Mit Facebook anmelden Login
Noch kein Mitglied?
Passwort vergessen?
 
Ergebnis 1 bis 30
  1. #1
    Tiggerchen
    Besucher

    Ausrufezeichen Beautynet - ich flipp aus

    Hallo!

    Wer hat auch Erfahrungen im negativen Sinn mit Beautynet.com ?

    Ich habe mir Cremen bestellt und natürlich gleich per Vorauskasse gezahlt. Leider brauchte ich sie dann nicht, da ich welche gescchenkt bekam und sendete sie gemäß meines Rückgaberechts sofort und unangetastet zurück. Sie bekamen sie.
    Ich warte aber nun sein 3 Wochen oder schon mehr? auf mein Geld! Die überweisen mir meine knapp 70 Euro nicht zurück. Hab mich schon gemeldet und immer wieder hieß es, ja ist ja schon unterwegs. Hab ihnen auch meine Kontoinfo nochmals gegeben.
    Aber wo bleibt es?

    Das ist nicht wenig Geld für mich!!!

  2. #2
    Experte Avatar von Azahara
    Registriert seit
    20.12.2007
    Ort
    BW
    Beiträge
    507

    AW: Beautynet - ich fliep aus

    Tiggerchen,

    sowas ist wahninnig ärgerlich! Hab zwar noch keine Erfahrungen mit Beautynet.com aber bei buffalo.de hab ich mal Schuhe zurückgeschickt und musste dann 4 Wochen auf die Rücküberweisung warten und bei yoox.de waren es sogar fast 6 Wochen!

    Einfach noch abwarten, ist schon sehr nervig aber hauptsache das Geld kommt überhaupt wieder bei dir an

  3. #3
    Pixie! Avatar von Sportyspicy
    Registriert seit
    30.12.2004
    Beiträge
    17.287
    Meine Laune...
    Psychedelic

    AW: Beautynet - ich fliep aus

    ... ich würde die ganz direkt darauf hinweisen, dass Du fristgerecht die Ware zurückgeschickt hast und auch innerhalb einer gewissen Frist damit rechnen kannst, Dein vorab gezahltes Geld zurückzubekommen.

    Ich würde denen schreiben, dass Du das Geld bis zum Tag X auf Dein Konto oder als Verrechnungsscheck haben möchtest, ansonsten würdest Du die Angelegenheit an einen Anwalt übergeben. Basta.

  4. #4
    Tiggerchen
    Besucher

    AW: Beautynet - ich fliep aus

    also, ich schrieb eine Mail und es kam keine Antwort. Dann habe ich letzte oder war es noch vorletzte Woche eine Mail geschickt, in der ich Sportyspicys Rat angenommen habe auf meine eingehaltene Rücksendefrist hinzuweisen und den Anwald zu erwähnen.

    Die stellen sich tot....


  5. #5
    Forengöttin Avatar von Kashi
    Registriert seit
    01.08.2007
    Ort
    Sachsen
    Beiträge
    28.144

    AW: Beautynet - ich fliep aus

    auweia! 70 euro ist echt nicht wenig. vielleicht kannst du zu einer verbraucherzentrale gehen. die können professionell druck machen. oder du schaltest wirklich gleich einen anwalt ein. ich hoffe, du hast den mailverkehr immer abgespeichert?

    Sägespäne… Der Feenstaub des Mannes

  6. #6
    Tiggerchen
    Besucher

    AW: Beautynet - ich fliep aus

    a, die Mails habe ich. Hab mir auch schon überlegt es der Arbeiterkammer (die hat einen Konsumentenschutz dabei) zu melden. Hab auch einen Freund, der Anwalt ist. Aber in dem Fall wär eben die Arbeiterkammer besser, die ist auf sowas ja spezialisiert.

    70 Euro sind echt viel und ich kann es immer brauchen....

  7. #7
    Forengöttin Avatar von Kashi
    Registriert seit
    01.08.2007
    Ort
    Sachsen
    Beiträge
    28.144

    AW: Beautynet - ich fliep aus

    na dann mach das. auch wenn du auf die 70 euro pfeifen könntest. schon aus prinzip müssen solche firmen mal nen tritt bekommen.

    Sägespäne… Der Feenstaub des Mannes

  8. #8
    BJ-Einsteiger Avatar von Roseway
    Registriert seit
    01.04.2008
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5

    AW: Beautynet - ich fliep aus

    Hallo,

    bin neu hier und habe mich gerade so umgesehen.

    ist ne Frechheit, dass sie dich hinhalten Tiggerchen. Aber wenn sich nichts rührt, würde ich ne freche e-mail hinschicken und mit Mahnbescheid drohen. dann müssen die dort auch die Gerichtskosten zahlen! Das zieht meistens.

