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  1. #1
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    Rückgabe von Parfüms

    Hi bzw. eher Gute Nacht BJs!

    Habt Ihr schon Erfahrungen gemacht bezüglich der Rückgabe von Düften?
    Also, ich habe mir bei Schlecker online zwei Düfte bestellt, Verpackung geöffnet und mir zwei bis drei Sprüher genehmigt, finde die beiden Düfte aber nicht so prickelnd .
    Weiß jemand, wie es da mit dem Rückgaberecht aussieht ?
    Hat das schon jemand gemacht bei Schlecker?

    Ansonsten wird sich meine Mutti über zwei sehr dezente, femminine Sommerdüftlein freuen... und ich wurde spontan vom Blindkauf geheilt .

  2. #2
    Kontrapunkt Avatar von Frau Xor
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    AW: Rückgabe von Parfüms

    Douglas ist sehr kulant, was die Rückgabe von geöffneten Düften angeht, da ist es kein Problem.
    Bei Schlecker weiss ich es nicht, Du müsstest vielleicht mal in den AGB nachlesen; grundsätzlich hat man ja nach dem Fernabsatzgesetz bei jeder Online-Bestellung zwei Wochen lang das Recht, die Produkte zurückzugeben ohne Angabe von Gründen.
    Allerdings muss die Ware lt. Gesetz unbenutzt und originalverpackt sein.

    Ruf doch einfach die Schlecker-Hotline an oder schick's auf Verdacht zurück, wird sich ja schnell rausstellen, ob sie es zurücknehmen oder nicht.

  3. #3
    Honeynchen
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    AW: Rückgabe von Parfüms

    Nimmt Douglas die auch zurück, wenn die schon benutzt sind (also jetzt ein oder zweimal gesprüht, nicht leer).
    Weil dann könnte man ja auch Fehlkäufe zurückgeben...?

  4. #4
    Nadinini
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    AW: Rückgabe von Parfüms

    Oh, das hätte ich mich nie getraut! Habe ja bis vor wenigen Jahren noch bei Douglas gekauft, aber daran habe ich nicht mal gedacht.

    Vielleich auch, weil ich mit den Düften immer 100% zufrieden war und damals noch keine Blind- oder Launenkäufe tätigte.

  5. #5
    silberfee Avatar von lavee73
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    AW: Rückgabe von Parfüms

    also ich habe vor einiger zeit bei müller einen duft gekauft, den ich schon kannte und auch mochte. zuhause habe ich den dan aufgesprüht und roch als wäre er gekippt. ganz schlimm! dabei hatte ich den so toll in erninnerung. ich bin dann mit der flasche hin, hab die dame dort auch an mir schnuppern lassen, weil ich ihn ja aufgesprüht hatte und den ganzen tag diesen kipp-geruch nicht aus der nase gebracht habe - schrecklich! . die meinte aber, der duft sei völlig in ordnung und rieche einfach so. ich konnte gut argumentieren, weil ich eben fix der meinung war, dass ich den duft anders kenne und dann hat die mir auch mein geld zurück gegeben. ich war aber auch sehr forsch und überzeugt, dass ich im recht war.

    hinterher habe ich hier im forum über den vorfall gepostet und jemand meinte, dass es auch mit der schwangerscahft zu tun haben könnte, dass ich den duft anders empfinde. ich bin dann bei nächster gelegenheit zum dougi gegangen und hab da den duft auch noch mal getestet - mit dem selben ergebnis . nun ist es ja so, dass die tester beim dougi OFT gekippt sind, vor allem die von nicht so neuen düften. also bin ich immer noch unsicher.

    aber normalerweise nehmen die, wenn man überzeugend genug ist, die düfte schon zurück. vor allem wenn du sie bestellt hast, denke ich.

  6. #6
    mona-lisa
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    AW: Rückgabe von Parfüms

    ich hätte da irgendwie ein schlechtes gewissen dabei benutzte düfte zurückzuschicken!

