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Ergebnis 1 bis 15
  1. #1
    Inventar Avatar von goldbaerchen_W
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    Färbung aus Drogerie reklamieren?

    Hallo Beautys,

    gestern habe ich mir eine Blondierung (für Strähnchen) und eine intensiv Color Creme (in Granatrot) von der Marke Accent von Rossmann gekauft.

    Ich hatte vordem die Verkäuferin gefragt, ob so eine Blondierung ausreicht, um dunkle (fast schwarze Haare) damit genug aufzuhellen, damit sie eine rote (dunkles, aber schon intersives Rot) annehmen. Sie hat meine Haarfarbe gesehen, und meinte, dass das zu einem Kupferton führen sollte, der dann mit dem Granatrot übergefärbt werden könnte, und dass das dann auch rot sein würde. (Sie hat beide Packungen gesehen, also von der Blondierung und der Colorcreme)

    Also gesagt getan:

    Zuhause habe ich die Blondierung angerührt und auf eine abgeschnittene Teststrähne gepinselt. Nach 20 min (mindestdauer) - Nichts, nach 60 min (maximale dauer) auch nichts, nichtmal ein fünkchen heller, auch nicht mit gutem willen.

    meine Strähnchen vom Friseur waren ja auch rot, sind aber mitlerweile ein bisschen ausgeblichen, da das nur zum testen war, ob ich das rot auch wirklich möchte - damit waren die also so blond / kupfer, hell genug, um sie wieder rot nachzufärben - also habe ich die Colorcreme angemischt, aufgepinselt, eingepackt in Alu und dann einwirken lassen - was hatte ich am Ende? Lila, aber kein Rot!

    Kann man die Packungen reklamieren? Da sie beide falsche Tatsachen versprechen und mich die Verkäuferin auch noch falsch beraten hat. Kassenbon habe ich noch - und aus den Fläschchen fehlt nur eine Probemenge, die eben auf meinen Teststrähnen gelandet ist.

    Was sagt ihr? Reklamation?

  2. #2
    Experte Avatar von parvati
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    AW: Färbung aus Drogerie reklamieren?

    Ich würde sagen, dass das zu den durchaus gängigen Fällen gehört, in denen eine Drogeriecolration nicht so funzt, wie man es sich erhofft.
    Sei froh, dass Du deine Haare nicht verfärbt hast!

    Dass mit der Rückgabe würde ich einfach probieren, mehr als "nein" sagen könne sie bei Rossmann nicht.

  3. #3
    Experte Avatar von Sonnenblume
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    AW: Färbung aus Drogerie reklamieren?

    Wenn, würde ich mich vielleicht direkt an das Unternehmen wenden. Gibt es eine Kundenhotline?

    Ich weiß nicht, ob du dich auf die Aussage von der Verkäuferin verlassen kannst. Ich mein, sie hat ja keine Ahnung wie oft die Haare vielleicht schon gefärbt worden sind oder wie sie die Farbe aufnehmen etc. So dass sie vielleicht sagt, du hast schon soviel Farbe auf dem Haar, da kann man nicht sagen wie es wird...?

    Hm, aber das kann das Unternehmen ja auch... Ach ich weiß auch nicht...
    Viele Grüße, Nadine


  4. #4
    will Sonne Avatar von *KittyKat*
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    AW: Färbung aus Drogerie reklamieren?

    Ich denke nicht, dass man das reklamieren kann.
    Experimente mit Farbe zu Hause macht man schließlich auf eigene Gefahr und mit dem Produkt selbst war ja alles in Ordnung.
    Davon abgesehen kannst du nicht erwarten, dass dich eine Verkäuferin bei dm so professionell beraten kann wie z.B. ein Friseur es können sollte. Da müssen einfach zu viele Faktoren, wie Haarstruktur, vorangegangene Färbungen usw. beachtet werden.
    Wenn man ein perfektes Ergebnis erwartet, sollte man sich selbst ausführlich informieren und am besten auch Haarfarben aus dem Friseurbedarf benutzen oder etwas mehr Geld ausgeben und zum Friseur gehen.

  5. #5
    Inventar Avatar von goldbaerchen_W
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    AW: Färbung aus Drogerie reklamieren?

    Ich habe mich gerade mal durch die Paragraphen des BGB gewühlt, und irgendwie sehe ich da gerade nicht, weswegen das Recht auf Nacherfüllung beim Mangel einer Ware nicht auch auf Verbrauchsgüter anzuwenden ist.