    LG
    Roseway

  9. #9
    Marion66
    Besucher

    AW: Beautynet - ich fliep aus

    War da nicht schon mal was, wo jemand auf sein Geld wartete? Oder hab ich da was falsches in Erinnerung?

    Sehe ich das richtig, dass man bei der Firma auch in Deutschland bestellen kann?

    Wenn dem so ist, würde ich es auf alle Fälle mal per Brief/Einschreiben-Einwurf und dann an den Geschäftsführer versuchen.
    Mit Fristsetzung und Androhung bei Nichteinhaltung des Termin die Industrie-und Handelskammer zu benachrichtigen.
    Dort ist man eigentlich immer gemeldet.

    Das wird sicherlich dann eher zum Erfolg führen.

    70,00 Euro ist auch für andere nicht wenig Geld und so sollte es auch keinesfalls abflaufen.

  10. #10
    Allwissend Avatar von kas
    Registriert seit
    13.02.2008
    Beiträge
    1.226

    AW: Beautynet - ich fliep aus

    Frist setzen und ab der Frist dann 5% Verzugszinsen zu den 70 Euro dazu verlangen. Und deinen Anwalt haben die auch zu zahlen, wenn die nach Fristablauf immer noch nicht gezahlt haben.
    Geht jedenfalls nach deutschem Recht so.

  11. #11
    BJ-Einsteiger Avatar von Roseway
    Registriert seit
    01.04.2008
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5

    AW: Beautynet - ich flipp aus

    Wenn du zum Anwalt gehst, muss der Gegner nicht deine außergerichtlichen Anwaltskosten tragen. Dieses erst wenn in einem Gerichtsverfahren du gewinnen würdest.
    Mahnbescheid androhen, mit ganz bösem Brief. Habe ich auch schon gemacht. Den Mahnbescheid kannst du übrigens selber beantragen. Musst nur zum Amtsgericht gehen und dort Antragsformular abgeben. Das Formular kannst du im Bürofachhandel kaufen. Die Gerichtskosten musst du zwar erst auslegen, aber sie sind im Mahnbescheid mit als Forderung aufgeführt, sodass der Schuldner sie auch zahlen muss. Weitere Informationen stehen auf dem Antragsformular. Beim Amtsgericht geben Sie dir auch genauere Auskünfte. Wenn du hier noch mehr Auskünfte haben möchtest, kann ich dir gern helfen.

    Viel Glück!!!

    Roseway

  12. #12
    supreme
    Besucher

    AW: Beautynet - ich fliep aus

    Zitat Zitat von Marion66 Beitrag anzeigen
    War da nicht schon mal was, wo jemand auf sein Geld wartete? Oder hab ich da was falsches in Erinnerung?

    Sehe ich das richtig, dass man bei der Firma auch in Deutschland bestellen kann?

    Wenn dem so ist, würde ich es auf alle Fälle mal per Brief/Einschreiben-Einwurf und dann an den Geschäftsführer versuchen.
    Mit Fristsetzung und Androhung bei Nichteinhaltung des Termin die Industrie-und Handelskammer zu benachrichtigen.
    Dort ist man eigentlich immer gemeldet.

    Das wird sicherlich dann eher zum Erfolg führen.

    70,00 Euro ist auch für andere nicht wenig Geld und so sollte es auch keinesfalls abflaufen.
    Ja, da war schon mal ein Beautynet Thread:
    http://www.beautyjunkies.de/forum/sh...ight=beautynet

  13. #13
    supreme
    Besucher

    AW: Beautynet - ich flipp aus

    und der TB ist auch nicht "lupenrein":

    http://www.beautyjunkies.de/index.ph...view&iden=1244

  14. #14
    Allwissend Avatar von timmy
    Registriert seit
    23.01.2008
    Beiträge
    1.296

    Daumen hoch AW: Beautynet - ich flipp aus

    Das ist so ärgerlich, (jetzt mal besserwiss), man sollte grundsätzlich nichts bestellen und per Vorkasse bezahlen. Wenn niemand das machen würde, könnten die Firmen auch nicht so unverschämt sein und erst Geld und dann Ware verkaufen.(besserwiss ende)
    Vielleicht hast du viel Glück und bekommst dein Geld zurück.