  7. #7
    Kontrapunkt Avatar von Frau Xor
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    AW: Rückgabe von Parfüms

    Zitat Zitat von Honeynchen Beitrag anzeigen
    Nimmt Douglas die auch zurück, wenn die schon benutzt sind (also jetzt ein oder zweimal gesprüht, nicht leer).
    Weil dann könnte man ja auch Fehlkäufe zurückgeben...?
    Gestern im Douglas habe ich zufällig ein Gespräch zwischen Douglette und Kundin gehört, wo die Douglette ausdrücklich sagte, sie könne den Duft auf jeden Fall umtauschen, es sei auch überhaupt kein Problem, wenn daraus ein- oder zweimal gesprüht worden wäre zum Testen!

    Die Kundin wollte nämlich ein Geschenk kaufen und war sich nicht sicher, welchen Duft die Tochter mit ihrer Beschreibung gemeint hatte.

    Also zumindest in Münster scheint Douglas da SEHR kulant zu sein.

  8. #8
    Experte Handel & Gewerbe Avatar von Kormann
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    AW: Rückgabe von Parfüms

    Mach ich bei Rotwein und Schokolade auch immer so. Wenns nicht schmeckt, tausche ich die Sachen um.

    Bin wieder da und starte gleich mit einer blöden Bemerkung - ich liebe es.
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  9. #9
    Experte Avatar von Fabienne
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    AW: Rückgabe von Parfüms

    Ich weiß nicht, ich hab da zwei Meinungen :

    Erstens finde ich, man sollte, wenn man etwas kauft, von dem Kauf überzeugt sein und nur aus wirklich triftigen Gründen von dem Kauf zurücktreten (bei benutzten Parfum z.B. Unverträglichkeit, ganz klar).

    Zweitens bin ich aber entschieden der Ansicht, dass bei den meisten Douglas-Käufen ein Umtausch drin sein muss, weil man oft regelrecht überredet wird, den Duft zu kaufen. Wenn man vorher eine Abfüllung bekäme, wäre die Sache eine ganz andere, aber das ist ja oft nicht der Fall und mir fällt es sehr schwer, einen Duft zu beurteilen, wenn ich ihn in der Parfumerie aufsprühe.

    Liebe Grüße
    Fabienne
    Sheer Stella 2008

  10. #10
    Kontrapunkt Avatar von Frau Xor
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    AW: Rückgabe von Parfüms

    Zitat Zitat von Fabienne Beitrag anzeigen
    Ich weiß nicht, ich hab da zwei Meinungen :

    Erstens finde ich, man sollte, wenn man etwas kauft, von dem Kauf überzeugt sein und nur aus wirklich triftigen Gründen von dem Kauf zurücktreten (bei benutzten Parfum z.B. Unverträglichkeit, ganz klar).

    Zweitens bin ich aber entschieden der Ansicht, dass bei den meisten Douglas-Käufen ein Umtausch drin sein muss, weil man oft regelrecht überredet wird, den Duft zu kaufen. Wenn man vorher eine Abfüllung bekäme, wäre die Sache eine ganz andere, aber das ist ja oft nicht der Fall und mir fällt es sehr schwer, einen Duft zu beurteilen, wenn ich ihn in der Parfumerie aufsprühe.

    Liebe Grüße
    Fabienne
    Genau. Wenn man die Möglichkeit zum ausgiebigen Testen hat, was bei Düften (speziell Naturdüften) ja notwendig ist, dann sollte die Kaufentscheidung durchaus verbindlich sein.
    Da es gerade bei Online-Käufen und wegen der neuerdings aktuellen "Hygienemaßnahmen" in den Parfümerien aber mit den Testmöglichkeiten hapert, geht es kaum ohne Rückgaberecht.

    Natürlich immer mit dem Vertrauen in die Kunden, dass nicht völlig wahllos bestellt und ausprobiert wird, sondern Fehlgriffe eher die Ausnahme sind.

