Kriterien
1. Pflanzliche Rohstoffe
Einsatz pflanzlicher Rohstoffe soweit möglich aus:
- kontrolliert-biologischem Anbau (kbA), unter Berücksichtigung von Qualität und Verfügbarkeit
- kontrolliert-biologischer Wildsammlung
2. Tierschutz
Tierversuche und Endprodukte
Weder bei der Herstellung noch bei der Entwicklung oder Prüfung der Endprodukte werden Tierversuche durchgeführt noch in Auftrag gegeben.
Tierversuche und Rohstoffe
Rohstoffe, die vor dem 01.01.1998 noch nicht im Markt vorhanden waren, dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie nicht im Tierversuch getestet worden sind. Außer Betracht bleiben hierbei Tierversuche, die durch Dritte durchgeführt wurden, die weder im Auftrag noch auf Veranlassung des Auftraggebers gehandelt haben, noch mit diesen gesellschaftsrechtlich oder vertraglich verbunden sind.
Tierische Rohstoffe
Der Einsatz von Rohstoffen toter Wirbeltiere (z.B. Walrat, Schildkrötenöl, Nerzöl, Murmeltierfett, tierische Fette, tierisches Collagen und Frischzellen) ist nicht gestattet.
3. Mineralische Rohstoffe
Der Einsatz anorganischer Salze (z.B. Magnesiumsulfat) und mineralischer Rohstoffe (z.B. Natriumchlorid) ist grundsätzlich gestattet. Ausnahme siehe unter Punkt 5.
4. Rohstoffe mit beschränktem Einsatz
Für die Herstellung von Naturkosmetika können Bestandteile verwendet werden, die durch Hydrolyse, Hydrierung, Veresterung, Umesterung oder sonstige Spaltungen und Kondensationen aus folgenden Naturstoffen gewonnen werden:
- Fette, Öle und Wachse
- Lecithine
- Lanolin
- Mono-, Oligo- und Polysaccharide
- Proteine und Lipoproteine
Den konkreten Rohstoffeinsatz regelt die aktuelle Positivliste für die Entwicklung und Herstellung von "Kontrollierter Natur-Kosmetik."
5. Bewußter Verzicht auf
- organisch-synthetische Farbstoffe
- synthetische Duftstoffe
- ethoxilierte Rohstoffe
- Silikone
- Paraffine und andere Erdölprodukte
Zulassungskriterium für natürliche Riechstoffe ist die ISO-Norm 9235.
6. Konservierung
Zur mikrobiologischen Sicherheit der Produkte werden, neben natürlichen Konservierungssystemen, nur bestimmte naturidentische Konservierungsmittel zugelassen:
- Benzoesäure, ihre Salze und Ethylester
- Salicylsäure und ihre Salze
- Sorbinsäure und ihre Salze
- Benzylalkohol
Beim Einsatz dieser Konservierungsstoffe ist der Zusatz: "Konserviert mit ... [Name des Konservierungsstoffes]" erforderlich!
7. Keine radioaktive Bestrahlung
Eine Entkeimung von organischen Rohstoffen und kosmetischen Endprodukten durch radioaktive Bestrahlung ist nicht gestattet.
8. Kontrolle
Die Überprüfung der Einhaltung oben aufgeführter Kriterien wird durch ein unabhängiges Prüfinstitut gewährleistet. Die Einhaltung der Kriterien wird durch das verbandseigene Prüfzeichen dokumentiert.
Weitere Zielsetzungen:
Rohstoffvoraussetzungen
- Transparenz bei der Herstellung mit durchschaubaren Verfahren und
- konsequente Verbraucheraufklärung.
Aktiver Einsatz gegen Genmanipulation
Da die Gentechnik in der Landwirtschaft umstritten und ökologisch nicht vertretbar ist, wird der biologische Anbau unterstützt und ein aktiver Einsatz gegen die Gentechnik betrieben.
Ökologische Verträglichkeit
- Ausschließlich natürliche Ausgangsrohstoffe, wenn möglich zertifiziert nach EG-Bio-VO
- Umweltschonende Herstellverfahren
- Optimale Abbaubarkeit der Rohstoffe und Fertigprodukte
- Sparsame, umweltverträgliche und recyclingfähige Verpackungen
- Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen
Soziale Verträglichkeit
- Rohstoffe aus Fair Trade und Dritte-Welt-Projekten
- Gebrauch und Entsorgung
- Kollegiales Miteinander