    Es liegt schließlich ein Kaufvertrag über eine beweglich Sache vor - damit gilt das Kaufvertragsrecht und damit auch das Recht auf Nacherfüllung bei einem Sachmangel. Und ich finde ein Sachmangel ist es, wenn eine Blondierung gar nicht blondiert (Farbe wäre mir ja egal gewesen, mit Karottenorange hat ich ja gerechnet), und eine rote Farbe auf einmal lila und gar kein bisschen rot wird.

    Steh ich gerade auf irgendeiner Leitung und übersehe ich was?

    Und Colorationen, die ich so angewendet habe, wie das auf der Verpackung steht, und ich mit reinem Gewissen sagen kann: Ja ich habe alles so gemacht, würde ich definitiv reklamieren.

    Hat das denn schonmal jemand probiert? Ich möchte nur vordem wissen, auf welches Verhalten ich mich da einstellen muss.

  6. #6
    Inventar Avatar von goldbaerchen_W
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    AW: Färbung aus Drogerie reklamieren?

    Zitat Zitat von *KittyKat* Beitrag anzeigen
    Ich denke nicht, dass man das reklamieren kann.
    Experimente mit Farbe zu Hause macht man schließlich auf eigene Gefahr und mit dem Produkt selbst war ja alles in Ordnung.
    also mit der Blondierung definitiv wohl nicht - sonst hätte sie ja zumindest zu einer minimal helleren farbe geführt? sie hat aber zu rein gar nichts geführt

  7. #7
    will Sonne Avatar von *KittyKat*
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    AW: Färbung aus Drogerie reklamieren?

    Zitat Zitat von goldbaerchen_W Beitrag anzeigen
    also mit der Blondierung definitiv wohl nicht - sonst hätte sie ja zumindest zu einer minimal helleren farbe geführt? sie hat aber zu rein gar nichts geführt
    1.War auf der Packung angegeben, dass die Blondierung auch für dunkelbraunes bis scharzes Haar empfohlen ist? Bei den meisten Blodierungen aus dem Drogeriemarkt geht die Farbskala nämlich nur bis höchstens mittelbraun soweit ich weiß.
    2. Waren deine Haare zuvor gefärbt?
    Dann kann man das Ergebnis leider sowieso nicht so genau vorhersagen und es kann auch passieren, dass erstmal nichts passiert, weil sich zu viele Pigmente angelagert haben.

    Edit:
    Ih habe gerade noch mal ein bisschen im Netz gestöbert und gesehen, dass auf der Packung ein Bild ist, auf dem nur die Ausgangshaarfarben bis hellraun angegeben sind und wohl auch der Satz "Bei dunkelbraunem oder schwarzem Haar: mit einer einmaligen Anwendung koennen Sie bei diesen Ausgangshaarfarben kein zufriedenstellendes Blondierungsergebnis erreichen." aufgedruckt ist. Demnach kannst du denen wohl kaum unterstellen, dass etwas mit der Blondierung nicht in Ordnung war.
    Geändert von *KittyKat* (04.06.2008 um 23:37 Uhr)

  8. #8
    BJ-Einsteiger Avatar von Rila
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    AW: Färbung aus Drogerie reklamieren?

    Je nach Haarstruktur und Haarfarbe kann es durchaus sein, dass es beim ersten Anlauf nicht funktioniert.
    meine allerersten Versuche in dieser Richtung fielen ähnlich aus, ich bin zwar von Natur aus nicht dunkelhaarig, hatte aber einfach sehr gesunde Haare bei meiner ersten Blondierung (Aufhellungsgrad sollten 3-4 Nuancen sein).
    Ergebnis war, dass es minimal heller war, als vorher.
    Das hat also nicht immer unbedingt etwas mit der Blondierung als solche zu tun.

    Zwischen Praxis und der Theorie des BGB dürfte wie so oft ein deutlicher Unterschied klaffen. Denn das Ergebnis unterliegt nun einmal Faktoren, die der Hersteller nur bedingt beeinflussen kann.

  9. #9
    Inventar Avatar von goldbaerchen_W
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    AW: Färbung aus Drogerie reklamieren?