    @ Kormann: Der Schokoladenvergleich hinkt aufgrund des Preisverhältnisses, und auch beim handelsüblichen Rotwein sehe ich da noch erhebliche Unterschiede. Zumal man den Rotwein im Zweifelsfall noch wunderbar zum Kochen verwenden kann. Was ich ungleich wertschätzender finde als Parfüm im Putzwasser

  11. #11
    Inventar Avatar von Sahmara
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    AW: Rückgabe von Parfüms

    Intressantes Thema:
    hab da so ein Problem mit Narciso Rodriguez!
    Eine Bekannte hat mir eine Probe vom N.R. EDT geschenkt. Ich war hellauf begeistert, zum Dougi gerannt und mir den Duft gekauft. ABER: nicht das EDT sondern das EDP. Die Douglette hat mich sogar gefragt: EDT oder EDP? Mir pers. ist das EDP meist lieber, weil intensiver. Mit ist aber schon länger aufgefallen, dass das EDP irgendwie ganz anders riecht!! Letztens hab ich hier im Forum gelesen, dass das manchmal so ist, dass EDP und EDT anders riechen können, obwohls der selbe Duft ist, und gerade bei NR ist es ganz stark anders. Und ich hab schon gedacht ich wär bekloppt (bzw. meine Nase)
    Das regt mich jetzt total auf, die Douglette hätts doch wissen müssen!! Tester hatten sie auch keinen da. Nun hab ich aber auch schon einiges vom EPD verwendent. Man sieht ja leider nicht wie viel (undurchsichtiger Flacon)!
    Man nervt mich das ich find das EDT vieeeeeeel besser!
    Hat jemand nen Tip? Ich trau irgendwie nicht in den Dougi zum beschweren, weil ich mir nicht sicher bin, obs angebracht ist

  12. #12
    Honeynchen
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    AW: Rückgabe von Parfüms

    Also ich hab mich neulich nicht getraut bei dm die Balea Med RM wegen Unverträglichkeit zurückzugeben und hab sie weggeschmissen , obwohl ich von einer netten Beauty den Tipp hatte, dass das geht.
    Bei einem Parfum würd ich mich niiiiiieeee trauen. Wusste auch gar nicht, dass das da geht wg. Unverträglichkeit. Ich meine, das kann man doch theoretisch immer behaupten, oder?
    Und noch ne Frage: Was machen die nur mit dem angebrochenen Zeugs? Die verkaufen das doch nicht wieder, oder???

  13. #13
    Inventar Avatar von goldbaerchen_W
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    AW: Rückgabe von Parfüms

    also hier muss man glaube ich wieder zwischen Reklamation und Umtausch unterscheiden.

    Ein Umtausch ist reine Kulanzsache - man kann nicht darauf bestehen, denn man hat kein Recht darauf. Ein Umtausch liegt dann vor, wenn die gekaufte Sache mangelfrei ist, ihr sie aber trotzdem aus irgendeinem Grund nicht möchtet.

    Eine Reklamation ist gesetzlich im BGB geregelt - liegt an der gekauften Sache innerhalb der Gewährleistungsfrist tatsächlich ein Mangel vor, so kann man die Sache reklamieren.

    Ein Reklamationsgrund ist zb. ein kaputter Sprüher, oder auch ein gekippter Duft - hierbei weißt die Sache einfach nicht den Zustand auf, um ihn gewohnheitsmäßig nutzen zu können oder bzw. der im "Kaufvertrag" vereinbart wurde.

    Ein Duft, der einfach nicht eurem Geschmack entspricht, oder ihr habt euch beim Kauf versehen, ist kein Reklamationsgrund - wenn dann "umgetauscht" wird, ist das reine Kulanz.

