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  1. #1
    Fortgeschritten Avatar von ♥Chelsey♥
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    HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    hallo mädels,

    nun ich hab momentan folgendes Problem :

    ich habe vor 4 wochen in Ebay bei einem Verkäufer mit wirklich viel guter Resonanz einen Monokini bestellt ( 34,99 € + 2,99 € Versand - nicht billig !!)

    nach 2 Wochen kommt er dann reichlich spät an.

    SCHOCK - der Monokini schaut absolut unzumutbar aus. UND IST SEITLICH am Bikinihosenbändchen sogar noch KAPUTT !

    Von dem Traum mit schmalen Mittelstück, Metallringen an der Seite und Qualitätsstoff ist nun in Wirklichkeit eine große steife Unterhose, die seitlich aufgeschnitten, und somit zum Monokini gemacht worden ist, geworden .

    Da wo auf dem Produktbeschreibungsbild seitlich eigentlich das Bikinihöschen Metallringe hat, warten auf mich billige schwarze Plastikringe und das Höschen ging bis über dem Bauchnabel, und das bei Größe XS !!

    Nun, ich habe dann den Monokini zurückgeschickt, da der Verkäufer an der Seite anbot, bei Qualitätsmangel den Monokini zu ersetzten.

    Da ich aber davon ausging, dass mir rechtlich das Geld zusteht, habe ich ihn gebeten mir das Geld zurückzuüberweisen. (ich will doch keinen neuen Alptraum)

    Jetzt, ignorant und engstirnig wie er ist, sagt er gaaaanz freundlich, er schicke mir ein neues Exemplar von diesem ABSOLUTEM ALPTRAUM !!!



    Bitte helft mir !

    Was steht mir zu ?

    Was kann ich machen ?
    http://www.smileygarden.de/smilie/Asia-Emoticons/177.gif
    Click ->

  2. #2
    Liese in Schwarz Avatar von Mika
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    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    Handelt es sich denn um einen gewerblichen Verkäufer? Dann wäre die Sache überhaupt kein Problem, denn Dir stünde ein Widerrufsrecht zu, d.h. Du könntest die Ware zurücksenden und Dir das Geld zurücküberweisen lassen.

  3. #3
    Fortgeschritten Avatar von ♥Chelsey♥
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    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    Zitat Zitat von Mika Beitrag anzeigen
    Handelt es sich denn um einen gewerblichen Verkäufer? Dann wäre die Sache überhaupt kein Problem, denn Dir stünde ein Widerrufsrecht zu, d.h. Du könntest die Ware zurücksenden und Dir das Geld zurücküberweisen lassen.

    ja, in ebay steht gewerblicher Verkäufer !

    Aber ich hab ihn ja schon zurückgeschickt und auch gesagt, dass mir das Geld rechtlich zuschickt.

    Doch er hat nix dazu gesagt, sondern nur, dass er mir die Ware heute nochmal schickt.


    das ist was auf seiner Seite steht :

    "Der Umtausch und die Rücknahme von Bademode und Lingerie ist aus hygienischen Gründen grundsätzlich ausgeschlossen.
    Es sei denn es liegt ein Qualitätsfehler vor, hier haben Sie Anspruch auf kostenlosen Ersatz."
    http://www.smileygarden.de/smilie/Asia-Emoticons/177.gif
    Click ->

  4. #4
    Liese in Schwarz Avatar von Mika
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    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    Wenn ich das richtig verstehe, ist die zugesendete Ware aber doch eine ganz andere, als auf dem Foto abgebildet war, richtig? In dem Fall handelt es sich ganz klar um eine Falschlieferung. Im Übrigen sind Bademoden vom Widerrufsrecht nicht ausgenommen, dieser Zusatz des Verkäufers ist eindeutig gesetzeswidrig.
    Über ebay kannst Du doch auch unter "Unstimmigkeiten online klären" einen Artikel melden, mit dem es Probleme gibt. Das würde ich auf jeden Fall tun!

  5. #5
    marina
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    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    ich bestell bei ebay grundsätzlich keine klamotten mehr. habe nur schlechte erfahrungen gemacht. soweit ich weiß, gibt es bei ebay auch seiten, in denen sich andere käufer über diverse anbieter beschwert haben... vielleicht bist du ja nicht allein und der anbieter hat schon mehrere übers ohr gehauen.
    ich habe mal bei einem ein abendkleid bestellt. die qualität war auch zum heulen! bevor ich es zurückgeschickt habe, habe ich mich mit dem verkäufer (gewerblich) ausgetauscht, wie man das nun regeln könne.
    Er meinte auch: geld zurück könne ich nicht erwarten. Versandkosten trage ich im übrigen auch! habs dann einfach gelassen.
    die 2,99 kannst du also eh schonmal vergessen und das porto fürs zurückschicken auch!
    bei ebay gibts wirklich viele schwarze schafe. hab ich auch schon von anderen gehört und gelesen.
    das beste ist, man informiert sich über gewerbliche erst mal in den seiten zu "testberichte" und ähnliches.

