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  1. #1
    Try to fly Avatar von Crystal
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    Ist das ein Reklamationsgrund?

    Hallo liebe Beauties,
    brauche mal eure Hilfe:
    Ich habe vor 2 Monaten einen Herbst-Mantel bei Zara gekauft für 79,90 €. Nun hat sich ein Knopf selbständig gemacht und der Gürtel der bei der Jacke dazu gehört fängt an kaputt zu gehen (an der Schnalle da wo man es immer zu macht). Der Gürtel ist so ne Art "Plastikgürtel", das obere Teil trennt sich vom unteren Teil. Ich finde für 79,90 € kann man eine anständige Qualität verlangen, was denkt ihr? Ist das ein Reklamationsgrund?
    Übrigens: Als der Gürtel noch okay war hatte ich nach einem Ersatzknopf gefragt, hatten die nicht.

    Ich muss dazu noch sagen, dass ich mit Zara Mäntel schon mal eine schlechte Erfahrung gemacht habe, da hatte der Daunenmantel gefedert und ich hatte meine ganzen Wollpullis voll mit Federn, das war dann eindeutig für mich ein Reklamationsgrund.

  2. #2
    Inventar Avatar von schlumpfinchen
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    AW: Ist das ein Reklamationsgrund?

    also ich finde das ist ein grund. komisch finde ich auch, dass kein ersatzknopf im mantel drin ist. das hat ja sogar h+m bei seinen sachen. aber das mit dem gürtel ist doch echt ärgerlich - knöpfe kann man austauschen, aber sowas ja nicht. also ich würde nochmal hingehen.
    lieben gruß
    das schlumpfinchen

  3. #3
    Zuckerschnute Avatar von DieLinnie
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    AW: Ist das ein Reklamationsgrund?

    manchmal kommt man mit sowas durch. also probier es aus. aber du musst auf jeden fall nen selbstsicheren eindruck machen.
    immerhin ist ein mantel für das geld etwas was mindestens 1 jahr halten sollte.
    ich weiß leider nicht wie da die rechtliche lage ist. leider hab ich auch schon die erfahrung gemacht dass die bei zara nicht sehr entgegenkomment sind.

    wollte mal ne hose kaufen, auf dem preisschild stand 20€ dann wollten die an der kasse aber 30€. falsch ausgeschildert. eigentlich muss der kunde die ware dann für den preis kaufen dürfen. die haben ewig mit mir diskutiert. hab die hose dann eben nicht gekauft. saftladen. hab mich dann nochmal kundig gemacht und erfahren dass ich damals wirklich im recht war.

  4. #4
    Inventar Avatar von schlumpfinchen
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    AW: Ist das ein Reklamationsgrund?

    also ich glaube sows muss anerkannt werden. man gibt ja nicht 80 euro aus um ein teil dann 2 monate zu tragen. das finde ich schon krass.
    eine freundin von mir hatte sich mal hohe stiefel gekauft, die nach ein paar monaten kaputtgingen. der schuhladen hat sie sofort zurück genommen. man kauft ja nichts nur für ein paar wochen.

    aber es kommt auch auf die kulanz des ladens an - und wenns blöd läuft auf das eigene selbstsicher auftreten. das mit dem falsch ausgezeichnetetn ist mir neulich auch übrigens passiert. normalerweise müssen die läden das dann auch zu dem preis verkaufen - haben sie mir aber auch nicht. ich hab auch kein großes theater machen wollen, aber andere hätten das wohl getan.
    lieben gruß
    das schlumpfinchen

  5. #5
    Fortgeschritten Avatar von SabrinaBerlin
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    AW: Ist das ein Reklamationsgrund?