  14. #14
    Honeynchen
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    AW: Rückgabe von Parfüms

    Zitat Zitat von goldbaerchen_W Beitrag anzeigen
    also hier muss man glaube ich wieder zwischen Reklamation und Umtausch unterscheiden.

    Ein Umtausch ist reine Kulanzsache - man kann nicht darauf bestehen, denn man hat kein Recht darauf. Ein Umtausch liegt dann vor, wenn die gekaufte Sache mangelfrei ist, ihr sie aber trotzdem aus irgendeinem Grund nicht möchtet.

    Eine Reklamation ist gesetzlich im BGB geregelt - liegt an der gekauften Sache innerhalb der Gewährleistungsfrist tatsächlich ein Mangel vor, so kann man die Sache reklamieren.

    Ein Reklamationsgrund ist zb. ein kaputter Sprüher, oder auch ein gekippter Duft - hierbei weißt die Sache einfach nicht den Zustand auf, um ihn gewohnheitsmäßig nutzen zu können oder bzw. der im "Kaufvertrag" vereinbart wurde.

    Ein Duft, der einfach nicht eurem Geschmack entspricht, oder ihr habt euch beim Kauf versehen, ist kein Reklamationsgrund - wenn dann "umgetauscht" wird, ist das reine Kulanz.
    Und was wäre dann Unverträglichkeit? Umtausch oder Reklamation?

  15. #15
    Experte Handel & Gewerbe Avatar von Kormann
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    AW: Rückgabe von Parfüms

    Dann mußt man im Ernstfalle beweisen, daß die Unverträglichkeit auf das Produkt zurückzuführen ist. Wenn ich es richtig weiß, hat das bei Parfüm noch niemand mit juristischen Mitteln versucht und geschafft. So bleibt es also auch Kulanz, denn eines sollte klar sein: der Händler hat gegenüber dem Hersteller kaum die Chance, solch einen Reklamationsgrund geltend zu machen. Also am Ende bleibt der Händler auf den Kosten sitzen und kann die angebrauchte Flasche nur noch als Tester verwenden.
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  16. #16
    Inventar Avatar von goldbaerchen_W
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    AW: Rückgabe von Parfüms

    Kormann: aber gilt nicht auch bei verbrauchsgütern in den ersten 6 monaten ab kauf die beweislastumkehr? danach müsste mir der händler nachweisen, dass nichts im produkt ist, das unverträglichkeit auslösen könnte, also die sache keinen mangel hat. danach, nach ablauf der 6 monate und vor ablauf von gesamt 2 jahren, muss der verbraucher nachweisen, das ein mangel vorliegt. oder steh ich gerad auf dem schlauch?

  17. #17
    Experte Handel & Gewerbe Avatar von Kormann
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    AW: Rückgabe von Parfüms

    Eine mögliche Unverträglichkeit stellt doch nicht automatisch einen Mangel dar.

    Also ich hab natürlich nicht so die Ahnung von der endgültigen Auslegung solcher Gesetze, aber mir hat mal ein Kosmetikhersteller die Sache mit dem Parfüm erzählt und das klang für mich irgendwie logisch.

    Ich weiß nicht, ob ein Inhaltsstoff, der bei einer Person eine Unverträglichkeit bewirkt, ein Reklamationsgrund ist. Zum einen muß dann erst geklärt werden, welcher Stoff das sein könnte und dann, für den Fall, daß der Stoff nicht deklariert wurde, muß ja erst ermittelt werden, ob der Stoff wirklich eingesetzt wurde.

    Also nur sagen und durch rote Stellen auf der Haut beweisen zu wollen, daß man etwas nicht verträgt, ist eigentlich eben kein Beweis. Denn Kosmetik wird häufig kombiniert (Waschmittel, Creme und Parfüm) und außerdem könnten die roten Stellen auch wirklich sehr gut durch etwas anderes - sogar Lebensmittel kommen in Frage - hervorgerufen worden sein.