  6. #6
    marina
    Besucher

    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    Geh mal auf ebay . community . foren . und gib da mal in der suche das produkt oder den hersteller an.
    von einer Negativ-Bewertung rate ich ab.
    Dem Verkäufer macht das bißchen nicht viel aus. die punkte hat er locker wieder drin, wenn er pro tag soundso viele badeanzüge verkauft... und deine bewertung ist innerhalb von 3 tagen an die letzte stelle gerutscht.
    dafür kann er dir dann ne verleumdungsklage an den hals hetzen. ob er damit durchkommt, weiß ich nicht, aber der streß wär es mir nicht wert.

    du kannst höchstens versuchen, ihm eine negativ-bewertung anzudrohen, falls er dir das geld nicht zurücküberweist.

  7. #7
    blossom
    Besucher

    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    Zitat Zitat von ♥Chelsey♥;2968770
    [B
    Es sei denn es liegt ein Qualitätsfehler vor, hier haben Sie Anspruch auf kostenlosen Ersatz."[/B]

    Dieser Satz erklärt doch alles. Wie kommst Du darauf, dass Du unter 40 Euro Warenwert Geld zurückbekommst?


    Und dass man bei Ebay keine Kleidung kaufen kann, ist doch keine Aussage. Kaufe 50 % unserer Kleidung bei Ebay und habe nur sehr selten bis kaum Probleme.
    Ob ich eine Lee Jeans bei Ebay kaufe oder im Laden bleibt sich doch, außer vom Preis her, gleich.

    Einige fallen immer wieder auf dubiose Händler rein oder ersteigern Altkleider...Pech...wenn´s an den Händen klebt...
    Geändert von blossom (18.03.2008 um 14:18 Uhr)

  8. #8
    Lilian
    Besucher

    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    Ich würde es auf jeden Fall Ebay wegen Unstimmigkeiten mit dem Verkäufer melden, und dem Verkäufer eine negative Bewertung androhen.
    Auch wenn Deine Bewertung "nach hinten" rutscht wegen vieler Verkäufe - ich lese vor dem Steigern immer die negativen Bewertungen durch, egal wie alt sie sind. Da muss man sich manchmal durch die Seiten wühlen, das geht aber ganz schnell, der rote Punkt ist ja gut sichtbar.

  9. #9
    Pepper Anne
    Besucher

    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    hey chelsey! ich hatte mal ein ähnliches problem, allerdings ging es da um ein handy, aber das kommt auf das selbe raus...
    jedenfalls war es bei mir so, dass ich die bestellung stornieren wollte (war nicht bei ebay) und der verkäufer hat das ständig ignoriert, solange bis ich ihm mit einem anwalt gedroht habe, da hat er dann aufeinmal gespurt

    probier das doch auch einmal und wende dich vielleicht auch noch an ebay.
    viel erfolg

  10. #10
    blossom
    Besucher

    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    Das finde ich jetzt aber mal richtig unverschämt.

    Wenn in seinen AGBs steht, dass sie (lediglich) Ersatz bekommt, falls Ware fehlerhaft ist, kann sie ihn doch nicht mit einer neg. Bewertung zur Rückzahlung erpressen.

    Toll, wie Ihr Euch an getroffene Vereinbarungen haltet, die in der Auktion verankert sind ....

  11. #11
    Mutabor
    Besucher

    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    ich sage nur fernabsatzgestz, egal ob bikini oder was der typ in seinen text schreibt: ist er ein gewerblicher verkäufer, so steht dir ein rückgaberecht (im übrigen reicht einfaches nichtgefallen) zu. peng aus. also schriftlich vom kauf zurücktreten und geld einfordern. agbs sind geduldig, wie jedes papier und häufig weit von der rechtslage entfernt.

    unverschämt finde ich, als gewerblicher händler seinen kunde so zu verar.... die anscheinend mangelhafte ware noch gar nicht berücksichtigt...

    hier kann man mehr lesen, auch die folge-§§§ im bgb...

    http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html

    muta

  12. #12
    alaska
    Besucher

    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    mmn liegt ein klarer fall von arglistiger taeuschung vor! also hast du das recht auf wiederspruch... kannst ihm ja erstmal mit einem anwalt drohen und wenn ihn das kalt laesst, holst du dir einfach einen beratungs hilfeschein und machst einen termin mit einem anwalt klar. der uebernimmt die sache dann fuer dich ich denke, dass ein boeser brief den mann ganz schnell zur rueckzahlung zwingt

  13. #13
    Fortgeschritten Avatar von JayBeeArr
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    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    Wenn es ein gewerblicher verkäufer ist, dann hast du laut Fernabsatzgesetz ein zweiwöchiges Rückgaberecht OHNE Angabe von Gründen. Da ist es dann auch egal, was in seinen AGBs steht, da man sich als Verkäufer nunmal nicht gegen die Verbraucherschutzgesetze stellen kann.
    Wenn er trotzdem nicht einlengt, weise ihn bitte ganz freundlich auf den entsprechenden Paragraphen (hier: §312 d und §355 aus dem BGB).

    Ist allerdings nicht klug gewesen, den Betrag einfach so rückbuchen zu lassen. Normalerweise hättest du ihn zunächst selber auffordern müssen, den Kaufpreis zu erstatten (und ihm im Gegenzug natürlichen den badeanzug zurückschicken). Wenn er dem nicht nach zwei Wochen entspricht, hättest du selber handeln "dürfen".