  15. #15
    Allwissend Avatar von kas
    Registriert seit
    13.02.2008
    Beiträge
    1.226

    AW: Beautynet - ich flipp aus

    Zitat Zitat von Roseway Beitrag anzeigen
    Wenn du zum Anwalt gehst, muss der Gegner nicht deine außergerichtlichen Anwaltskosten tragen. Dieses erst wenn in einem Gerichtsverfahren du gewinnen würdest.
    Doch. Die außergerichtlichen Kosten kann man dem Gegner als Verzugsschaden auferlegen.

    Kas

  16. #16
    BJ-Einsteiger
    Registriert seit
    28.08.2007
    Ort
    Bayreuth
    Beiträge
    137

    AW: Beautynet - ich flipp aus

    ... was voraussetzt, dass man den Gegner schon "richtig" in Verzug gesetzt hat. Anderenfalls macht das erst der Anwalt und die Kosten bis dahin trägt der Mandant.

  17. #17
    Marion66
    Besucher

    AW: Beautynet - ich flipp aus

    Hallo Timmy,

    wenn ich mal kurz vom eigentlichen Thema abschweifen darf.

    Es gibt auch andere Seiten, wo Kunden bestellen und dann absolut nicht zahlen. Bei Kleinbeträgen lohnt sich keine Weiterfolgung, da sind die Kosten höher als der Warenwert.

    Es sind nicht alle Kunden ehrlich und man kann es mit der besten Menschenkenntnis nicht an der Mail erkennen, wer ehrlich ist und wer nicht.
    Diese Erfahrungen macht man als Verkäufer leider auch und gerade die kleinen Shops können sich nicht leisten, großzügig Geschenke zu verteilen.

    Aber es gibt schon unabhängige Treuhandkonten, da ist sowohl der Kunde als auch der Käufer auf der sicheren Seite.

  18. #18
    Allwissend Avatar von timmy
    Registriert seit
    23.01.2008
    Beiträge
    1.296

    AW: Beautynet - ich flipp aus

    hi marion66,
    das kann ich aus Deiner Sicht verstehen. Die Geschichte mit dem Treuhandkonto hatte ich nicht bedacht. Wenn es soetwas gibt, kenn ich nur für die "Mietkaution". Wie läuft denn das ab, wer hat da "Zugriff" zum Konto. Nur ma so am Rande
    v.G timmy

  19. #19
    Marion66
    Besucher

    AW: Beautynet - ich flipp aus

    Hallo Timmy,

    vielleicht kennst es durch Ebay - Paypal z.B. ist so ein Konto, aber da gibt es sicher noch einige mehr.

    Bei dem Treuhandkonto meldet sich der Verkäufer an. Wenn nun ein Kunde nun die Zahlung mit diesem Treuhandkonto abwickeln willst, musst dich glaub dann auch anmelden. Natürlich kostenfrei.

    Beim ersten Kauf wird dem Verkäufer die Zahlung bestätigt, wenn das Geld auf dem Treuhandkonto eingegangen ist. Der Verkäufer bekommt eine Benachrichtigung - Zahlung ist eingegangen.
    Nachher, wenn man als Käufer dort bekannt ist, geben die sofort grünes Licht.

    Sollte der Kunde keine Ware erhalten oder sie aus div. Gründen zurücksenden und bekommt sein Geld nicht zurück, kann er sich mit dem Treuhandkonto in Verbindung setzen. Die klären das dann mit dem Verkäufer und fordern zu Not das Geld von ihm ein.

    Hört sich gewaltig an, ist aber total einfach und geht äußerst schnell.

    Wenn Du Lust und Zeit hast, kannst ja mal bei www.paypal.de lesen.
    Dort ist eigentlich alles recht gut beschrieben.

    Leider hat die Zahlungsmoral heute sehr stark nachgelassen. Ich war damals auch so offen und wollte allen Kunden per Rechnung liefern. Leider habe ich ne Menge schlechte Erfahrungen machen müssen.

    Und so geht es sicher nicht nur mir. Nicht umsonst muss bei vielen Dingen ob Möbelbestellungen etc. zumindest schon eine Anzahlung hinterlegen.

  20. #20
    Allwissend Avatar von kas
    Registriert seit
    13.02.2008
    Beiträge
    1.226

    AW: Beautynet - ich flipp aus

    Zitat Zitat von Kattl Beitrag anzeigen
    ... was voraussetzt, dass man den Gegner schon "richtig" in Verzug gesetzt hat. Anderenfalls macht das erst der Anwalt und die Kosten bis dahin trägt der Mandant.
    sind denn die außergerichtlichen Anwaltskosten, die vor dem Verzug entstehen, andere Anwaltskosten, als diejenigen außergerichtlichen Anwaltskosten, die nach Verzugseintritt entstehen?