    Schwierig, schwierig.
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  18. #18
    Inventar Avatar von nelichen
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    AW: Rückgabe von Parfüms

    eigentlich war es kein richtiger umtausch, aber vllt gehört es trotzdem hier rein

    habe zu weihnachten ein geschenkset mit calvin klein ckin2u bekommen, ein 100ml flakon (ich liebe diesen duft...)
    im april/mai ist mir da was kaputtgegangen(habs wahrscheinlich fallen lassen ), man konnte nicht mehr sprühen, nichts kam mehr raus
    das problem ist dass man aufgrund des designs den flakon auch nicht aufschrauben o.ä. kann... und der flakon war noch zu ca 2/3 voll

    wir sind dann zu galeria kaufhof, wo es meine eltern auch gekauft haben.
    eigentlich wollten wir nur fragen ob die das dort irgendwie öffnen und umfüllen können, aber die frau an der theke guckt sich den flakon nur an, geht weg und gibt mir einen neuen, vollen 100ml flakon...
    DAS nenn ich kundenfreundlich (wir hatten noch nichtmal mehr den kassenbon dabei ...)

    lg

  19. #19
    Inventar Avatar von goldbaerchen_W
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    AW: Rückgabe von Parfüms

    Zitat Zitat von Kormann Beitrag anzeigen
    Eine mögliche Unverträglichkeit stellt doch nicht automatisch einen Mangel dar.

    Also ich hab natürlich nicht so die Ahnung von der endgültigen Auslegung solcher Gesetze, aber mir hat mal ein Kosmetikhersteller die Sache mit dem Parfüm erzählt und das klang für mich irgendwie logisch.

    Ich weiß nicht, ob ein Inhaltsstoff, der bei einer Person eine Unverträglichkeit bewirkt, ein Reklamationsgrund ist. Zum einen muß dann erst geklärt werden, welcher Stoff das sein könnte und dann, für den Fall, daß der Stoff nicht deklariert wurde, muß ja erst ermittelt werden, ob der Stoff wirklich eingesetzt wurde.

    Also nur sagen und durch rote Stellen auf der Haut beweisen zu wollen, daß man etwas nicht verträgt, ist eigentlich eben kein Beweis. Denn Kosmetik wird häufig kombiniert (Waschmittel, Creme und Parfüm) und außerdem könnten die roten Stellen auch wirklich sehr gut durch etwas anderes - sogar Lebensmittel kommen in Frage - hervorgerufen worden sein.

    Schwierig, schwierig.
    also das Problem bei der Beweislastumkehr ist ja, dass ich als Verbraucher nicht nachweisen muss, dass ein Mangel vorlag, sondern der Händler muss nachweisen, dass kein Mangel vorliegt. Und das gestaltet sich ja äußerst schwierig. Der Händler müsste dann nachweisen, dass in dem Parfüm kein Stoff drin ist der nicht reingehört und das ganze untersuchen lassen - und ich glaube in den meisten Fällen wird da lieber direkt reklamiert, als da wirklich große Untersuchungen zu machen

  20. #20
    Kontrapunkt Avatar von Frau Xor
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    AW: Rückgabe von Parfüms

    Zitat Zitat von goldbaerchen_W Beitrag anzeigen
    also das Problem bei der Beweislastumkehr ist ja, dass ich als Verbraucher nicht nachweisen muss, dass ein Mangel vorlag, sondern der Händler muss nachweisen, dass kein Mangel vorliegt. Und das gestaltet sich ja äußerst schwierig. Der Händler müsste dann nachweisen, dass in dem Parfüm kein Stoff drin ist der nicht reingehört und das ganze untersuchen lassen - und ich glaube in den meisten Fällen wird da lieber direkt reklamiert, als da wirklich große Untersuchungen zu machen
    Und ich überlege gerade: In den USA wird doch für jede Kleinigkeit der Hersteller verklagt. Auf Parfümverpackungen steht nichts davon, dass das Parfüm möglicherweise Allergien bzw. Unverträglichkeitsreaktionen auslösen kann.
    Ob man da nicht mal eine 5-Millionen-Dollar-Schmerzengeld-Klage einreichen könnte...?