    Edit: ...hehe...da war Mutabor wohl schneller, aber das mit der arglistigen Täuschung stimmt so nicht. Mit solchen Anschuldigungen wäre ich sehr vorsichtig.

  14. #14
    alaska
    Besucher

    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    aber das mit der arglistigen Täuschung stimmt so nicht.
    wieso denn nicht? also wenn das teil genau beschrieben ist und noch ein foto beigelegt und in wirklichkeit ist der monokini inkl. extras (ringe) aus billigerem material gemacht (um zu sparen) und auf der seite wird was anderes angepriesen, anscheinend viel hochwertiger...
    er stellt doch das tolle bild rein, damit die leute den monokini kaufen und verschickt aber qualitaetsarme ware um zu sparen... mir scheint, dass der verkaeufer das regelmaessig so macht und nicht, dass es ein fabrikfehler oder lieferfehler war


  15. #15
    Pharmchemexpert
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    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    Zitat Zitat von blossom Beitrag anzeigen
    Das finde ich jetzt aber mal richtig unverschämt.


  16. #16
    Inventar Avatar von Chihiro
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    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    Zitat Zitat von blossom Beitrag anzeigen
    Das finde ich jetzt aber mal richtig unverschämt.

    Wenn in seinen AGBs steht, dass sie (lediglich) Ersatz bekommt, falls Ware fehlerhaft ist, kann sie ihn doch nicht mit einer neg. Bewertung zur Rückzahlung erpressen.

    Toll, wie Ihr Euch an getroffene Vereinbarungen haltet, die in der Auktion verankert sind ....
    nur weil man irgendwas in die agb schreibt heisst das nicht dass es mit dem gesetz überein stimmt
    Geändert von Chihiro (18.03.2008 um 15:33 Uhr)

  17. #17
    Inventar Avatar von Chihiro
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    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    Zitat Zitat von JayBeeArr Beitrag anzeigen

    Ist allerdings nicht klug gewesen, den Betrag einfach so rückbuchen zu lassen. Normalerweise hättest du ihn zunächst selber auffordern müssen, den Kaufpreis zu erstatten (und ihm im Gegenzug natürlichen den badeanzug zurückschicken). Wenn er dem nicht nach zwei Wochen entspricht, hättest du selber handeln "dürfen".
    das hat sie doch gar nicht ? oder hab ich da irgednwas überlesen /falsch verstanden .sie hat ihn doch gebeten das geld zurückzuüberweisen und nicht irgendwas selber gemacht ,oder?

  18. #18
    sane inside insanity Avatar von Aromatisch
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    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    Eine arglistige Täuschung sehe ich hier auch nicht. Ist ja aber auch gar nicht notwendig.

    Wie gesagt wurde: 2wöchiges Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen. Egal, was der Verkäufer da schreibt. Da der Monokini ungetragen ist, hat er auch kein Recht, das zu verweigern.

    Zunächst würde ich ebay um Hilfe bitten, die Annahme des neuen Monokinis verweigern.

    Was ist mit dem Geld? JayBeeArr schreibt, Du hast es zurück buchen lassen? Da sehe ich kein Problem, denn es steht Dir ja zu. Der Monokini ist zurückgeschickt? Dann ist das ungerechtfertigte Bereicherung, wenn er das Geld hat.
    Das Rückporto musst Du allerdings selbst tragen.

    Das wird schon. Ich drück Dir die Daumen!!
    Just because you are blind, and unable to see my beauty
    doesn't mean it does not exist.

    Margaret Cho

  19. #19
    Fortgeschritten Avatar von JayBeeArr
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    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    Zitat Zitat von Chihiro Beitrag anzeigen
    das hat sie doch gar nicht ? oder hab ich da irgednwas überlesen /falsch verstanden .sie hat ihn doch gebeten das geld zurückzuüberweisen und nicht irgendwas selber gemacht ,oder?
    sorry, habe ich falsch gelesen...hmm...ich schreib hier gerade parallel meine Hausarbeit. Wäre auch nen Fall wert...

    Aber ich würde keinen Anwalt einschalten, der lacht sich bei den 40 Euro doch nur kaputt und nimmt dafür schon 100 Euro.

    Wende dich an Ebay, sag ihm, dass du keinen Umtausch willst, sondern von deinem Rückgaberecht nach § 355 BGB Gebrauch machst und dass er das Geld rücküberweisen soll. Wenn er das macht, würde ich ihm eine "neutrale" Bewertung (schreib aber rein, dass die Artikelbeschreibung nicht hinhaut) geben. Falls er das nicht macht, lass das Geld zurücküberweisen (geht ja bis zu 6 Wochen) und gib ihm eine negative Bewertung. Mehr kannst und solltest du nicht machen.

    Ebay ist böse...ich merke es immer wieder. Wieviele Fälle wir immer mit Ebaykunden haben und selbst in den Lehrbüchern hat Ebay ein eigenes Kapitel...

