Wie das Bundeskartellamt mitteilte, wurde gegen vier Markenhersteller von Kosmetik- und Drogerieartikeln sowie deren Vertriebsleiter Bußgelder in Höhe von insgesamt rund € 37 Millionen wegen abgestimmter Preiserhöhungen (€ 19 Millionen) und gegenseitigen Informationsaustauschs über den Stand der Jahresgespräche mit Einzelhändlern (€ 18 Millionen) verhängt.
Gemäß der Mitteilung handele es sich bei den Unternehmen um Henkel Wasch- und Reinigungsmittel GmbH, Schwarzkopf & Henkel GmbH, Sara Lee Deutschland GmbH und Unilever Deutschland GmbH. Ausgelöst wurde das Verfahren durch einen Bonusantrag der Colgate-Palmolive GmbH.
"Die Unternehmen hatten zum Jahreswechsel 2005/2006 eine Anhebung der Listenpreise um etwa 5 % für folgende Artikel abgestimmt:
a) Handgeschirrspülmittel der Marken "Pril" und "Palmolive"
b) Duschgel der Marken "Fa", "Duschdas" und "Palmolive" sowie
c) Zahncreme der Marken "Signal" sowie "Dentagard" und "Colgate" (Basis)", teilte das Bundeskartellamt in einer Pressemitteilung mit.
Die aufgeführten Marken sind in ihren Produktbereichen preislich fast identisch positioniert und stehen deshalb besonders im Wettbewerb zueinander.
Gemäß dem Bundeskartellamt waren die genannten Markenartikelhersteller darüber hinaus – gemeinsam mit weiteren Unternehmen der Branche - seit Jahren an einem regelmäßigen Austausch von Informationen über die Verhandlungen mit Einzelhändlern beteiligt. Auf Sitzungen des Arbeitskreises "Körperpflege-, Wasch- und Reinigungsmittel" (KWR) des Markenverbandes e.V., sollen Informationen über neue Rabattforderungen des Einzelhandels sowie Abschlüsse der Vertragspartner im Rahmen der Jahresgespräche ausgetauscht worden sein.
"Ziel war es, das Marktverhalten des Wettbewerbers zu beeinflussen bzw. von vornherein die Ungewissheit über das zukünftige Marktverhalten der Wettbewerber auszuräumen", so das Bundeskartellamt.
Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer: "Im Interesse des Endverbrauchers darf die hohe Wettbewerbsintensität im Einzelhandel nicht durch Absprachen der Markenhersteller konterkariert werden. Im Wettbewerb setzen die Unternehmen ihre Preise unabhängig voneinander. Der Austausch von sensiblen Informationen über Rabattverhandlungen schränkt bereits den Wettbewerb ein und verstößt gegen deutsches und europäisches Kartellrecht."
Das Bundeskartellamt wird in Kürze auch Verfahren gegen die übrigen Teilnehmer an dem Informationsaustausch eröffnen. Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Die betroffenen Personen und Unternehmen können gegen die Beschlüsse Einspruch beim OLG Düsseldorf einlegen.
Gemäß einem Bericht der WELT teilten Schwarzkopf&Henkel (Pril, Fa) sowie Sara Lee (Duschdas) mit, sie würden die Bußgeld-Zahlung akzeptieren. Allein für den Pril-Hersteller beläuft sich die Summe auf € 21,6 Millionen. "So etwas darf nicht vorkommen. Wir bedauern das und haben Vorkehrungen getroffen, damit so etwas nicht noch einmal vorkommt", wird ein Henkel-Sprecher in der Tageszeitung zitiert. Gegen beteiligte Mitarbeiter würden Maßnahmen geprüft.
Sara Lee habe gemäß dem Bericht mitgeteilt, dass es tatsächlich Gespräche unter den Konkurrenten über Preiserhöhungen gegeben habe. "Wir haben diese Preiserhöhungen aber niemals umgesetzt. So etwas wäre mit unseren ethischen Grundsätzen nicht vereinbar", sagte eine Sprecherin. Um die Sache schnell aus der Welt zu schaffen, wolle das Unternehmen auf Einspruch verzichten. Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig.
Gemäß dem Bericht in der WELT lehnt es die Organisation der deutschen Markenartikelindustrie auf Anfrage ab, die übrigen die Mitglieder des KWR zu nennen. Procter&Gamble etwa sei nach eigenen Angaben zwar Mitglied im KWR, erklärte aber: "Wir hatten keinen Kontakt zum Bundeskartellamt".
Quelle: Bundeskartellamt, WELT