    Nee, mal im Ernst: Ob die Beweislastumkehr hier greift, da bin ich mir nicht sicher, denn ein potentiell allergieauslösender Stoff - sofern korrekt deklariert - stellt ja keinen Fehler des Produkts dar. Und damit fällt es nicht unter den Oberbegriff "Produkthaftung"

  21. #21
    Inventar Avatar von Scalli
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    AW: Rückgabe von Parfüms

    Zitat Zitat von goldbaerchen_W Beitrag anzeigen
    also hier muss man glaube ich wieder zwischen Reklamation und Umtausch unterscheiden.

    Ein Umtausch ist reine Kulanzsache - man kann nicht darauf bestehen, denn man hat kein Recht darauf. Ein Umtausch liegt dann vor, wenn die gekaufte Sache mangelfrei ist, ihr sie aber trotzdem aus irgendeinem Grund nicht möchtet.

    Eine Reklamation ist gesetzlich im BGB geregelt - liegt an der gekauften Sache innerhalb der Gewährleistungsfrist tatsächlich ein Mangel vor, so kann man die Sache reklamieren.

    Ein Duft, der einfach nicht eurem Geschmack entspricht, oder ihr habt euch beim Kauf versehen, ist kein Reklamationsgrund - wenn dann "umgetauscht" wird, ist das reine Kulanz.


    Ein Reklamationsgrund ist zb. ein kaputter Sprüher, oder auch ein gekippter Duft - hierbei weißt die Sache einfach nicht den Zustand auf, um ihn gewohnheitsmäßig nutzen zu können oder bzw. der im "Kaufvertrag" vereinbart wurde.
    Ja, dass stimmt da hast du recht...
    Es ist bei nichtgefallen, immer eine "kann"- aber nicht "muß-sache"... Wenn die Ware ungeöffnet, und noch verpackt ist, sollte es eigentlich kein Problem darstellen. Ist die Ware aber benutzt, wird es problematisch. Weil die Firmen die Ware nicht wieder zurücknehmen Nur bei Reklamation oder Unverträglichkeit Da wäre jeglicher Retoure zwecklos

    @ Honeynchen
    Das wäre ein Reklamationsgrund....Du reklamierst, weil du es nicht verträgst...


  22. #22
    Honeynchen
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    AW: Rückgabe von Parfüms

    Zitat Zitat von goldbaerchen_W Beitrag anzeigen
    also das Problem bei der Beweislastumkehr ist ja, dass ich als Verbraucher nicht nachweisen muss, dass ein Mangel vorlag, sondern der Händler muss nachweisen, dass kein Mangel vorliegt. Und das gestaltet sich ja äußerst schwierig. Der Händler müsste dann nachweisen, dass in dem Parfüm kein Stoff drin ist der nicht reingehört und das ganze untersuchen lassen - und ich glaube in den meisten Fällen wird da lieber direkt reklamiert, als da wirklich große Untersuchungen zu machen
    Hmm, also, wenn ich z.B. Parfum kaufe und es dann nicht vertrage, dann müsste der Händler beweisen, dass ich es doch vertrage, ja?
    Dann könnte man das ja bei parfumierten Sachen immer sagen, weil sobald "Parfum" in den Incis steht, weiß man ja nicht genau, was das für Stoffe sind und man kann immer allergisch reagieren.

    Zitat Zitat von xorcism Beitrag anzeigen
    Und ich überlege gerade: In den USA wird doch für jede Kleinigkeit der Hersteller verklagt. Auf Parfümverpackungen steht nichts davon, dass das Parfüm möglicherweise Allergien bzw. Unverträglichkeitsreaktionen auslösen kann.
    Ob man da nicht mal eine 5-Millionen-Dollar-Schmerzengeld-Klage einreichen könnte...?

