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Ergebnis 1 bis 28
  1. #1
    Experte Avatar von ava82
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    Händler müssen Versandkosten bei Rückgabe erstatten

    Heute morgen in der Bild Online gelesen:


    Schockurteil für den Versandhandel – Freude bei den Verbrauchern: Versandhändler müssen Kunden, die innerhalb von zwei Wochen nach dem Kauf ihre Ware zurückgeben, neben dem Kaufpreis auch die Porto- und Verpackungskosten erlassen. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe jetzt entschieden (Az: 15 U 226/06).

    Gängige Praxis:
    Viele Versandhändler wie Quelle, Neckermann oder Baur fordern auch dann von ihren Kunden die Versandkostenpauschale, wenn diese die bestellte Ware gar nicht haben wollen und von ihrem gesetzlichen Rückgaberecht Gebrauch machen.

    Aktuelle Klage:
    Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen das Handelshaus Heine geklagt. Kunden mussten bei dem Versender nach der Warenrückgabe die Versandkostenpauschale von 4,95 bzw. 5,95 Euro bezahlen. Begründung des Unternehmens: Die Kosten seien ja angefallen. In den Augen der Verbraucherschützer ein unrechtmäßiges Verhalten. Jürgen Schröder, Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: „Das Urteil ist eine Stärkung der Verbraucherrechte. Bisher hat sich für viele Verbraucher der Widerruf vor allem bei Bestellungen mit geringem Warenwert nicht gelohnt. Das sieht jetzt anders aus.“

    Erstattung:
    Nach dem Urteil der Karlsruher Richter müssen Kunden die Versandkosten nicht bezahlen. Das gilt aber nur dann, wenn die gesamte Bestellung zurückgegeben wird. Werden nur Teile einer Bestellung zurückgegeben, muss der Kunde für die vollen Versandkosten aufkommen. Der Heine-Versand hat schon auf das Urteil reagiert und erlässt Kunden beim Komplettumtausch die Pauschale für Porto und Verpackung.

    Wichtige Unterscheidung:
    Das Urteil bezieht sich nur auf Versandkosten beim Versand der Ware durch den Händler an den Kunden (Hinsendung). Für die Rücksendung zum Händler muss der Kunde auch in Zukunft in bestimmten Fällen selbst aufkommen: Wenn die zurückgesandte Ware nicht teurer als 40 Euro ist oder wenn der Kunde noch nichts bezahlt hat (weder den kompletten Kaufpreis noch einen Teil bei Ratenzahlung).

    Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.



    Das teste ich doch gleich mal mit H&M
    Mal sehen, ob die von mir die Versandkosten haben wollen, obwohl ich alles zurück geschickt habe.

  2. #2
    Colleen
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    AW: Händler müssen Versandkosten bei Rückgabe erstatten

    Super! Dieses Urteil war längst überfällig .

  3. #3
    supreme
    Besucher

    AW: Händler müssen Versandkosten bei Rückgabe erstatten


  4. #4
    musicaddict Avatar von Daffodil
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    AW: Händler müssen Versandkosten bei Rückgabe erstatten


    Wurde ja auch Zeit

  5. #5
    Axolotl Gingervitus Avatar von Jolanthe
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    AW: Händler müssen Versandkosten bei Rückgabe erstatten

    Das kommt mir doch grad gelegen.

    Hab kürzlich nen Paar Latschen bestellt, die auf dem Produktbild wesentlich wertiger aussahen als in Natura. Yay, so kostet mich der Spaß wenigstens nix :)
    Viele Grüße

    Jolanthe

  6. #6
    Strickliese Avatar von Ina
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    AW: Händler müssen Versandkosten bei Rückgabe erstatten

    ich hab das schon immer so gemacht. Wenn ich ezwas nicht behalte, die gesamte Warensendung zurückschicke, dann zahle ich nie die versandkosten.
    „Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie paßten auch heute noch.“
    George Bernard Shaw

  7. #7
    musicaddict Avatar von Daffodil
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    AW: Händler müssen Versandkosten bei Rückgabe erstatten

    Zitat Zitat von Ina Beitrag anzeigen
    ich hab das schon immer so gemacht. Wenn ich ezwas nicht behalte, die gesamte Warensendung zurückschicke, dann zahle ich nie die versandkosten.
    hab ich auch schon immer so gemacht.
    Aber die "sammeln" die angefallenen Versandkosten dann und schicken dir irgendwann ne Rechnung. Ging ner Freundin von mir so.
    Aber das hat sich ja mit dem Urteil auch erledigt jetzt

