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  1. #1
    supreme
    Besucher

    Kündigungsfrist Mietwohnung

    Weiss evtl einer, ob das Datum gilt, wann man die Kündigung via Einschreiben aufgegeben hat - oder gilt die Annahme seitens des Vermieters ? Da ein Einschreiben 9 Tage bei der Post rumliegen kann, könnte ja die Frist durch nicht sofortige Annahme seitens des Vermieters verstreichen ? Wer weiss Genaues ? Hab gegoogelt und bin nicht fündig geworden.....

  2. #2
    Fleißig Abseifende Avatar von Jamuna
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    Cold

    AW: Kündigungsfrist Mietwohnung

    Surpreme, soweit ich weiss, gilt die Annahme von Seiten des Vermieters. Die Kündigung muss bis spätestens zum dritten Werktag des kündigungsgerechten Monats beim Vermieter sein.
    Solltest du zu knapp sein, kannst du es persönlich zustellen, nimm dann am Besten einen Zeugen mit, der bestätigen kann, dass sie fristgerecht eingereicht wurde. Diese Methode hat sogar noch einen weiteren Vorteil: Vermieter sind erst ab vier vermieteten Wohnungen verpflichtet, immer Post anzunehmen, also auch während ihres Urlaubs z.B., ich weiss nicht, wieviele zu vermietende Wohnungen deiner hat, aber sollten es weniger sein, wären es gegebenenfalls nicht nur die max. 9Tage auf der Post sondern auch noch ev. Verzögerungstage, weil der Vermieter nicht zu Hause ist.

    Ich hoffe, ich hab mich klar ausgedrückt, so dass ich dir helfen konnte.

    lg

  3. #3
    Inventar Avatar von honigkopf
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    AW: Kündigungsfrist Mietwohnung

    Hallo Supreme,

    die Frist beginnt ab dem Tag, an dem Dein Vermieter mittels Benachrichtigungskarte von dem Einschreiben in Kenntnis gesetzt wurde.

    Denn auch, wenn Du die Kündigung persönlich in den Briefkasten Deines Vermieters werfen würdest, könnte er ja in Urlaub sein....

    Ich hatte so einen ähnlichen Fall:

    Vermieter sind nach Mallorca gezogen, haben aber ihre offizielle Postadresse weiterhin hier gehabt - so nen typisches Rentner-Pärchen, Winter auf Mallorca, Sommer hier.

    Das Einschreiben ging an die mir bekannte Adresse, von dort wurde die Post nach Mallorca von einer Vertrauensperson weiter geleitet. Die Kündigung kam da sicher 3 Wochen zu spät zum eigentlichen Vermieter - aber laut Anwalt war die Frist gewahrt, da das Einschreiben pünktlich an die offizielle Adresse zugestellt wurde.

    Grüße, Gaby

  4. #4
    im Blinkermodus Avatar von Betty Blue
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    AW: Kündigungsfrist Mietwohnung

    Zitat Zitat von honigkopf Beitrag anzeigen
    "...von einer Vertrauensperson weiter geleitet. Die Kündigung kam da sicher 3 Wochen zu spät zum eigentlichen Vermieter - aber laut Anwalt war die Frist gewahrt, da das Einschreiben pünktlich an die offizielle Adresse zugestellt wurde...
    Jawoll!
    Hängt sicher damit zusammen, dass die Vertrauensperson ja auch "brandheisse Post" hätte öffnen können und telefonisch oder sonstwie an den Empfänger "höchste Alarmstufe" melden kann.
    Denn man hat selbst dafür zu sorgen, dass einen dringlichste Nachrichten auch erreichen können!
    *~* Ich hab' keine Macken! Das sind Special-Effects! *~*

    Tagebuch - Hochzeit - Gesicht - Seife - Haar

  5. #5
    Inventar Avatar von honigkopf
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    Düsseldorf
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    1.693

    AW: Kündigungsfrist Mietwohnung

    Zitat Zitat von Bettyblue37 Beitrag anzeigen
    Jawoll!
    Hängt sicher damit zusammen, dass die Vertrauensperson ja auch "brandheisse Post" hätte öffnen können und telefonisch oder sonstwie an den Empfänger "höchste Alarmstufe" melden kann.
    Denn man hat selbst dafür zu sorgen, dass einen dringlichste Nachrichten auch erreichen können!
    Ich glaube, wenn das nicht so wäre, dann würden tausende von Vermietern sich ständig damit herausreden können, dass sie im Urlaub waren, zur Kur, im Krankenhaus, auf Verwandtenbesuch usw.

    Wenn man kündigen will, kann man ja schlecht vorher anrufen, ob die Kündigung auch eingeht - und man kann ja nicht aus Rücksicht auf Urlaub oder sonstwas einfach nen Monat später kündigen können.

    Sobald das Einschreiben zugestellt ist, gilt die Frist als gewahrt - auch wenn der Empfänger nicht angetroffen wurde und nur eine Benachrichtigung über ein Einschreiben erhält.

    Soviel ich weiß, gibts dazu sogar einige Gerichtsurteile.

    Grüße, Gaby

  6. #6
    june
    Besucher

    AW: Kündigungsfrist Mietwohnung

    Eine Kündigung ist eine einseitige, zugangsbedürftige Willenserklärung. Es reicht aber aus wenn sie im Einflußbereich des Vermieters vorliegt, also im Briefkasten. Wann ers liest, ist egal. Adreßänderungen gehen zu seinen Lasten, wenn ers nicht mitgeteilt hat. Urlaub auch. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gibts nur bei Behörden.

    Aber im am Besten als Einschreiben oder direkt persönlich eine Empfangsbestätigung ausstelllen lassen. Zumindest aber unter Zeugen eintüten bzw. einwerfen.

  7. #7
    supreme
    Besucher

    AW: Kündigungsfrist Mietwohnung

    Hab es gestern als Einschreiben raus Muesste selbst bei ein bisschen Postbummelei dann ja klappen *hoff*

  8. #8
    mit Minimiezen Avatar von Divenmiezchen
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    Wohlfühloase
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    4.198

    AW: Kündigungsfrist Mietwohnung

    Hey supreme,

    dann steht bei dir wohl auch ein Umzug an???

    Ich frag nur interessehalber, weil ich doch dieses Wochenende auch umzieh.
    Hast du schon ne neue Wohnung?
    ~ In meiner Welt da leben Ponys die fressen Regenbögen und pupsen Schmetterlinge ~
    Miezenblog

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