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Ergebnis 1 bis 18
  1. #1
    Großstadtprinzessin
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    Grundsätzliches zum Rückgabe/Widerrufsrecht

    Nachdem ich mich heute mal wieder über Besagtes und die Umsetzung dessen geärgert habe, mal was Grundlegendes zum Rückgabe-/Widerrufsrecht bei Versandbestellungen.

    Ich wurde von 3suisses, nachdem ich alle Waren zurückgeschickt habe, aufgefordert, die Versandkosten von 5,99€ trotzdem zu zahlen. Ich weiß, dass das andere Versandhäuser ebenso handhaben,obwohl das NICHT erlaubt ist.

    Grundsätzlich gilt:
    -Wer Online, per Telefon oder Katalog etwas bestellt, hat ab Erhalt der Ware 14 Tage Zeit, sein Rückgaberecht zu gebrauchen. Dazu genügt einfach das rechtzeitige Abschicken der Ware

    -Die Versandkosten MUSS der Versandhandel tragen, sofern der Wert der Ware 40€ übersteigt!
    Also:
    Falls euch die Versandhäuser blöd kommen, argumentiert mit dem Fernabsatzrecht!

    Musste mal raus
    Save water - Drink champagne!

  2. #2
    Try to fly Avatar von Crystal
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    AW: Grundsätzliches zum Rückgabe/Widerrufsrecht

    die 40 € beziehen sich aber nur auf den Wert der zurückgeschickten Ware, oder?
    Sky is the limit.

  3. #3
    musicaddict Avatar von Daffodil
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    AW: Grundsätzliches zum Rückgabe/Widerrufsrecht

    Ja, bezieht sich auf die zurückgeschickte Ware.

    3 Suisses wollte sowas auch mit mir abziehen, obwohl der Warenwert bei über 70€ lag. Hab dann meine Mum da anrufen lassen und die hat denen die Hölle heiß gemacht. Das Beste war ja eh, dass die Trulla am Telefon so überhaupt keine Ahnung hatte und meine Mum ihr dann den betreffenden Absatz aus den AGB vorgelesen hat

  4. #4
    Großstadtprinzessin
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    AW: Grundsätzliches zum Rückgabe/Widerrufsrecht

    Zitat Zitat von Crystal Beitrag anzeigen
    die 40 € beziehen sich aber nur auf den Wert der zurückgeschickten Ware, oder?
    Genau.

    Zitat Zitat von la.petite Beitrag anzeigen
    3 Suisses wollte sowas auch mit mir abziehen, obwohl der Warenwert bei über 70€ lag. Hab dann meine Mum da anrufen lassen und die hat denen die Hölle heiß gemacht. Das Beste war ja eh, dass die Trulla am Telefon so überhaupt keine Ahnung hatte und meine Mum ihr dann den betreffenden Absatz aus den AGB vorgelesen hat
    Ich hab denen auch ne Mail zurückgeschrieben und mit Paragraphen belegt, dass die mich mal sonstwas können

    Ich finde, ihr solltet das wissen. Wenn man schon das Recht hat, etwas auf "probe" bestellen zu können, sollte man das auch ausnutzen. Schließlich weiß man ja nie, wie die Sachen ausfallen oder nicht.
    Save water - Drink champagne!

  5. #5
    Fortgeschritten Avatar von sunney
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    AW: Grundsätzliches zum Rückgabe/Widerrufsrecht

    also ich hab aber mal bei amazon ne bestellung von über 40euro gehabt, hab aber dannhinterher ein oder 2bücher zurückgeschickt. von denen hab cih auch die versandkosten wiedergekriegt obwohl die zurückgeschickten bücher zusammen nciht über 40euro gekostet haben.

    müssen die einem eigentlich alle versandkosten erstatten,also das hin und zurückschicken oder nur die hin-bzw rückschickkosten? weil bei ebay wars bei mir immer so dass sie mir nur die kosten vom hinschicken erstattet haben.