  8. #8
    Paradiddle
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    AW: Händler müssen Versandkosten bei Rückgabe erstatten

    Ist ja nur die Frage, ab wann das gilt bzw ob das auch auf Aktionen bezogen werden kann, die vor dem Urteilsspruch waren...
    Ich habe auch noch nie irgendwo Porto gezahlt, wenn ich was zurückgeschickt habe, wusste gar nicht, dass man das muss
    Geändert von Paradiddle (23.09.2007 um 13:34 Uhr)

  9. #9
    Pie
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    AW: Händler müssen Versandkosten bei Rückgabe erstatten

    na endlich!

    wenn ich dran denke, wie oft ich früher die versandkosten überwiesen habe, obwohl ich alles zurückgeschickt habe.

  10. #10
    - Avatar von Windsbraut
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    AW: Händler müssen Versandkosten bei Rückgabe erstatten


  11. #11
    Inventar Avatar von Fusselgirl
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    AW: Händler müssen Versandkosten bei Rückgabe erstatten

    Ich glaub nicht, dass das viel bringt... dann schauen die Unternehmen halt, was die das im Jahr ungefähr kosten wird und dann legen sie das einfach auf die Preise um.
    Das ist ja immer das Problem bei solchen Geschichten, sie bringen nur kurzfristig Erfolg, eben so lange, bis der Handel mit höheren Preisen darauf reagiert.

  12. #12
    Forengöttin Avatar von Bummi
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    AW: Händler müssen Versandkosten bei Rückgabe erstatten

    Zitat Zitat von la.petite Beitrag anzeigen
    hab ich auch schon immer so gemacht.
    Aber die "sammeln" die angefallenen Versandkosten dann und schicken dir irgendwann ne Rechnung. Ging ner Freundin von mir so.
    Aber das hat sich ja mit dem Urteil auch erledigt jetzt

    stimmt genau - besonders Otto, Quelle und die dazu gehörigen Ableger sind so eine Methode gefahren u.v.a. natürlich auch.

    Und wenn die 15,00 Euro überschritten waren, gab es ne Zahlungsaufforderung.
    Herzliche Grüße von Bummi

  13. #13
    Inventar Avatar von Chihiro
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    AW: Händler müssen Versandkosten bei Rückgabe erstatten

    habt ihr auch gelesen dass der kunde trotzdem fuer die ruecksendekosten aufkommen muss wenn er die ware noch nicht bezahlt hat (also auf rechnung gekauft hat ,wie es bei otto und co ueblich ist )



    Rücksendung zum Händler muss der Kunde auch in Zukunft in bestimmten Fällen selbst aufkommen: Wenn die zurückgesandte Ware nicht teurer als 40 Euro ist oder wenn der Kunde noch nichts bezahlt hat (weder den kompletten Kaufpreis noch einen Teil bei Ratenzahlung).

    uebrigens ist das ein alter hut das ist doch schon seit ein paar jahren so geregelt mhh
    Geändert von Chihiro (23.09.2007 um 23:04 Uhr)

  14. #14
    Experte Avatar von Liv
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    AW: Händler müssen Versandkosten bei Rückgabe erstatten

    Zitat Zitat von Chihiro Beitrag anzeigen
    uebrigens ist das ein alter hut das ist doch schon seit ein paar jahren so geregelt mhh
    Jo, das mit den 40€ ist tatsächlich alt. Hab das Urteil vom OLG nicht gelesen. Man sollte vllt bedenken, dass da viel Geld dran hängr und das kein letztinstanzliches Urteil ist. Insofern ist die Frage, ob die Versandhäuser noch den Gang vor den BGH wagen, denn das wäre dann wirklich ein letztinstanzliches Urteil. (Wenn sich jemand noch an das Thema Verfall von Handy Prepaid Guthaben erinnert, dort haben die Mobilfunkanbieter es afaik nicht gemacht, um keine Fakten zu schaffen und viele Anbieter haben dann auf Kulanz oder Anfrage die Guthaben wiederhergestellt bzw. ihre Angebote umgestellt. - Das Urteil erging ja gegen 0²) Ist halt alles Taktiererei.

    Die 40€ Grenze hat auch seinen guten Grund (gehabt?), denn wie Fusselgirl schon andeutete: Verlustgeschäfte werden die sicher nicht machen.
    You may be impenetrable to words, but firepower can sure bring you down.