    Würd da auf jeden Fall auch nochmal hingehen. M.M. liegt hier n Sachmangel vor, weil der Mantel nicht der vertraglich bestimmten Beschaffenheit genügt, weil er anfängt kaputtzugehen und damit nicht mehr der gewöhnlichen Verwendung dient, immerhin möchtest du den Mantel ja vernünftig schließen können. Als erstes hast du nen Nachbesserungsanspruch - also entweder Mängelbeseitigung oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache - d.h. des gleichen Mantels. Wenn das nicht funktioniert kannst du entweder vom Kauf zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Also probiers einfach mal, bit auf jeden fall im Recht

  6. #6
    Inventar Avatar von Chinchilla
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    AW: Ist das ein Reklamationsgrund?

    andererseits können die dir vorwerfen, dass du in den letzten 2 moanten mit dem mantel unsachgemäß umgegangen sein könntest
    finde ich übrigens sehr schade, was du über zara berichtest. ich habe mit 1997 einen mantel gekauft, der immer noch top aussieht und alle fragen, woher ich ihn habe das waren wohl andere qualitäts-zeiten
    Liebe Grüße
    Chinchilla

  7. #7
    Inventar Avatar von goldbaerchen_W
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    AW: Ist das ein Reklamationsgrund?

    ich würde es auch probieren - bei dem geld sollte man erwarten - dass der mantel etwas länger als 2 monate hält.

    ich habe mir gestern schuhe bzw. stiefel bei deichmann gekauft. habe sie dann gestern das erste mal getragen und da ist mir aufgefallen, dass der reißverschluss sich selbstständig macht. er geht von unten nach oben auf, weil die "zähne" unten nicht richtig ineinandergreifen. ich werde die heute auch reklamieren, irgendwie kann das ja wohl nicht so ganz angehen.

    bin mal gespannt, ob sie die zurücknehmen und in entweder andere (gleiche)umtauschen - oder mir mein geld zurückgeben.

    bei den gleichen ergibt sich nur das problem, dass die vorne im schuh nicht so toll genäht sind, und die naht bei den andren gleichen stiefeln gedrückt hat, nur bei denen eben nicht. muss ich die dann trotzdem nehmen?

  8. #8
    Fortgeschritten Avatar von SabrinaBerlin
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    AW: Ist das ein Reklamationsgrund?

    Achso: zum thema falsch.Auszeichnung eines Produkts: Das war mal vor paar Jahren so, dass ihr im Recht wart, und der Verkäufer es an euch zum an der Ware befindlichen Preis verkaufen musste. Heutzutage ist er dazu nicht mehr verpflichtet. Wenn ers tut dann nur aus Kulanz, weil er seine Kunden nicht verlieren will. Rechtlich handelt es sich beim Preisschild nur um eine "invitatio ad offerendum". Ganz clevere Konstruktion für den Verkäufer, denn das Preisschild gibt so seinerseits lediglich eine Einladung an den Köufer ab, es zu diesem Preis zu kaufen. Es hat somit keine Bindungswikrung. Der Käufer geht mit dem Teil an die Kasse und gibt sein Angebot ab, das Teil zu dem ausgezeichneten Preis zu kaufen. Der Verkäufer nimmt nun entweder das Angebot an oder lehnt ab. Wenn sich nun herausstellt, dass das Teil falsch ausgezeichnet war hat der Käufer nur die Möglichkeit dann vom Kauf zurpückzutreten.

  9. #9
    Forengöttin Avatar von susi
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    AW: Ist das ein Reklamationsgrund?

    deichmann ist da sehr kulant - mir ist mal beim absatz nach 3 wochen dieser stoppel runtergegangen - der hatte aber so ne komische form... entweder kann mans reparieren lassen, oderm an kann sich was andres aussuchen. meine wollten damals zwar dass ichs reparieren lasse, hab aber gesagt ich bin nicht aus der stadt und kann sie deshalb dann nicht abholen weils zu weit ist. durfte mir dann was andres aussuchen.

  10. #10
    miss inconsistency Avatar von ameleya
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    AW: Ist das ein Reklamationsgrund?

    @Goldbaerchen, ein defekter Reißverschluss ist definitiv ein Reklamationsgrund.
    Ich glaube nicht, dass Du gezwungen bist, die gleichen Stiefel als Ersatz zu nehmen. Meistens wollen die einem eine Gutschrift/einen Gutschein im Wert des ursprünglich gekauften Artikels geben, die man dann gegen irgendetwas anderes einlösen kann. (Nur wenn man das Geld zurück haben will, machen sie manchmal Theater, obwohl ich auch hier schon gehört habe, dass man eigentlich als Kunde das Recht dazu hat sein Geld wiederzubekommen.)