  6. #6
    Großstadtprinzessin
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    AW: Grundsätzliches zum Rückgabe/Widerrufsrecht

    Zitat Zitat von sunney Beitrag anzeigen
    also ich hab aber mal bei amazon ne bestellung von über 40euro gehabt, hab aber dannhinterher ein oder 2bücher zurückgeschickt. von denen hab cih auch die versandkosten wiedergekriegt obwohl die zurückgeschickten bücher zusammen nciht über 40euro gekostet haben.
    Dann war das aber aus Kulanz
    müssen die einem eigentlich alle versandkosten erstatten,also das hin und zurückschicken oder nur die hin-bzw rückschickkosten? weil bei ebay wars bei mir immer so dass sie mir nur die kosten vom hinschicken erstattet haben.
    Jeder, der gewerblich etwas über Internet, Katalog o.ä. verkauft, muss im Falle der Retour, die Rückkosten tragen bzw. dir dürfen keine Kosten auferlegt werden - weder für's Hinschicken noch für's Zurückschicken

    Zitat Zitat von wikipedia
    "Ob der Unternehmer auch die Kosten der Hinsendung erstatten muss, ist rechtlich umstritten. Mittlerweile lässt sich eine gewisse Tendenz der Gerichte feststellen, dem Verbraucher einen Rückerstattungsanspruch zuzugestehen (bspw. OLG Karlsruhe, Az.: 15 U 226/06)"
    Gibt mittlerweile genug Gerichtsurteile deswegen.
    Save water - Drink champagne!

  7. #7
    Tonita
    Besucher

    AW: Grundsätzliches zum Rückgabe/Widerrufsrecht

    Zitat Zitat von sunney Beitrag anzeigen
    also ich hab aber mal bei amazon ne bestellung von über 40euro gehabt, hab aber dannhinterher ein oder 2bücher zurückgeschickt. von denen hab cih auch die versandkosten wiedergekriegt obwohl die zurückgeschickten bücher zusammen nciht über 40euro gekostet haben.
    Das verstehe ich gerade nicht.
    Wenn man nicht alles zurückschickt sondern auch nur einen Artikel behält, muss man die Versandkosten doch immer zahlen.
    Wäre ja auch unlogisch, wenn nicht, dann könnte man ja super-einfach Versandkosten sparen
    Und bei Amazon sind die meisten Bücher doch eh versandkostenfrei, oder?!


    Naja, bei mir hat sich bisher noch keiner wegen nicht bezahlter Versandkosten gemeldet, obwohl ich schon öfter was zurückgeschickt habe, auch Sachen für weniger als 40 €. Finde diese Grenze eigentlich auch viel zu hoch angesetzt

  8. #8
    blossom
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    AW: Grundsätzliches zum Rückgabe/Widerrufsrecht

    Zitat Zitat von Crystal Beitrag anzeigen
    die 40 € beziehen sich aber nur auf den Wert der zurückgeschickten Ware, oder?


    Nein. Das gilt für den Gesamtbetrag der bestellten Menge.

    Bestellwert = 40 Euro = Rückgabe kostenlos

    Rechtsgrundlage sind die §§ 312d i.V.m. § 355, 357 BGB. Nach denen kann der Käufer ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen seinen Kauf widerrufen; rechtzeitige Absendung reicht dabei aus. Bei einem Warenwert über 40 € müssen dem Käufer dabei auch die Versandkosten zurückerstattet werden, wenn er die Kaufsache bereits bezahlt hat. Das gilt auch für im Kaufpreis schon enthaltene Versandkosten. Der Käufer hat jedoch keinen Vorschussanspruch auf diese Kosten, kann das Paket jedoch per Nachnahme senden. Die Gefahr des Unterganges geht mit Übergabe an den Frachtführer (Post etc.) auf den Verkäufer über.

  9. #9
    zündelt gern Avatar von Herbstfeuer
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    AW: Grundsätzliches zum Rückgabe/Widerrufsrecht

    Hm, normal war es ja immer so, dass man als Käufer das Päckchen frei machen sollte, wenn man die Ware zurück gibt, und der sogenannte Verein (sei es Amazon oder ähnliches) erstattet dir dann das Geld aufs Konto zurück. Unfrei gemachte Sendungen ziehen soweit ich weiß ein Strafporto mit sich von glaub mittlerweile schon 12 € was sonst der Verkäufer zu zahlen hat, das ist einfach der Preis der die Post verlangt für unfrei gemacht Päckchen, und das Geld könnte theoretisch dir wieder abgezogen von deiner zurück gegeben Ware, und das will man wohl eben vermeiden.

