Kann ich Geschenke, die nicht gefallen haben, problemlos im Laden umtauschen?
Nein!
Es gibt kein grundsätzliches Umtauschrecht, also keinen gesetzlichen Anspruch auf die Rücknahme. Aber aus Kulanz gewähren die meisten Geschäfte ein Umtauschrecht für unbenutzte Ware. Die Frist für den Umtausch legt der Verkäufer fest, sie liegt in der Regel bei 2 bis 6 Wochen. Häufig wird kein Bargeld zurückgegeben, sondern nur ein Kaufgutschein.
Diese Aussage gilt nicht für die Rückgabe bestellter Waren (Fernabsatzverträge) oder die Rückgabe wegen Mängeln (Wandelung)!
Können bestellte Waren problemlos umgetauscht werden?
Ja!
Bei sogenannten Fernabsatzverträgen (Bestellung per Telefon, Telefax , E-Mail, Brief, Katalog) können Käufe grundsätzlich widerrufen und die Waren ohne Angaben von Gründen zurückgeschickt werden. Das Geld muss erstattet werden. Bei einem Warenwert unter 40,00 Euro hat aber der Käufer die Rücksendekosten zu tragen. Dies ist gesetzlich geregelt.
Beachten Sie dabei:
* Widerrufsfrist 2 Wochen ab Vetragsschluss.
* Auch ohne Belehrung Fristablauf spätestens 6 Monate nach Kauf.
* Erklärung in Textform oder durch Rücksendung der Ware.
* Die Frist beginnt erst, wenn der Verkäufer den Käufer über die Einzelheiten des Vetrages, den geschäftlichen Zweck des Vertrages und über seine Identität aufgeklärt hat.