  20. #20
    hütet die Katz! Avatar von tratschwelle1978
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    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    Zitat Zitat von JayBeeArr Beitrag anzeigen
    Aber ich würde keinen Anwalt einschalten, der lacht sich bei den 40 Euro doch nur kaputt und nimmt dafür schon 100 Euro.
    Ich hab das so verstanden, sie soll mit nem Anwalt drohen und nicht einen einschalten. Ich drohe auch gern mit Anwälten, würde natürlich für so einen Kickifax auch keinen einschalten. Aber meistens sind die Leute viel schneller bereit, sich ans Recht zu halten, wenn man sie entsprechend dran erinnert

    Und was in AGB's steht oder was Recht ist sind manchmal zwei verschiedene Paar Schuhe. Es wird ja in allen Bereichen des Lebens gern gemacht, dass man in Verträge Dinge schreibt, die vor keinem Gericht haltbar sind. Aber wir können es erst mal versuchen...

  21. #21
    alaska
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    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    oh, sie hat ja noch gar nicht ebay eingeschaltet? achso... hab jetzt gedacht, der typ hat es ignoriert...

    negativbewertung bringt auch nix... wenn der eh schon ein paar hat, ist ihm die eine oder andere eh egal

    fuer den anwalt zahlst du ja nix wenn du mit beratungshilfeschein gehst... kannst ja auch zur rechtsberatung im rathaus gehen, die ist auch kostenlos... der soll ja nicht viel machen, sondern nur mal so einen "netten" brief losschicken, das reicht in den meisten faellen auch... aber das macht man, wenn der verkaeufer wirklich nicht mehr antwortet ...

    ich weiss nicht wieso alle denken, ein anwalt wuerde sich schlapplachen ich kenne einen, der wuerde sogar fuer 5 euro vor gericht gehen der ist so "klage-geil" dem macht sein job richtig spass, egal um wie viel es sich handelt und wenn ihm einer doof kommt (meistens der gegnerische anwalt), wuerde er es auch um sonst machen, nur um dem mal zu zeigen, wer der bessere ist aber eingebildete anwaelte gibt es ja genuegend hab mal einen erwischt, voll das unscheinbare gebaeude und drinne wurde ich mit champagner begruesst da bin ich dann auch ganz schnell wieder raus

  22. #22
    Inventar
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    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    Zitat Zitat von blossom Beitrag anzeigen
    ...Dieser Satz erklärt doch alles. Wie kommst Du darauf, dass Du unter 40 Euro Warenwert Geld zurückbekommst? ...
    Weil es ihr Recht ist - egal welches Märchen er in seinen AGBs zur Täuschung der Kunden reinschreibt.
    Das finde ich jetzt aber mal richtig unverschämt.
    Unverschämt ist nur dieser Verkäufer - und das richtig.
    Wenn in seinen AGBs steht, dass sie (lediglich) Ersatz bekommt, falls Ware fehlerhaft ist, kann sie ihn doch nicht mit einer neg. Bewertung zur Rückzahlung erpressen.
    Erpressen ist nicht OK, da sollte man erst versuchen das anders zu regeln. Aber weitaus weniger in Ordnung ist sein Verhalten.
    Toll, wie Ihr Euch an getroffene Vereinbarungen haltet, die in der Auktion verankert sind ....
    Es gibt Gesetze an die sich ein Verkäufer halten muss. Erkann nicht einfach seine eigenen erfinden, weil ihm das geltende Gesetz nicht passt. Unglaublich ist die Tatsache, dass er den Käufern weißmachen will, sie hätten kein Recht auf Rückgabe mit Geld-Zurücküberweisung.

    Man sollte auf jeden Fall ebay darüber informieren, damit er seine AGBs richtigstellt.
    Geändert von sen81 (18.03.2008 um 16:26 Uhr)

  23. #23
    Flosse
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    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    Geld einfach zurückbuchen (wie hier vorgeschlagen wurde) innerhalb von 6 Wochen geht eh nicht, denn das kann man nur machen, wenn der Betrag per Lastschrift abgebucht wurde, also eine Einzugsermächtigung erteilt wurde.
    Das macht man ja i.d.R. bei Ebay eher nicht.

    Wenn es ganz normal auf das Konto der Verkäufers überwiesen wurde, ist nichts mit Rücklastschrift.

    Oder hast du eventuell per paypal bezahlt?
    Das wäre natürlich super, denn dann kannst du einen Antrag auf Käuferschutz stellen.

    http://pages.ebay.de/paypal/Kaeuferschutz.html

    Ansonsten würde ich auch erstmal Widerrufen (die Frist bei Ebay läuft übrigens einen Monat), unter Fristsetzung auf Rückzahlung des Betrages bestehen und die Sache Ebay melden.

    http://www.internetrecht-rostock.de/...sbelehrung.htm

  24. #24
    Forengöttin Avatar von Betsi
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    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    Zitat Zitat von blossom Beitrag anzeigen
    Das finde ich jetzt aber mal richtig unverschämt.

    Wenn in seinen AGBs steht, dass sie (lediglich) Ersatz bekommt, falls Ware fehlerhaft ist, kann sie ihn doch nicht mit einer neg. Bewertung zur Rückzahlung erpressen.