  15. #15
    Großstadtprinzessin
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    AW: Händler müssen Versandkosten bei Rückgabe erstatten

    Für den Versandhandel als Verbraucher ist es bestimmt von Vorteil...
    Aber wenn ich daran denke, dass mein Vater Motorräder und Roller verkauft und die auch einfach wieder so zurückgeschickt werden können....(Versandkosten dann insgesamt 280€)...
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  16. #16
    BJ-Einsteiger
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    AW: Händler müssen Versandkosten bei Rückgabe erstatten

    Zitat Zitat von Liv Beitrag anzeigen
    Jo, das mit den 40€ ist tatsächlich alt. Hab das Urteil vom OLG nicht gelesen. Man sollte vllt bedenken, dass da viel Geld dran hängr und das kein letztinstanzliches Urteil ist. Insofern ist die Frage, ob die Versandhäuser noch den Gang vor den BGH wagen, denn das wäre dann wirklich ein letztinstanzliches Urteil. (Wenn sich jemand noch an das Thema Verfall von Handy Prepaid Guthaben erinnert, dort haben die Mobilfunkanbieter es afaik nicht gemacht, um keine Fakten zu schaffen und viele Anbieter haben dann auf Kulanz oder Anfrage die Guthaben wiederhergestellt bzw. ihre Angebote umgestellt. - Das Urteil erging ja gegen 0²) Ist halt alles Taktiererei.

    Die 40€ Grenze hat auch seinen guten Grund (gehabt?), denn wie Fusselgirl schon andeutete: Verlustgeschäfte werden die sicher nicht machen.
    nur so zur Info - laut EU-Gesetz muss immer der Käufer die Rücksendekosten tragen.
    nur das dt. Gesetz hat die 40 € Klausel eingeführt.

    d.h. für den Endverbraucher ist die günstiger Lösung gültig.

    das mit den Hinversandkosten ist ein Schuß ins eigene Knie

    denn die Kosten fallen für den Onlinehändler an - d.h. Verpackung / Mitarbeiter / Paketdienst
    dh die Kosten müssen umgelegt werden - so oder so

    wie hat der Handel bis jetzt darauf reagiert?

    Heine hat bereits vor einiger Zeit die Versandkosten von 4,95 auf 5,90 angezogen.

    d.h. die jenigen, die ein Teil / die Lieferung behalten bezahlen für die, die es zurückschicken...

    ist dies fair?

    NG

    *nachdenkliche Grüße*

    loverlips

    die

  17. #17
    Inventar Avatar von Mad-Beauty-Fan
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    AW: Händler müssen Versandkosten bei Rückgabe erstatten

    Was ist denn, wenn ich bei jemanden was gekauft habe und dann bei Lieferung kein Retourenschein drin ist? Sonst muss man bei sowas die Rücksendung ja selber tragen. In diesem Sinne werden die ja doppelt bezahlt, wenn das Versandhaus diese nicht erstattet- vorausgesetzt, dass man Vorkasse geleistet hat.
    Geändert von Mad-Beauty-Fan (25.09.2007 um 05:42 Uhr)
    Liebe Grüße von Mad-Beauty-Fan

  18. #18
    Großstadtprinzessin
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    AW: Händler müssen Versandkosten bei Rückgabe erstatten

    Zitat Zitat von Mad-Beauty-Fan Beitrag anzeigen
    Was ist denn, wenn ich bei jemanden was gekauft habe und dann bei Lieferung kein Retourenschein drin ist? Sonst muss man bei sowas die Rücksendung ja selber tragen. In diesem Sinne werden die ja doppelt bezahlt, wenn das Versandhaus diese nicht erstattet- vorausgesetzt, dass man Vorkasse geleistet hat.
    Nö, kannst es ja unfrei versenden.
    Save water - Drink champagne!

  19. #19
    Sickhead Avatar von Antoinette
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    AW: Händler müssen Versandkosten bei Rückgabe erstatten

    Hhmmm - das Urteil find ich ja gut, aber bisher kam es nie vor, dass ich alles zurückgeschickt hätte Stets war zumindest ein Teil dabei was war und hier bleiben musste
    Trööött trööött from the darkside of life...
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  20. #20
    BJ-Einsteiger
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    AW: Händler müssen Versandkosten bei Rückgabe erstatten

    Zitat Zitat von SexySellerie Beitrag anzeigen
    Nö, kannst es ja unfrei versenden.
    BÖSE FALLE BÖSE FALLE

    unfrei bedeutet nicht, dass du nichts bezahlen musst.

    1. wenn kein Rücksendeschein beiliegt - bitte schau in die Widerrufsbelehrung

    -- dies bedeutet wenn dort die 40 € Regelung steht, dann musst du bis 40 € Warenwert den Rückversand tragen

    -- ist dort die Rückgabebelehrung enthalten, dann kontaktiere bitte vorher den Verkäufer

    warum? da kommen wir zu 2.