    @SabrinaBerlin: Sehr interessant, was Du schreibst! Du machst sicher etwas mit Jura, oder?
    ameleya flickrt

    du sa att rädslan den går över, men den där oron stannar kvar...

  11. #11
    Fortgeschritten Avatar von SabrinaBerlin
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    AW: Ist das ein Reklamationsgrund?

    Naja, Geld zurück ist sone Sache, ne. Der Verkäufer hat seinerseits das Recht, 2 Nachbesserungsversuche zu unternehmen, bevors Geld zurückgibt...

    @ameleya: Richtig :) hehe. Manchmal hilfts Studium auch im Alltag :)

  12. #12
    Try to fly Avatar von Crystal
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    AW: Ist das ein Reklamationsgrund?

    Bei Schuhen sind die Geschäfte meist kulanter. Mir war vor paar Jahren folgendes passiert:
    Ich hatte ein paar Stiefel zum Shoppen in der Kölner City an. Das die Kölner Innenstadt nicht besonders High-Heel-freundlich gepflastert ist, wissen ja alle die schon mal da waren. Mitten auf der Hohe Straße bricht mir mein Absatz ab.
    Ich bin dann zum Görtz, weil ich die Schuhe von da hatte und habe es ihnen gesagt. Damals war ich mir nicht ganz sicher ob man das reklamieren kann, ich hätte sonst eh ein paar neue Schuhe gekauft, weil ich ja nicht so durch die Stadt humpeln kann. Da haben sie mir das gleiche Paar Stiefel einfach auch ohne Bon umgetauscht.

    Das mit den Preisschildern habe ich auch so in Erinnerung, sie sind keine "Angebote" im kaufmännischen Sinn, die Preisschilder sind lediglich eine "Aufforderung zur Angebotsabgabe" seitens des Kunden. Wenn der Verkäufer an der Kasse einen anderen Betrag nennt dann "macht er das Angebot" und der Kunde kann sich dann überlegen ob er "das Angebot" annimmt oder nicht. So schützen sie sich.

    Danke für all die Antworten, liebe Beauties!

    P.S: Ich habe übrigens noch einen Mantel von Zara (Trenchcoat) der noch super in Ordnung ist. Ich bin nicht nur eine Meckertante...

  13. #13
    Try to fly Avatar von Crystal
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    AW: Ist das ein Reklamationsgrund?

    @ Goldbärchen: ja defekter Reißverschluss ist definitiv ein Reklamationsgrund.

  14. #14
    Shopaholic Avatar von Sternchen0081
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    AW: Ist das ein Reklamationsgrund?

    Zitat Zitat von Chinchilla Beitrag anzeigen
    andererseits können die dir vorwerfen, dass du in den letzten 2 moanten mit dem mantel unsachgemäß umgegangen sein könntest
    finde ich übrigens sehr schade, was du über zara berichtest. ich habe mit 1997 einen mantel gekauft, der immer noch top aussieht und alle fragen, woher ich ihn habe das waren wohl andere qualitäts-zeiten
    Das haben sie mir auch vorgeworfen. Ich hab bei Zara mal eine Jeans gekauft. Die hab ich einmal getragen und dann ist an einer der hinteren Taschen auf einmal ein riesen Riss neben der Tasche gewesen. ich bin dann auch in den Laden und wollte die Hose umtauschen. Zara war das nicht wirklich sehr kulant.
    Manchmal ist die Welt ganz gemein. Alles geht schief, und du fühlst dich klein und verloren. Aber es leuchtet immer ein kleiner Stern für dich, und er sagt dir leise:
    Es wird alles wieder gut!

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  15. #15
    Try to fly Avatar von Crystal
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    AW: Ist das ein Reklamationsgrund?

    Ich verstehe was ihr meint. @ Sternchen: Im Endeffekt: Haben sie die Hose zurück genommen? Im ersten halben Jahr hat man als Kunde Garantie darauf, das heißt die Beweislast liegt beim Verkäufer, "dass der Kunde unsachgemäß" damit umgegangen ist. Aber ich bitte euch: Wie soll man den unsachgemäß einen Gürtel zu machen oder unsachgemäß eine Hose tragen?

  16. #16
    Shopaholic Avatar von Sternchen0081
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    AW: Ist das ein Reklamationsgrund?

