichts passendes zu meinem fall

    eher finde ich das hier vergleichbar:
    http://www.golem.de/0602/43191.html

  15. #15
    supreme
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    AW: Guthaben von 2003 einlösen ....Probleme?!

    ...und über ein Verfall muss informiert werden, siehe:
    http://www.teltarif.de/arch/2006/kw34/s22836.html

  16. #16
    blass und kühl
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    AW: Guthaben von 2003 einlösen ....Probleme?!

    @Supreme: Die Handy-Tarife sind ja nach 15 Monaten verfallen, das ist etwas anderes als die Dreijahresfrist der normalen Verjährung.

    Wenn eine Forderung verjährt ist (so eben normalerweise nach Ablauf der drei Jahre), dann verschwindet sie als solche nicht. Wenn der Copyshop Dich daher noch kopieren lässt, dann ist das schwer in Ordnung von seiner Seite. Aber verpflichtet ist er dazu streng genommen nicht mehr.

    Die normale Verjährung ist nun einmal nichts, was explizit vereinbart werden müsste. Die ist gesetzlich normiert.
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  17. #17
    supreme
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    AW: Guthaben von 2003 einlösen ....Probleme?!

    ok....naja, ich hab eh nichts fuer 17.- zu kopieren und hatte ja gedanklich das ganze schon gehakt. da bin ich aber nun gut informiert

  18. #18
    Fleißig Abseifende Avatar von Jamuna
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    AW: Guthaben von 2003 einlösen ....Probleme?!

    Ich weiss nicht wirklich, ob das dazu passt, aber ev. ja schon, bei uns im Laden werden z.B. Gutscheine, die im Laden gekauft worden sind, auch lange nach dem Ablaufdatum angenommen, Gutscheine mit 10%Rabatt aber nur bis zum Verfall, getreu dem Motto: Wofür bezahlt worden ist, muss es auch eine Gegenleistung geben.
    Ich meine auch, dass unsere Chefin erwähnt hat, dass Bezahltes zumindest in Sachleistung erstattet werden muss, weiss aber leider nicht, ob das nur Firmenphilosophie oder allg. Rechtslage ist.

    lg

  19. #19
    im Blinkermodus Avatar von Betty Blue
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    AW: Guthaben von 2003 einlösen ....Probleme?!

    So eine Copy-Card fällt meiner Meinung nach unter "Gutscheine" und die müsste man auch ersetzt - sogar ausbezahlt bekommen.

    Aber such mal im Internet nach "Copy-Card's" und dann tiefer Richtung Geschäftsbedingungen. Wenn es dort eine Ausschlussklausel gibt, frag jemanden, der sich mit rechtlichen Dingen auskennt.
    Dann schau nach "Gutscheinen" auf Anwaltsseiten, Rechtschutzseiten, Verbraucherschutzseiten, etc.
    *~* Ich hab' keine Macken! Das sind Special-Effects! *~*

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  20. #20
    Fortgeschritten Avatar von Fiora
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    AW: Guthaben von 2003 einlösen ....Probleme?!

    Hallo supreme!
    Lass dir die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) von dem Copy-Shop zeigen/aushändigen. Darin müsste klar ersichtlich sein, ob die Copy-Karten ein Ablaufdatum haben, wo das Guthaben verfällt. Wenn das nirgends steht, auch nicht auf deiner Karte, kannst du imho damit zumindestens noch kopieren. Barauszahlung von so einem Guthaben kann man glaube ich aber nicht einfach einfordern, weil der Shop ja nach wie vor bereit ist, eine Leistung zu erbringen, und "nichts dafür kann", dass du weggezogen bist. Das wäre eine reine Kulanzlösung. Dass sie dich krimineller Handlungen verdächtigen, ist eine Frechheit und soll nur dazu dienen, dich zu verunsichern und abzuschrecken. Viel Glück!

    LG
    Fiora

  21. #21
    im Blinkermodus Avatar von Betty Blue
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    AW: Guthaben von 2003 einlösen ....Probleme?!

    Zitat Zitat von Fiora Beitrag anzeigen
    "...Hallo supreme!
    Lass dir die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) von dem Copy-Shop zeigen/aushändigen. Darin müsste klar ersichtlich sein, ob die Copy-Karten ein Ablaufdatum haben, wo das Guthaben verfällt..."
    Dazu müsste man jemanden befragen, der sich in diesem Rechtsfach auskennt! Ich meine aufgeschnappt zu haben, dass das nicht zulässig ist!
    Wenn der Laden dicht macht, könnte das Guthaben verfallen - sonst nicht.


    Zitat Zitat von Fiora Beitrag anzeigen
    "...Wenn das nirgends steht, auch nicht auf deiner Karte, kannst du imho damit zumindestens noch kopieren. Barauszahlung von so einem Guthaben kann man glaube ich aber nicht einfach einfordern, weil der Shop ja nach wie vor bereit ist, eine Leistung zu erbringen, und "nichts dafür kann", dass du weggezogen bist. Das wäre eine reine Kulanzlösung..."
    Auch hier könnte man meines Wissens nach, das Bargeld DOCH einfordern! Alle weigern sich zwar, doch ich meine gelesen zu haben, die Weigerung ist nicht nicht rechtens...

    Zitat Zitat von Fiora Beitrag anzeigen
    "...Dass sie dich krimineller Handlungen verdächtigen, ist eine Frechheit und soll nur dazu dienen, dich zu verunsichern und abzuschrecken..."
    Das vermute ich auch!
    *~* Ich hab' keine Macken! Das sind Special-Effects! *~*

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