Heute morgen in der Bild Online gelesen:
Schockurteil für den Versandhandel – Freude bei den Verbrauchern: Versandhändler müssen Kunden, die innerhalb von zwei Wochen nach dem Kauf ihre Ware zurückgeben, neben dem Kaufpreis auch die Porto- und Verpackungskosten erlassen. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe jetzt entschieden (Az: 15 U 226/06).
Gängige Praxis:
Viele Versandhändler wie Quelle, Neckermann oder Baur fordern auch dann von ihren Kunden die Versandkostenpauschale, wenn diese die bestellte Ware gar nicht haben wollen und von ihrem gesetzlichen Rückgaberecht Gebrauch machen.
Aktuelle Klage:
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen das Handelshaus Heine geklagt. Kunden mussten bei dem Versender nach der Warenrückgabe die Versandkostenpauschale von 4,95 bzw. 5,95 Euro bezahlen. Begründung des Unternehmens: Die Kosten seien ja angefallen. In den Augen der Verbraucherschützer ein unrechtmäßiges Verhalten. Jürgen Schröder, Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: „Das Urteil ist eine Stärkung der Verbraucherrechte. Bisher hat sich für viele Verbraucher der Widerruf vor allem bei Bestellungen mit geringem Warenwert nicht gelohnt. Das sieht jetzt anders aus.“
Erstattung:
Nach dem Urteil der Karlsruher Richter müssen Kunden die Versandkosten nicht bezahlen. Das gilt aber nur dann, wenn die gesamte Bestellung zurückgegeben wird. Werden nur Teile einer Bestellung zurückgegeben, muss der Kunde für die vollen Versandkosten aufkommen. Der Heine-Versand hat schon auf das Urteil reagiert und erlässt Kunden beim Komplettumtausch die Pauschale für Porto und Verpackung.
Wichtige Unterscheidung:
Das Urteil bezieht sich nur auf Versandkosten beim Versand der Ware durch den Händler an den Kunden (Hinsendung). Für die Rücksendung zum Händler muss der Kunde auch in Zukunft in bestimmten Fällen selbst aufkommen: Wenn die zurückgesandte Ware nicht teurer als 40 Euro ist oder wenn der Kunde noch nichts bezahlt hat (weder den kompletten Kaufpreis noch einen Teil bei Ratenzahlung).
Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.
Das teste ich doch gleich mal mit H&M
Mal sehen, ob die von mir die Versandkosten haben wollen, obwohl ich alles zurück geschickt habe.