    2. der Gesetzgeber sagt, dass der Kunde in Schadensminderungspflicht steht, d.h. er darf keine höheren Kosten verursachen als nötig - dies trifft auf unfrei zu

    unfrei bedeutet, der Absender bezahlt 1. den Transport als Paket (DHL 6,90) und die Sonderleistung unfrei (zzgl. 5,10)

    d.h. die 5,10 € die über dem "normalen" Paket stehen, dürfen dem Absender für die von ihm gewählte Sonderleistung in Rechnung gestellt werden

    wenn dann auch noch die 40 € Regelung greift, muss der Absender stolze 12 € + 19 % bezahlen

    bitte denkt daran, dass die DHL ohne MwSt. abrechnet - unternehmen müssen diese aber in Rechnung stellen.

    d.h. will der Verkäufer euch dann die 5,10 € in Rechnung stellen sind das mit 19 % mal schnell 6,07 € !!!

    3. nicht jeder Verkäufer hat für seine Angestellten Geld da - auch wird das Paket nciht abgeholt etc.

    d.h. wenn ihr ohne die Erlaubnis des Verkäufers einfach unfrei zurückschickt, und er diese aus irgendwelchen Gründen nicht abnimmt, kommt das Paket zum Absender zurück also 12 € + weitere Kosten für den Versand zurück....

    dies kann in manchen Fällen (bereits erlebt) bis zu 40 € führen

    ________

    meine Empfehlung - genau lesen, wie der Rückversand (40 € Klausel oder nicht) geregelt ist und notfalls beim Verkäufer anrufen

    hier wurde der Fall "Vorkasse" angegeben - wenn Vorkasse bezahlt wurde, dann musst du auch soviel vertrauen in den Verkäufer setzen, dass er dir das GEld zurück zahlt - wenn nicht bleiben dir noch weitere Wege bis hin zur Betrugsanzeige

    - aber hier sollte klar gestellt sein, bevor man diesen Weg geht, dass der Verkäufer auch wirklich eure Daten bis hin zu Bankdaten hat und auch euer Paket durch richtige Beschriftung zuordnen konnte (wie oft werden Pakete einfach so zurückgeschickt - "der wirds schon finden"
    - UND!!! - der Gesetzgeber erlaubt einen Gutschriftszeitraum von bis zu 30 Tagen!! - d.h. wenn das Geld nicht gleich am 3. Tag eurer Rücksendung gutgeschrieben worden ist - keine Panik - in so einem Unternehmen fallen mehr arbeiten an, als nur eine Gutschrift zu bearbeiten!!

    ABER: falls du z.B. Vorkasse gezahlt hast, dann den Weg von "Unfrei" wählst, zieht der Verkäufer dir diese Kosten sofort ab - denn dein Geld hat er bereits

    LG

    *liebe Grüße*

    loverlips

  21. #21
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    AW: Händler müssen Versandkosten bei Rückgabe erstatten

    Also verstehe ich das jetzt richtig? Wenn ich etwas für 28,99 inkl. Versandkosten kaufe, mir aber für die Rücksendung 3 Euro zusätzliche Kosten entstehen, kann ich dann 31,99 Euro zurück verlangen?

  22. #22
    BJ-Einsteiger
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    AW: Händler müssen Versandkosten bei Rückgabe erstatten

    Zitat Zitat von Shanti Beitrag anzeigen
    Also verstehe ich das jetzt richtig? Wenn ich etwas für 28,99 inkl. Versandkosten kaufe, mir aber für die Rücksendung 3 Euro zusätzliche Kosten entstehen, kann ich dann 31,99 Euro zurück verlangen?
    nein, wie kommst du denn darauf?

    du kann 28,99 verlangen...

    rücksendung ist doch auf deine Kosten...

  23. #23
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    AW: Händler müssen Versandkosten bei Rückgabe erstatten

    Zitat Zitat von loverlips Beitrag anzeigen
    nein, wie kommst du denn darauf?

    du kann 28,99 verlangen...

    rücksendung ist doch auf deine Kosten...
    Schade, und ich dachte schon...

