Sehr geehrte Frau
Um Ihnen eine fundierte Antwort geben zu können, habe ich
mich eingehend mit der Toxikologie der beiden Pigmente befasst.
Mein jetziges Wissen stütze ich auf die Berufs-
genossenschaft Chemie und Untersuchungen des Landes-
amtes für Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit Mecklen-
burg-Vorpommern (industrieunabhängig) und des Kantonalen
Labors in Basel.
Bei den Chromoxidpigmenten (CI 77288) ist es so, dass diese
theoretisch unlöslich und damit praktisch ungiftig sind. In
der Praxis ist es aber so, dass das unlösliche Chromoxid
in der Regel lösliche Chromverbindungen als Verunreinigung
enthält und diese löslichen Chromverbindungen können die
Haut durchdringen und können bereits in geringen Konzentrationen
Allergien auslösen. Lösliche Chromver-
bindungen gelten auch als cancerogen, mutagen und
teratogen. Ob es allerdings aufgrund der geringen Verun-
reinigungen durch lösliche Chromverbindungen tatsächlich
zu gesundheitlichen Schäden kommen kann, ist nicht
sicher und wurde auch nie in Studien geprüft.
Phthalocyanine (neues Grün-Pigment) enthalten zwar
tatsächlich Chlor. Aber daraus kann noch nicht auf eine
krebserzeugende Wirkung geschlossen werden. Kochsalz
besteht zum Beispiel aus den beiden gefährlichen Elementen
Natrium und Chlor. Die tödliche Dosis im Tierversuch liegt
bei 5 g / kg Körpergewicht bei 50% der Tiere. Phthalocyanine
haben keine Reizwirkung am Auge und auf der Haut.Die
Substanz kann vom Körper nicht aufgenommen werden.
Gemäss einer Untersuchung des Kantonalen Laboratoriums
in Basel sind Phthalocyanine auch in Fingerfarben enthalten
und selbstverständlich auch zugelassen.
Diese Farbstoffe werden vom Kantonschemiker als nicht cancerogen
(krebserzeugend), nicht mutagen (erbgutverändernd) und
nicht sensibilisierend bezeichnet.
Ich bin aber einverstanden, dass man Phthalocyanine
- im Gegensatz zum mineralischen Chromoxid - nicht unbedingt
als Naturprodukt einstufen kann.
Es ist aber bei vielen Pigmenten so, dass natürliche Produkte
oft hohe Schwermetallgehalte aufweisen - im Gegensatz zu
den synthetischen.
Die Codecheck-Homepage vereinfacht mir diese Problematik
allzusehr.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Für weitere
Fragen rufen Sie mich am besten an.
Die Rücksendung des Pigmentes lohnt sich kaum.
Sollten Sie dieses wirklich nicht verwenden können oder
wollen, so ziehen Sie den Betrag von der Rechnung ab
und behalten das Pigment als Geschenk oder bringen es
in die nächste Drogerie oder Apotheke zur Entsorgung.
Mit den besten Wünschen und freundlichen Grüssen!