    Toll, wie Ihr Euch an getroffene Vereinbarungen haltet, die in der Auktion verankert sind ....
    Naja, was heißt verankert. Der kann in seine Auktionen reinschreiben was er will, wenn es gesetzeswidrig ist, ist das null und nichtig (abgesehen davon, dass ich DAS unverschämt finde).
    Ich weiß noch, als wir unser Haus von einem Bauträger gekauft haben, hatte der auch lauter so tolle Klauseln im Notarvertrag (was bedeutet, dass der Vertrag vom Bauträger, vom Notar und von uns unterzeichnet war).
    Wegen eines Mangels kam es zu einem Prozess und der Bauträger berief sich auf die Klauseln im Notarvertrag. Darauf meinte der Richter, nur weil es im Notarvertrag steht, ist es noch lange nicht rechtens. Und wenn es gegen das Gesetz verstößt, dann sind die Klauseln für die Katz.
    Ich sitze hier nicht dumm rum, ich verschönere den Raum!

  25. #25
    blossom
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    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    Ein Händler MUSS überhaupt kein Geld zurückzahlen, das ist ein freiwilliges Angebot. Aufgrund des Wettbewerbs geben viele eine Geld-zurück-Garantie, die aber keiner einhalten muss.

    Es gibt ein Umtauschrecht gegen neue Ware, falls etwas defekt oder kaputt ist oder die Möglichkeit einer Gutschrift. Das steht im Gesetz und nicht "Geld zurück".

    Gewährleistung->Ersatz!

    http://*********.de/themen/steuern-re...33057/1333057/

    Da der Verkäufer Ersatz liefern kann, muss er nichts zurückzahlen.
    Geändert von blossom (18.03.2008 um 17:09 Uhr)

  26. #26
    Fortgeschritten Avatar von JayBeeArr
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    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    Zitat Zitat von blossom Beitrag anzeigen
    Ein Händler MUSS überhaupt kein Geld zurückzahlen, das ist ein freiwilliges Angebot. Aufgrund des Wettbewerbs geben viele eine Geld-zurück-Garantie, die aber keiner einhalten muss.

    Es gibt ein Umtauschrecht gegen neue Ware, falls etwas defekt oder kaputt ist oder die Möglichkeit einer Gutschrift. Das steht im Gesetz und nicht "Geld zurück".

    Gewährleistung->Ersatz!

    http://*********.de/themen/steuern-re...33057/1333057/

    Da der Verkäufer Ersatz liefern kann, muss er nichts zurückzahlen.

    Nur blöd, wenn dein Link genau das beschreibt, was du hier gerade verneinst. Jaja...ich gehöre sicher selber bald zu den böööösen Juristen ;), aber man muss das Gesetz nunmal GENAU lesen.

    Die Regelung ist eigentlich ganz einfach: Alles was man persönlich im Laden kauft, fällt nicht unter das Fernabsatzgesetz. Der Umtausch ist somit kulanz. Genauso wie "Geld zurück". Es sei denn, es handelt sich um hochpreisige Elektrogeräte...

    Alles andere (auch Geschäfte an der Haustür) fallen unter das Fernabsatzgesetz und sind somit widerrufbar. So ist es! Aus basta.

    Edit: Hier nochmal einen Ausschnitt aus dem eben geposteten Link:
    Ausnahme Haustür- oder Fernabsatzgeschäfte

    Für so genannte Fernabsatzgeschäfte - die Bestellung per Katalog, Telefon oder E-Mail - oder Haustürgeschäfte gelten andere Regeln: Hier gilt ein Rückgaberecht von 14 Tagen. Beginn der Frist: Zeitpunkt der Unterschrift beziehungsweise das Eintreffen der Ware. Dabei zählt jeder Tag: Wochenenden oder Feiertage verlängern die Frist nicht. Allerdings dürfen Verkäufer nur dann auf die Frist pochen, wenn sie ordentlich über das Widerrufsrecht informiert haben. Andernfalls verlängert sie sich, bis der Verkäufer die Information nachliefert. Voraussetzung für die Rückgabe: Produkte wie Bücher, CDs oder DVDs wurden nicht geöffnet oder es ist kein individuelles Produkt wie etwa ein maßgeschneiderter Anzug. Bei Waren unter 40 Euro darf der Verkäufer die Rücksendungskosten in Rechnung stellen. Ist die bestellte Ware mehr als 40 Euro wert und hat der Käufer bereits einen Teil des fälligen Betrages vorab bezahlt, muss der Verkäufer die Kosten für die Rücksendung auf jeden Fall übernehmen.
    Geändert von JayBeeArr (18.03.2008 um 17:58 Uhr)

  27. #27
    Flosse
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    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    @ blossom, du schmeisst jetzt hier Einiges durcheinander.

    Im Internethandel gilt - unabhängig von sonsten Fernabatzverträgen oder Haustürgeschäften:

    Verbraucher haben bis auf wenige Ausnahmen im Internethandel ein Widerrufsrecht oder Rückgaberecht. Unternehmer sind verpflichtet, Verbrauchern ein derartiges Recht einzuräumen.

    http://www.internetrecht-rostock.de/...sbelehrung.htm

    Bei Ebay gilt dieses Widerufsrecht einen Monat und das muss nicht mal begründet werden.

    Widerrufsrecht

    Sofern Sie als Verbraucher handeln, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen.

    Gewährleistung ist wieder etwas anderes. Da geht es um Sachmängel und die Frist läuft hier sogar 2 Jahre.
    Da kann der Verkäufer dann nachbessern, Ersatz liefern usw.

  28. #28
    blossom
    Besucher

    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    Hier liegt ein Mangel vor.