  10. #10
    Allwissend Avatar von Naschkatze
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    AW: Grundsätzliches zum Rückgabe/Widerrufsrecht

    Und noch ein Zusatz für bei ebay bestellte Waren:
    die darf man innerhalb 1 Monat ohne Angabe von Gründen retournieren!
    Zu stark geschminkt und zu wenig bekleidet ist bei den Frauen immer ein Zeichen der Verzweifelung.
    -Oscar Wilde-

  11. #11
    Inventar Avatar von Chihiro
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    AW: Grundsätzliches zum Rückgabe/Widerrufsrecht


  12. #12
    Inventar Avatar von Chihiro
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    AW: Grundsätzliches zum Rückgabe/Widerrufsrecht

    Zitat Zitat von vitara Beitrag anzeigen
    Und noch ein Zusatz für bei ebay bestellte Waren:
    die darf man innerhalb 1 Monat ohne Angabe von Gründen retournieren!
    naja nicht bei privatanbietern

  13. #13
    Großstadtprinzessin
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    AW: Grundsätzliches zum Rückgabe/Widerrufsrecht

    Zitat Zitat von vitara Beitrag anzeigen
    Und noch ein Zusatz für bei ebay bestellte Waren:
    die darf man innerhalb 1 Monat ohne Angabe von Gründen retournieren!
    Genau, nur bei gewerblichen Anbietern.
    Save water - Drink champagne!

  14. #14
    blossom
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    AW: Grundsätzliches zum Rückgabe/Widerrufsrecht

    Das hat ja hiermit nüscht zu tun.

  15. #15
    Allwissend Avatar von Naschkatze
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    AW: Grundsätzliches zum Rückgabe/Widerrufsrecht

    Zitat Zitat von Chihiro Beitrag anzeigen
    naja nicht bei privatanbietern
    Zitat Zitat von SexySellerie Beitrag anzeigen
    Genau, nur bei gewerblichen Anbietern.
    Na, das sollte ja wohl jedem klar sein!
    Wir reden ja hier von gewerblichen Angelegenheiten.

  16. #16
    BJ-Einsteiger Avatar von augenbraue
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    AW: Grundsätzliches zum Rückgabe/Widerrufsrecht

    Hallo!

    In Österreich schaut es folgendermaßen aus:
    Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

    (2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

    An Kosten dürfen dem Verbraucher nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung auferlegt werden, sofern die Parteien dies vereinbart haben.

    Wichtig ist hierbei, sofern man es vereinbart hat... wenn also in den AGB nix drin steht hat der Versandhandel Pech gehabt..

    lg augenbraue

  17. #17
    Inventar
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    2.373

    AW: Grundsätzliches zum Rückgabe/Widerrufsrecht



    Schwab hat mir eine Mahnung geschickt, dass ich für meine letzten Bestellungen,
    wo ich alles zurück geschickt habe, noch die Versandkosten bezahlen muss.

    Ich hab jetzt oft gelesen, dass der Verkäufer die Rücksendekosten tragen muss, wenn der Wert der Ware über 40 Euro liegt.
    Der Rückversand bei Schwab ist ja sowieso kostenfrei.

    Aber wie sieht es denn mit den Kosten aus, die zu mir entstanden sind?!
    Da konnte ich nichts finden, womit man das belegen könnte, es nicht zu zahlen.

    Ich hab die ungute Vermutung dass ich das zahlen muss... :leiderja:

  18. #18
    Experte Avatar von kleinNicky
    Registriert seit
    17.06.2008
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    AW: Grundsätzliches zum Rückgabe/Widerrufsrecht

    hey Baabyangel,

    mir ist gestern das allergleiche bei Otto passiert. Kam von der arbeit heim und hatte ne Mahnung über 20 Euro auf´n Tisch liegen. Find sowas echt total unverschämt! Hab da schon so oft was bestellt und dann sowas...

    Weiss jetzt auch nicht, ob ich es bezahlen MUSS oder nicht.. hab auch schon ne Mail an Otto geschrieben, das sie dadurch ein paar Kunden verloren haben und ich kein Gutes Wort bei meine Bekannten über Otto lassen werde...

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