    Zitat Zitat von Crystal Beitrag anzeigen
    Ich verstehe was ihr meint. @ Sternchen: Im Endeffekt: Haben sie die Hose zurück genommen? Im ersten halben Jahr hat man als Kunde Garantie darauf, das heißt die Beweislast liegt beim Verkäufer, "dass der Kunde unsachgemäß" damit umgegangen ist. Aber ich bitte euch: Wie soll man den unsachgemäß einen Gürtel zu machen oder unsachgemäß eine Hose tragen?
    Ja im Endeffekt haben sie die Hose zurückgenommen, nachdem sie mir drei weitere Hosen getauscht haben. Sie waren am Anfang immer der Meinung ich kann erst einmal nur gegen eine neue Hose tauschen. NAchdem ich bei der dritten Hose das selbe Problem hatte, hab ich dann endlich mein Geld zurückbekommen
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  17. #17
    Fortgeschritten Avatar von Tasha
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    AW: Ist das ein Reklamationsgrund?

    Nun, soweit ich weiß hast du auch auf Klamotten und Schuhe 2 Jahre Garantie (hat mir eine Deichman-verkäuferin gesagt). Ich habe letzte Woche eine Esprittasche zurückgegeben. Die hat nach 6 Wochen schon so minirisse an den Griffen gehabt und auch das Material sah schon grottig aus. Und für 60 € kann man auch von der "Plastik"tasche etwas Qualität erwarten. Hab also den Kassenzettel rausgesucht und hab die Tasche zurückgegeben. Angeblich braucht man ja keinen kassenzettel, ein Kontoauszug zbsp. reicht da...oder einen zeugen. das hab ich mal auf einer Seite mit Rechtsirrtümern gelesen..

    LG
    Tasha
    Frauen, die lange ein Auge zudrücken, tun's am Ende nur noch, um zu zielen.

  18. #18
    Inventar Avatar von schlumpfinchen
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    AW: Ist das ein Reklamationsgrund?

    da lob ich mir h+m - die wissen, dass sie minderwertige ware unter die leute bringen und tauschen ja alles um finde ich schon frech, dass zara da auf 'hochwertig' macht.
    lieben gruß
    das schlumpfinchen

  19. #19
    Edgar
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    AW: Ist das ein Reklamationsgrund?

    Zitat Zitat von Tasha Beitrag anzeigen
    Nun, soweit ich weiß hast du auch auf Klamotten und Schuhe 2 Jahre Garantie (hat mir eine Deichman-verkäuferin gesagt). Ich habe letzte Woche eine Esprittasche zurückgegeben. (...)Hab also den Kassenzettel rausgesucht und hab die Tasche zurückgegeben. Angeblich braucht man ja keinen kassenzettel, ein Kontoauszug zbsp. reicht da...oder einen zeugen. das hab ich mal auf einer Seite mit Rechtsirrtümern gelesen..
    Stimmt, und das Märchen von "Rückgabe nur mit Verpackung" stimmt übrigens auch nicht. Reduzierte Ware ist auch nicht von der Garantie ausgeschlossen (außer man wird halt explizit auf Mängel hingewiesen).

    Ich würde den Mantel zurückbringen, es geht nicht an das die Sachen so schnell kaputt gehen. Ich hab schon so manche Verkäuferin lautstark zusammengestaucht die sich geweigert hat eine (völlig berechtigte) Reklamation anzunehmen
    Meine Lieblingsgeschichte ist immer noch die vom DVD-Player, der nach 2 Tagen den Geist aufgab. So ein hochnäsiges Geschöpf war echt der Meinung das ich "für DEN Preis ja nichts besseres erwarten kann". Hab sie erst gefragt warum sie für DEN Preis verkaufen wenn sie wissen das man damit nichts anständiges produzieren kann und dann nach dem Chef gefragt. Da ging die Rückgabe plötzlich anstandslos

  20. #20
    Try to fly Avatar von Crystal
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    AW: Ist das ein Reklamationsgrund?

    Okay, danke liebe Beauties, ihr habt mir Mut gemacht...
    Ich bringe dann am Samstag den Mantel zurück und berichte euch dann.

  21. #21
    Try to fly Avatar von Crystal
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    AW: Ist das ein Reklamationsgrund?