    Pech hat der Mandant nur gehabt, wenn der Anwalt Frist setzt, wo der Gegner nicht schon aus anderen Gründen in Verzug geraten ist z.B. weil eine Fristsetzung ausnahmsweise entbehrlich ist, und der Gegner dann vor Ablauf der Frist zahlt. Dann ist in der Tat kein Verzug gegeben und der Mandant bleibt auf seinen Kosten sitzen.

  21. #21
    Allwissend Avatar von timmy
    Registriert seit
    23.01.2008
    Beiträge
    1.296

    AW: Beautynet - ich flipp aus

    Danke marion66, wusste ich echt nix von PayPal, man lernt doch nie aus. Ich hol nix bei Ebay- bin ja ein ganz solider Typ-.
    p.s vielleich brauch ich ja mal etwas von den kanaren, aber dann per Bankeizug mit skonto, ach ne, ich komm besser vorbei ( auf den kanaren, ha!)

  22. #22
    Marion66
    Besucher

    AW: Beautynet - ich flipp aus

    Hallo Timmy,

    oh schade, auf den Kanaren triffst mich nicht. Ich bin doch auch hier in Deutschland.

    Aber du bist ja wirklich ganz solide, kein Kauf bei Ebay. Aber heut ist es auch nicht mehr so attraktiv. Da wird schon vieles überteuert verkauft, da muss man aufpassen wie ein Luchs.

  23. #23
    Estella
    Besucher

    AW: Beautynet - ich flipp aus

    Hast Du denn mal angerufen? Ich habe die Erfahrung gemacht, dass anrufen in solchen Fällen manchmal fast effektiver ist. Aber gaaaanz ruhig bleiben dabei... Nicht ausflippen oder ausfällig werden oder so. Einfach ganz ruhig erklären, was bis jetzt alles passiert ist und ganz nett nachfragen, wann Du denn in etwa mit deinem Geld rechnen könnest?! Ob sie nur einmal im Monat auszahlungen machen, oder ob das Geld schon eher kommen könne... So eine Mischung zwischen nettes Lieschen und dummes Frauchen... Sei einfach etwas "hilflos" und das "Geld brauchst Du echt dringend" bla bla la... Sie erfinderisch

  24. #24
    Inventar Avatar von goldbaerchen_W
    Registriert seit
    15.02.2005
    Beiträge
    2.632

    AW: Beautynet - ich flipp aus

    Also ich hab mich jetzt gerade nochmal durchs BGB gelesen:

    §357: Die Frist zur Erstattungsverpflichtung des Unternehmers beginnt mit Zugang der Rückgabeerklärung - des weiteren findet §286 (3) hier Anwendung: Der Schuldner (in diesem Fall ein Unternehmer?) muss nach 30 Tagen nach Zugang der Rückgabeerklärung leisten - die Fälligkeit hat also eine Dauer von 30 Tagen. Nach Ablauf des 30ten Tages befindet sich der Schuldner in Verzug (hier könnte man noch zusätzlich mit Zahlungsziel anmahnen um ganz sicher zu gehen)

    Übrigens:

    man kann einen Schuldner selbst in Verzug setzen - man muss das nicht durch einen Anwalt machen lassen - man muss nur nachweisen, dass die Rechnung + Mahnung dort angekommen sind (Einschreiben - Einwurf Beleg reicht)

    und es sind 5 % über dem Basiszins an Verzugszinsen die tägl. auf die Forderung gerechnet werden - an sich also keine schlechte Geldanlage

    PS.: so würd ich das machen - nachdem ich da angerufen habe, und rumgestänkert hätte - aber bitte alles nochmal nachlesen
    Geändert von goldbaerchen_W (03.04.2008 um 21:29 Uhr)

  25. #25
    Allwissend Avatar von kas
    Registriert seit
    13.02.2008
    Beiträge
    1.226

    AW: Beautynet - ich flipp aus

    super, danke Goldbärchen, wieder was dazugelernt.

    Kas

  26. #26
    Tiggerchen
    Besucher

    AW: Beautynet - ich flipp aus

    Stellt euch vor: ich bekam Geld auf mein Konto- jedoch nur 46,90! Da fehlt auch noch was.
    Nun hab ich wieder an Beautynet gemailt und eine Kopie meiner Bestellung reinkopiert- farblich meine 67,90 Euro hervorgehoben.

    Was bitte haben die da gerechnet???