  24. #24
    Handtaschen-Junkie Avatar von Isabella74
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    AW: Händler müssen Versandkosten bei Rückgabe erstatten

    Hallo!
    Kann mir mal jemand weiterhelfen und mir sagen, ob sich an dem Urteil mittlerweile etwas geändert hat bzw. ob es tatsächlich rechtskräftig ist? Ich habe heute nämlich eine Mahnung vom Otto-Versand über Versandkosten in Höhe von 5,95€ bekommen, obwohl ich die Ware damals komplett zurückgeschickt habe, da sie nicht gepasst hat.
    Liebe Grüße Isabella74

  25. #25
    mania
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    AW: Händler müssen Versandkosten bei Rückgabe erstatten

    @isabella: Ruf doch mal beim Kundenservice an - hab ich auch schon mal in einem solchen Fall gemacht und dann wurden mir die Kosten erlassen... manchmal hilft ein persönliches freundliches Gespräch mehr als Emails oder irgendwelche Urteile...

  26. #26
    Handtaschen-Junkie Avatar von Isabella74
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    AW: Händler müssen Versandkosten bei Rückgabe erstatten

    Zitat Zitat von mania Beitrag anzeigen
    @isabella: Ruf doch mal beim Kundenservice an - hab ich auch schon mal in einem solchen Fall gemacht und dann wurden mir die Kosten erlassen... manchmal hilft ein persönliches freundliches Gespräch mehr als Emails oder irgendwelche Urteile...
    mania!
    Das habe ich bereits getan, doch die bestehen darauf! Ich kann das nicht glauben, deshalb wollte ich hier noch mal nachfragen, ob das wirklich rechtens ist.
    Liebe Grüße Isabella74

  27. #27
    zündelt gern Avatar von Herbstfeuer
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    AW: Händler müssen Versandkosten bei Rückgabe erstatten

    Wie hast du das zurück geschickt? Frei oder unfrei?

    Ich betreibe selbst einen Online Laden und habe es immer so gehand habt, daß Käufer das Paket frei machen müssen und dann später auf ihr Konto gut geschrieben bekommen zusammen mit dem Warenbetrag.

    Warum? Unfreie Sendungen kosten den Empfänger von der Post her gesehen ein Strafporto von 12 euro. Sowas kann man sich sparen!!!! Es ist doch also nicht so schwer als Käufer das Porto zu bezahlen und dann später vom Verkäufer voll und ganz zurück erstattet zu bekommen um den Verkäufer unnötige Kosten zu ersparen. Einleuchtend oder?

    Eventuell hast du dein Päckchen also einfach so zurück geschickt und der Versand fordert jetzt das überschüssige Porto von dir zurück. Es gibt auch Versandhäuser die nehmen so ein Päckchen gar nicht erst an wenn es nicht frei gemacht ist. Also bei Unklarheiten lieber das nächste Mal vorher fragen. Ich würde den Betrag bezahlen, wenn die darauf bestehen. Gibt sonst nur Ärger.

  28. #28
    Handtaschen-Junkie Avatar von Isabella74
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    AW: Händler müssen Versandkosten bei Rückgabe erstatten

    Zitat Zitat von Herbstfeuer Beitrag anzeigen
    Wie hast du das zurück geschickt? Frei oder unfrei?

    Ich betreibe selbst einen Online Laden und habe es immer so gehand habt, daß Käufer das Paket frei machen müssen und dann später auf ihr Konto gut geschrieben bekommen zusammen mit dem Warenbetrag.

    Warum? Unfreie Sendungen kosten den Empfänger von der Post her gesehen ein Strafporto von 12 euro. Sowas kann man sich sparen!!!! Es ist doch also nicht so schwer als Käufer das Porto zu bezahlen und dann später vom Verkäufer voll und ganz zurück erstattet zu bekommen um den Verkäufer unnötige Kosten zu ersparen. Einleuchtend oder?

    Eventuell hast du dein Päckchen also einfach so zurück geschickt und der Versand fordert jetzt das überschüssige Porto von dir zurück. Es gibt auch Versandhäuser die nehmen so ein Päckchen gar nicht erst an wenn es nicht frei gemacht ist. Also bei Unklarheiten lieber das nächste Mal vorher fragen. Ich würde den Betrag bezahlen, wenn die darauf bestehen. Gibt sonst nur Ärger.
    Bei Otto ist es doch so, dass da schon ein Aufkleber mitgeschickt wird für evtl. Retouren. Das ist schon so geregelt, dass man die Ware nicht auf eigene Kosten zurückschicken muss. Die meisten Versandhäuser machen das so. Bei ebay beispielsweise ist das etwas anderes. Da schicke ich es auf meine Kosten zurück. Das steht ja auch in den AGBs, wie die Retouren zu handhaben sind.
    Ich habe den Betrag auch schon gezahlt. Es hätte mich nur interessiert, ob diese Forderung gerechtfertigt war.
    Liebe Grüße Isabella74

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