  29. #29
    Flosse
    Besucher

    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    Das ist innerhalb der Widerufsfrist unerheblich.
    Wie gesagt, sie muss es gar nicht begründen, warum, weshalb, weswegen.

    Ich würde bei diesem Händler auch keinen Umtausch wollen. Offensichtlich verkauft er minderwertige Ware für einen hohen Preis.
    Es ist nicht davon auszugehen, dass das nächste Teilchen besser ist.

    Anders wäre es, wenn die Quali toll wäre, vielleicht nur ein Ring kaputt, so dass man gerne ein neues Teil bekommen würde.
    Da würde man sich bestimmt freiwillig gerne auf einen Umtausch einlassen, weil man die Ware haben will (davon gehe ich jetzt sowieso aus, wenn ich etwas ersteigere).

    Aber wenn ein Händler sich so offensichtlich bereichern will, Widerruf und Ende.

  30. #30
    blossom
    Besucher

    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    Also das Widerrufsrecht steht auch bei defekter Ware über der Sachmängelhaftung @JayBeeArr? Gut, das ist mir nun wirklich in der Form neu, da ich bisher dachte, dass erst Ersatz geliefert werden muss.

    Zudem ist der Widerruf kein Umtausch und bedarf einer bestimmten Form. Und einige Produkte (versiegelte zum Beispiel) unterliegen nicht diesem Recht.

    Aber ich finde es trotzdem unverschämt, mit dem Anwalt zu drohen. Was soll das , wenn das Recht angeblich eh auf der Seite des Käufers steht...?!

  31. #31
    Fortgeschritten Avatar von JayBeeArr
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    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    Zitat Zitat von blossom Beitrag anzeigen
    Also das Widerrufsrecht steht auch bei defekter Ware über der Sachmängelhaftung @JayBeeArr? Gut, das ist mir nun wirklich in der Form neu, da ich bisher dachte, dass erst Ersatz geliefert werden muss.

    Zudem ist der Widerruf kein Umtausch und bedarf einer bestimmten Form. Und einige Produkte (versiegelte zum Beispiel) unterliegen nicht diesem Recht.

    Aber ich finde es trotzdem unverschämt, mit dem Anwalt zu drohen. Was soll das , wenn das Recht angeblich eh auf der Seite des Käufers steht...?!
    Mit dem Anwalt drohen kann es ja. Er kann ja auch sagen, dass der Himmel grün ist, aber deswegen verfärbt er sich sicher nicht.

    Es geht hier ja auch nicht darum, welches Recht über welchem steht, sondern einfach nur, wie die Arme ihr Geld zurück bekommt und wie man das begründen kann.

    Dazu habe ich mich ja schon ausgelassen. Hier soll ja kein Umtausch stattfinden und du hast selbst einen Link gepostet, der nochmals darüber informiert, dass man Kleidung, die man im Internet gekauft hat, ohne Angaben von Gründen innerhalb von 2 bis 6 Wochen zurückschicken kann. Und daraufhin sein Geld zurückbekommt.

    Und zu deiner Frage: Wenn du ein Widerrufsrecht hast, dann steht das vor der Sachmangelhaftung. Bzw. du kannst auswählen.

    Sicher gibt es auch wieder Ausnahmen vom Fernabsatzgesetz. Aber die treffen hier nicht zu und sind somit schlicht und einfach unrelevant.

  32. #32
    Inventar
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    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    Zitat Zitat von blossom Beitrag anzeigen
    ...Aber ich finde es trotzdem unverschämt, mit dem Anwalt zu drohen. Was soll das , wenn das Recht angeblich eh auf der Seite des Käufers steht...?!
    Das hat sie ja nicht gemacht.
    Der Vorschlag tauchte hier auch nur deshalb auf, da der Verkäufer keinen guten Eindruck machte. Zum einen stehen in seinen AGBs Dinge, die gesetzwidrig sind und zum anderen hat er auf Chelseys Wunsch hin ihr das Geld zurückzuerstatten nicht reagiert, sondern wollte nur die Ware ersetzen.
    Wenn man den Eindruck hat, es nicht mit einem ehrlichen und seriösen Verkäufer zu tun, überlegt man schon im Voraus was man machen könnte, wenn es hart auf hart kommt. Wenn du das Gefühl hast, dass man dich über den Tisch ziehen will, würdest du dann nicht auch alles dran zu setzen, um dein Recht zu bekommen?
    Betrogen werden will schließlich niemand.

  33. #33
    Flosse
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    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    Zitat Zitat von sen81 Beitrag anzeigen
    Das hat sie ja nicht gemacht.
    Der Vorschlag tauchte hier auch nur deshalb auf, da der Verkäufer keinen guten Eindruck machte. Zum einen stehen in seinen AGBs Dinge, die gesetzwidrig sind und zum anderen hat er auf Chelseys Wunsch hin ihr das Geld zurückzuerstatten nicht reagiert, sondern wollte nur die Ware ersetzen.
    Wenn man den Eindruck hat, es nicht mit einem ehrlichen und seriösen Verkäufer zu tun, überlegt man schon im Voraus was man machen könnte, wenn es hart auf hart kommt. Wenn du das Gefühl hast, dass man dich über den Tisch ziehen will, würdest du dann nicht auch alles dran zu setzen, um dein Recht zu bekommen?
    Betrogen werden will schließlich niemand.
    Genau so ist es, sen81

    Ausserdem hat der Verkäufer sie ja nicht einmal auf die Widerrufs-und Rückgaberrechte hingewiesen - vermutlich in der Annahme, dass sie ihre Rechte nicht kennt und sich auf den Umtausch in den nächsten billig Schrott einlässt.