    Hallo meine lieben Beauties,
    ich war am Samstag in der Stadt und habe den Gürtel des Mantel reklamiert (meine Freundin hat gesagt das mit dem Knopf ist kein Reklamationsgrund), dann hat der Abteilungsleiter im Laden nach einem Ersatzgürtel gesucht und keinen gefunden. Daraufhin hat er gesagt, sie nehmen den Mantel wieder zurück. Ist super gelaufen, zum Glück hat der Abteilungsleiter kein Theater bzw. keinen Diskussion angefangen...
    Sky is the limit.

  22. #22
    Strickliese Avatar von Ina
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    AW: Ist das ein Reklamationsgrund?

    Mensch, das ist doch prima
    „Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie paßten auch heute noch.“
    George Bernard Shaw

  23. #23
    Try to fly Avatar von Crystal
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    AW: Ist das ein Reklamationsgrund?

    nochmal vielen herzlichen Dank an alle Beauties die mir Rat gegeben haben.
    Sky is the limit.

  24. #24
    Inventar Avatar von Luciliu
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    AW: Ist das ein Reklamationsgrund?

    Ich hab mal ne Frage zu ner Reklamation. Brauch man dafür wirklich den Kassenbon? Ich war heute bei New Yorker, um einen Rock zu reklamiren, weil der Reißverschluss kaputt war. Den Kassenbon hatte ich aber nicht mehr. Die Trulla an der Kasse meinte dann, "also nee, ohne Kassenbon geht gar nichts". Hab dann aber nicht locker gelassen und sie hat ne Kollegin geholt. Ich war immerhin so fair und sagte, dass ich den Rock reduziert gekauft habe und zu welchem Preis und in welchem Zeitraum. Sie hat dann irgendwo in den Unterlagen geschaut und hat mir das auch geglaubt. Habe dann allerdings nur nen Gutschein bekommen, Bargeld hätte ich nur mit Kassenbon bekommen.

    Ist das wirklich üblich, dass Reklamationen, auch wenn sie schon länger zurückliegen, nur mit Kassenbon möglich sind?

  25. #25
    Drama
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    AW: Ist das ein Reklamationsgrund?

    man muss unterscheiden zwischen umtausch wegen nichtgefallen und reklamation weil was kaputt ist

    umtausch ist eine freiwillige (!) serviceleistung der verkäufers und daher kann der verkäufer auch die bedingungen vorgeben (zeitraum, nur mit kassenbon, keine reduzierte ware, nur gegen gutschein, etc.)

    bei einer reklamation muss man nachweisen, dass man die fehlerhafte ware in dem betreffenden laden gekauft hat, weil ja niemand die kaputten teile eines anderen ladens zurücknehmen will. am leichtesten ist das natürlich mit kassenbon, aber ein zeuge, ec-abbuchung oder ein eingenähtes etikett der ladenkette tut es auch. dass der rock reduziert war, spielt keine rolle.

    der verkäufer kann (muss aber nicht) 2x nachbessern bzw. austauschen. falls der fehler danach immer noch nicht behoben ist oder der verkäufer das nicht will oder kann (zB weil es den rock nicht mehr gibt) kann man vom vertrag zurücktreten, d.h. geld zurück. einen gutschein muss man nicht akzeptieren

    das hier ist eine recht gute seite dazu

    also nur mut beim nächsten mal. ich hab bei media-markt auch schon mal den leiter kommen lassen, weil mir die verkäufer-trulla den kaputten mp3-player nicht umtauschen wollte

  26. #26
    Inventar Avatar von goldbaerchen_W
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    AW: Ist das ein Reklamationsgrund?

    Zitat Zitat von Drama Beitrag anzeigen

    der verkäufer kann (muss aber nicht) 2x nachbessern bzw. austauschen.
    soweit ich weiß, obliegt es dem käufer, ob dieser nachbesserung oder auslieferung einer mangelfreien sache wünscht (nacherfüllung)- und nicht dem verkäufer.

    wenn diese dann scheitert aus gründen der unmöglichkeit bzw. unverhältnismäßigkeit kann man vom kaufvertrag zurücktreten, und evtl. schadensersatzansprüche geltend machen.

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