    Zitat Zitat von *KittyKat* Beitrag anzeigen
    "Bei dunkelbraunem oder schwarzem Haar: mit einer einmaligen Anwendung koennen Sie bei diesen Ausgangshaarfarben kein zufriedenstellendes Blondierungsergebnis erreichen." aufgedruckt ist. Demnach kannst du denen wohl kaum unterstellen, dass etwas mit der Blondierung nicht in Ordnung war.
    ein nicht zufriedenstellendes Ergebnis ist aber eigentlich, wenn die haare orange geworden wären - es ist aber gar nichts passiert. auch nicht, als ich das ganze auf einer haarsträhne von meinem freund getestet habe - der mit seiner haarfarbe im mitleren bereich der packungsbilder liegt - die waren auch nicht heller, kein stück. eine blondierung, die gar kein ergebnis erzielt ist für mich irgendwie mangelhaft? oder seh ich das falsch? und eine rotfärbung die auf ungefärbtem, unbehandeltem haar (das haar von meinem freund) und auf gefärbtem haar lila und kein bisschen rötlich wird, ist für mich auch mangelhaft.

    ich beschwer mich ja gar nicht bei der blondierung darum, dass mir die farbe nicht gefällt - ich bemängel ja, dass rein gar nichts verändert ist.

  10. #10
    freches Früchtchen Avatar von Wendi
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    AW: Färbung aus Drogerie reklamieren?

    Hm goldbärchen,

    aber wenn auf der Packung schwarzes Haar gar nicht als zulässig für diese Blondierung gilt, fällt dein Blondierversuch -glaube ich- in eine Grauzone, bzw. in einen Bereich, bei welchem Rossman sagen kann: das ist außerhalb unseres Verantwortungsbereiches.
    Es könnte ja außerdem noch sein, dass wenn du eine zweite Blondierung von Accent draufgemacht hättest, die Haare tatsächlich heller geworden wären.

    Denn auch wenn sich nichts verändert hat ist das ein "nicht zufriedenstellendes Blondierungsergebnis".
    Denkst du nicht? Was sagen die Anderen?

    Hm, und ich denke, dass das schon ganz wichtig ist, was auf der Packung steht; nicht, was eine Verkäuferin sagt.
    Ich glaube, da musst du in den sauren Apfel beißen, auch wenn das jetzt hart klingt. Ich glaube nicht, dass du da was bewegen kannst, weil die "ausm Schneider" sind.

    Aber falls du tatsächlich reklamieren konntest, dann berichte auf jeden Fall!

    Viel Erfolg wünscht

    olmi

  11. #11
    Inventar Avatar von goldbaerchen_W
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    AW: Färbung aus Drogerie reklamieren?

    Zitat Zitat von Olmi Beitrag anzeigen
    Hm goldbärchen,

    aber wenn auf der Packung schwarzes Haar gar nicht als zulässig für diese Blondierung gilt, fällt dein Blondierversuch -glaube ich- in eine Grauzone, bzw. in einen Bereich, bei welchem Rossman sagen kann: das ist außerhalb unseres Verantwortungsbereiches.
    Es könnte ja außerdem noch sein, dass wenn du eine zweite Blondierung von Accent draufgemacht hättest, die Haare tatsächlich heller geworden wären.
    aber ich habe es ja auch auf eine strähne von meinem freund getestet (unbehandeltes haar, mischung aus dunkelblond und hellbraun) da war auch keinerlei veränderung zu sehen- und das hätte es ja eigentlich laut packung

  12. #12
    nachtbiene
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    AW: Färbung aus Drogerie reklamieren?

    Das Produkt hat einfach nicht gewirkt, weder auf coloriertem noch auf unbehandeltem Haar.

    Darum geht es doch hier.

    Es erfüllt nicht die Leistung, die erwartet werden kann, sie es aufgrund des Produktes an sich, sei es aufgrund seiner Beschreibung.

    fällt für mich unter Kulanz, wenn sie freundlich sind, bekommst dein Geld.

  13. #13
    Inventar Avatar von goldbaerchen_W
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    AW: Färbung aus Drogerie reklamieren?

    Ich war heute in meiner Mittagspause bei der Rossmann Filiale in der ich die Färbungen auch gekauft hatte. Kassenbon hatte ich dabei. Ich bin dann zu einer der Verkäuferinnen gegangen und habe sie höflich gefragt, ob sie auch für Reklamationen zuständig sei. Sie bejahte und ich erklärte ihr warum ich die Artikel reklamieren möchte. Sie nickte nur und meinte, man stecke in diesen Produkten eben nicht drin - und manchmal kann man da nichts dran machen. Sie hat mir ohne groß rumzureden mein Geld wieder zurückgegeben. Und die angebrochenen Produkte zurückgenommen.

  14. #14
    sweetprincipessa
    Besucher

    AW: Färbung aus Drogerie reklamieren?

    Wow
    Nett von der Verkäuferin!

  15. #15
    freches Früchtchen Avatar von Wendi
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    AW: Färbung aus Drogerie reklamieren?

    Hey, super!
    Das ist ja toll.


    Das habe ich tatsächlich nicht erwartet.

    Liebe Grüße
    olmi

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