    Er muss aber darauf hinweisen:

    Auch gemäß der eBay-AGB § 8 Abs.4 gilt folgendes:

    "Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten sind verpflichtet diese über das gesetzliche Widerrufsrecht zu belehren und dem Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu erteilen."

    In dem Fall jetzt könnte das aber sogar ein Vorteil sein, denn

    Widerrufs- und Rückgaberechte

    Bei einem Fernabsatzvertrag hat der Verbraucher ein Widerrufs- oder Rückgaberecht. Das Widerrufsrecht ist zeitlich unbefristet, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.

    Steht auch noch mal bei Ebay selber unter --> Rechte und Pflichten:

    http://community.ebay.de/forum/ebay/...hreadID=111842

    Falls der Händler jetzt damit kommen sollte, dass es sich um eine Versteigerung im Sinne des § 34 GewO handeln sollte, Irrtum:

    Bei einigen Verkäufern herrscht die Meinung vor, daß es sich bei eBay um eine Versteigerung im Sinne des § 34 GewO handelt und somit das Widerruf- und Rückgaberecht nicht anwendbar sei. Diese Annahme ist falsch.

  34. #34
    blossom
    Besucher

    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    Danke Flosse .

    Da Ihr allerdings die ganze Zeit von "über den Tisch ziehen schreibt". Ich habe bisher weder die Auktion->Bewertungen, noch den "Monokini" (?) gesehen. Warum der tatsächlich kaputt ist, weiß eigentlich auch niemand. Und Metallringe an einer Bikinihose...? Gut, andere Geschichte.


    Wenn ich nun bei einem Onlinehandel oder eben auch bei Ebay eine Lampe oder Jeans bestelle, diese nun nach Erhalt "zerdeppere", eine Gürtelschlaufe aus-, ein Klinke reinreiße, kann ich diese Ware trotzdem per Widerruf komplett "umtauschen"?
    Nach dem Motto: Die Lampe war schon beim Eintreffen durch unsachgemäßes Verpacken zerbrochen, bei der Jeans war die Gürtelschlaufe bereits rausgerissen, die Klinke drin, etc..... Bitte schicken Sie mir mein Geld zurück, was Sie im Anschluss mit der Ware machen und welche Kosten ich Ihnen verursache, interessiert mich nicht....
    Geändert von blossom (19.03.2008 um 07:31 Uhr)

  35. #35
    Flosse
    Besucher

    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    Hmmm, also mir persönlich gefällt jetzt deine Fragestellung nicht, blossom.

    Das klingt jetzt so, als ob man Spaß daran hat, Ware per Ebay zu ersteigern, diese mutwillig zu zerstören, um die bösen, bösen Händler dort zu ärgern.

    Warum sollte man so etwas tun?

    Wenn du die Ware nicht behalten möchtest, kannst du sie innerhalb der Widerrufsfrist- auch ohne sie zu zerstören - im ganzen Zustand an den Händler zurückschicken.
    Wie schon oben geschrieben: sie muss dazu nicht kaputt sein. Es müssen keine Gründe angegeben werden.

    Die Sache mit der Verpackung ist allerdings auch noch so ein Thema. Der Versender muss diese ordnungsgemäß und sicher verpacken, sonst haftet er.
    Wenn er z.B. einen Arbeitsspeicher für den PC lediglich in einem Briefumschlag ohne statische Folie verschickt, ist es klar, dass ich den Speicher nach Ankunft in die Tonne treten kann.

    Ich denke, es geht hier ganz sicher nicht darum, einen Händler absichtlich zu schädigen, sondern, dass man als Käufer auch Rechte hat und sich nicht irgendwelchen Schrott andrehen lässt.

  36. #36
    blossom
    Besucher

    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    Zitat Zitat von Flosse Beitrag anzeigen
    Hmmm, also mir persönlich gefällt jetzt deine Fragestellung nicht, blossom.






    Es geht mir lediglich darum, welche Rechte Händler (online) überhaupt noch haben, wenn sogar defekte/"kaputte" Ware gegen Bares und nicht gegen neue Ware umgetauscht werden muss->wie in diesem Fall der "Monokini"!