  27. #27
    BJ-Einsteiger Avatar von Roseway
    Registriert seit
    01.04.2008
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5

    AW: Beautynet - ich flipp aus

    Im außergerichtlichen Verfahren kann man die Anwaltskosten nicht geltend machen. Erst wenn es nach dem Mahnverfahren ins streitige Verfahren geht und ein Gerichtsverfahren anhängig wird, kann man - sofern man den Prozess gewinnt - die Kosten per Kostenfestsetzungsbeschluss festsetzen lassen. Sollte der Schuldner im Mahnverfahren die Forderung anerkennen und zahlt jedoch nicht die Rechtsanwaltskosten, kann man nichts machen.

    LG

    Roseway

  28. #28
    Allwissend Avatar von kas
    Registriert seit
    13.02.2008
    Beiträge
    1.226

    AW: Beautynet - ich flipp aus

    Zitat Zitat von Roseway Beitrag anzeigen
    Im außergerichtlichen Verfahren kann man die Anwaltskosten nicht geltend machen. Erst wenn es nach dem Mahnverfahren ins streitige Verfahren geht und ein Gerichtsverfahren anhängig wird, kann man - sofern man den Prozess gewinnt - die Kosten per Kostenfestsetzungsbeschluss festsetzen lassen. Sollte der Schuldner im Mahnverfahren die Forderung anerkennen und zahlt jedoch nicht die Rechtsanwaltskosten, kann man nichts machen.

    LG

    Roseway
    Ohne jetzt hier ein Jura-Thread draus machen zu wollen ...

    Der materiell-rechtliche Anspruch gegen den Gegner auf Ersatz der außergerlichtlichen Anwaltskosten als Verzugsschaden besteht, sobald Verzug eintritt und zwar unabhängig davon, ob man diesem Anspruch neben der Hauptforderung noch ein gerichtliches Verfahren folgen lässt oder nicht. Einzige Voraussetzung ist Verzug, der, sofern er nicht automatisch kraft Gesetzes eintritt, durch Fristsetzung herbeigeführt werden kann.

    Kann ja auch irgendwie nicht hinkommen, daß das Bestehen eines Anspruchs auf Ersatz des Verzugsschadens mit der Frage steht und fällt, ob man zum Gericht rennt oder nicht.

    Notfalls muss einer hier mal die Anwaltshotline anrufen!

  29. #29
    Fortgeschritten
    Registriert seit
    03.03.2008
    Beiträge
    225

    AW: Beautynet - ich flipp aus

    Hallo,

    dafür brauchst du gar keinen Anwalt o.ä.!!!
    hast du das Geld per Lastschrift überwiesen? Dann kannst du ganz unkompliziert zu deiner Bank oder Sparkasse gehen, und eine "Rücklast" über den Zahlungsbetrg erteilen. Das Recht hast du und ich habe das schon gemacht - es entstehen dir keinerlei Probleme! Das Geld bekommst du so umgehend zurück!

    LG
    Daniela
    Geändert von DanielaF (03.04.2008 um 21:37 Uhr)

  30. #30
    Inventar Avatar von goldbaerchen_W
    Registriert seit
    15.02.2005
    Beiträge
    2.632

    AW: Beautynet - ich flipp aus

    Daniela, sie hat per Vorkasse bezahlt - dh. vermutlich überwiesen - überweisungen kann man nur solange "stornieren" wie sie noch nicht auf den gegnerischen Konto gebucht sind. Bei eine Lastschrift (bzw. bei einer Einzugsermächtigung) hättest du recht.

    und kas, ich stimme dir zu - wäre ja blödsinn, wenn man erst immer zum gericht rennen müsste, um sich seine anwaltskosten titulieren zu lassen.

    Roseway: wo hast du das denn gelesen? *grübel*

    befindet sich der schuldner in verzug, hat er die kosten des anwalts zu tragen - vorraussetzung ist § 286 BGB

    die anwaltskosten werden glaube ich als schadensersatz gesehen:

    § 280
    Schadensersatz wegen Pflichtverletzung(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

    (2) Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung kann der Gläubiger nur unter der zusätzlichen Voraussetzung des § 286 verlangen.

    (3) Schadensersatz statt der Leistung kann der Gläubiger nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 281, des § 282 oder des § 283 verlangen.

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  

w3 projects UG
(haftungsbeschränkt)

Normannenstraße 1-2
10367 Berlin

Beautyjunkies.de ©2003 – 2025

Sie möchten Werbung auf Beautyjunkies buchen? Dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail: info@w3-projects.de

Als Händler oder Dienstleister im Beauty-Bereich haben Sie zudem umfangreiche Möglichkeiten, Ihre Produkte oder Leistungen individuell in den Beauty Arkaden und im Trendletter zu präsentieren. Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.