    Ich habe den Eindruck, dass Käufer sehr viel mehr Rechte und Möglichkeiten haben. Sogar dann, wenn sie z.B. (unabsichtlich) Ware zerstören->nicht dieser Fall, sondern allgemein!
    Geändert von blossom (19.03.2008 um 09:23 Uhr)

  37. #37
    Forengöttin Avatar von Betsi
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    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    Ja okay, das ist aber nicht nur bei Online-Händlern sondern allgemein der Fall. Letztens habe ich mir bei Takko ein Shirt geholt, ich habe es zuhause sofort in die Waschmaschine geschmissen, es aufgehängt und beim Bügeln habe ich dann gesehen, dass es hinten ein Loch hat. Ich habe es zurückgebracht und mein Geld zurückbekommen. Der Händler weiß jetzt natürlich auch nicht, ob ich das Loch nicht selbst reingeschnitten habe oder beim Anziehen irgendwo hängengeblieben bin, er muss einfach davon ausgehen, dass ich ihm die Wahrheit sage.
    Ich habe im Möbelhaus auch schonmal einen Spiegelschrank gekauft, als wir ihn zuhause auspackten, war der Spiegel gebrochen. Und hier kann ich nichtmal sagen, ob es unsere Schuld war (vielleicht zu unsanft ins Auto geladen oder so) oder ob der Spiegel schon kaputt war. Trotzdem geht man in dem Fall davon aus, dass der Spiegel schon kaputt war und nicht ich ihn zerdeppert habe ...

    Schließlich könnte sich der Händler sonst ständig aus der Verantwortung stehlen und behaupten, der Kunde hätte die Ware beschädigt und deshalb kein Recht auf Umtausch ...
    Ich sitze hier nicht dumm rum, ich verschönere den Raum!

  38. #38
    Mutabor
    Besucher

    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    nun, man geht im ersten halben jahr davon aus, daß der händler beweisen muß, daß der kunde die ware zerstört, unsachgemäß behandelt hat etc., danch folgt beweislastumkehr, d.h. der kunde muß beweisen, daß die ware bei kauf schon mangelhaft war...

    ich poste hier 'mal einen link, der gewährleistung und garantie etewas ausführlicher beschreibt...

    http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm

    @blossom das sich beide seiten auf ebay auch "schamlos" verhalten können bzw. es tun, war ja nicht die frage, hier ging es um die rückgabe eines artikels nach fernabsatz bzw. mangel, das ist weder unverschämt noch bösartig. ich findes es gut, daß verbraucher im bgb jetzt besser geschützt sind, denn meistens sind sie der schwächere teil im handel

    muta

  39. #39
    blossom
    Besucher

    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    Zitat Zitat von Betsi Beitrag anzeigen
    Schließlich könnte sich der Händler sonst ständig aus der Verantwortung stehlen und behaupten, der Kunde hätte die Ware beschädigt und deshalb kein Recht auf Umtausch ...



    Bei der Sachmängelhaftung muss der Käufer dem Verkäufer die Möglichkeit geben, den Mangel zu beheben und der Verkäufer muss Ersatz liefern.
    Beim Widerruf hat der Händler ja nun überhaupt keine Handhabe mehr .

    Für einen Händler (insbesondere ein Kleinunternehmen, wie es bei Ebay häufig der Fall ist) wäre der Umtausch gegen neue Ware günstiger, als die Rückzahlung des Kaufpreises.

    Unverschämt fand ich den Vorschlag, mit dem Anwalt zu drohen. Wieso muss ich einem Händler mit dem Anwalt drohen, wenn das Recht auf meiner Seite steht?!

    Naja, Ebay wird dahingehend immer die Gemüter spalten....einer muss ja der Böse sein .
    Geändert von blossom (19.03.2008 um 10:36 Uhr)

  40. #40
    Fortgeschritten Avatar von ♥Chelsey♥
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    360

    AW: HILFE ich hab ein Problem mit Ebay-Verkäufer !!!

    Also

    VIELEN DANK FÜR DIE VIELEN ANTWORTEN



    nun, ich habe in ebay eine unstimmigkeit gemeldet (für ware anders als beschreibung) und folgendes geschrieben :

    "Die Proportionen sind KOMPLETT anders als in der Bildbeschreibung, zudem weicht das Material (Ringe,
    die seitlich befestigt sind, sind aus billigstem Plastik nicht aus Metall) auch ab.

    Mir steht eine
    Gelderstattung (laut §312 d und §355 aus dem BGB) zu, anstelle einer Warenersetzung.

    Doch der
    Verkäufer nahm dies nicht zu Kenntniss und will mir die unzumutbare Ware erneut schicken. "

    und das hat mir der engstirnige Verkäufer daraufhin zurückgemeldet :


    "Die History von 21 E-Mails!
    1. Käufer wurde informiert das Versand gemäss Beschreibung länger
    dauert.
    2. Käufer fragt mehrmals nach wo die Ware bleibt
    3. Käufer benötigt den Badeanzug zu einer
    Feier
    4. Badeanzug wurde rechtzeitig versendet, kam zur Feier an
    5. Am Badeanzug war angeblich eine
    Naht gerissen
    6. Käufer sendet angeblich zurück.
    7. Ich erwarte die Ware und die Registriernummer
    der Kundin als Beleg das Sie zurück gesendet hat
    8. NAch Ankunft bekommt Kundin einen neuen Badeanzug"



    WIE UNVERSCHÄMT IST DAS DENN ?

    ich habe den artikel vor fast 2 wochen schon zurückgeschickt !!

    und WAS ?! er will mir einen neuen badeanzug schicken ??

    neeeeeeeein ....

    das ist ja gleich doppelt schlecht.


    der hat wohl überhauptnicht verstanden was in der unstimmigkeit stand.




    ich weiß echt nicht weiter, der verkäufer ist so ignorant ...

    was soll ich jetzt tun ?
    http://www.smileygarden.de/smilie/Asia-Emoticons/177.gif
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