    Nee, mal im Ernst: Ob die Beweislastumkehr hier greift, da bin ich mir nicht sicher, denn ein potentiell allergieauslösender Stoff - sofern korrekt deklariert - stellt ja keinen Fehler des Produkts dar. Und damit fällt es nicht unter den Oberbegriff "Produkthaftung"
    Hmm, aber hinter dem Wort "perfume" oder "fragrance" verbergen sich doch viele Stoffe. Und da könnte man dann gegen einen allergisch sein, oder? (Nicht, dass ich da was wüsste, ich vermute jetzt nur.)

    Zitat Zitat von Scalli Beitrag anzeigen
    Ja, dass stimmt da hast du recht...
    Es ist bei nichtgefallen, immer eine "kann"- aber nicht "muß-sache"... Wenn die Ware ungeöffnet, und noch verpackt ist, sollte es eigentlich kein Problem darstellen. Ist die Ware aber benutzt, wird es problematisch. Weil die Firmen die Ware nicht wieder zurücknehmen Nur bei Reklamation oder Unverträglichkeit Da wäre jeglicher Retoure zwecklos

    @ Honeynchen
    Das wäre ein Reklamationsgrund....Du reklamierst, weil du es nicht verträgst...
    Also, heißt das, sobald ich was nicht vertrage, hab ich wirklich das RECHT, mein Geld wiederzubekommen und das ist nicht nur Kulanz von denen? Ich meine, das könnte dann doch jeder ständig behaupten, gerade bei Parfum, oder? Nicht, dass ich das tun würde, ich bin sogar zu feige, etwas zurückzubringen, wenn ich WIRKLICH allergisch reagiert habe!
    Weil ich dann immer denke, ich bettle die um einen Gefallen an. Deshalb will ich ja auch so genau wissen, ob ich im Recht bin, denn dann würde ich mich vlt. doch mal trauen?

  23. #23
    Inventar Avatar von Scalli
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    AW: Rückgabe von Parfüms

    Zitat Zitat von Honeynchen Beitrag anzeigen

    Also, heißt das, sobald ich was nicht vertrage, hab ich wirklich das RECHT, mein Geld wiederzubekommen und das ist nicht nur Kulanz von denen? Ich meine, das könnte dann doch jeder ständig behaupten, gerade bei Parfum, oder? Nicht, dass ich das tun würde, ich bin sogar zu feige, etwas zurückzubringen, wenn ich WIRKLICH allergisch reagiert habe!
    Weil ich dann immer denke, ich bettle die um einen Gefallen an. Deshalb will ich ja auch so genau wissen, ob ich im Recht bin, denn dann würde ich mich vlt. doch mal trauen?
    Also ob du dein Geld wieder bekommst, ist auch kulanz. Viele machen das zwar, aber es gibt auch einige die dann mit Restgutschriften, oder Umtausch arbeiten.
    Naja was heißt "RECHT".... Der Grund warum sowas noch nicht niedergeschrieben wurde ist der, dass man nur schwer nachweisen kann ob hier nun wirklich eine Unverträglichkeit vorlieg, oder ob man einfach keinen gefallen an dem Duft findet!
    Mir sind hier die Hände etwas gebunden... Wenn dennoch fragen auftauchen genügt eine PN....
    Geändert von Scalli (20.06.2008 um 16:19 Uhr)


  24. #24
    Inventar Avatar von goldbaerchen_W
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    AW: Rückgabe von Parfüms

    Zitat Zitat von xorcism Beitrag anzeigen
    Und ich überlege gerade: In den USA wird doch für jede Kleinigkeit der Hersteller verklagt. Auf Parfümverpackungen steht nichts davon, dass das Parfüm möglicherweise Allergien bzw. Unverträglichkeitsreaktionen auslösen kann.
    Ob man da nicht mal eine 5-Millionen-Dollar-Schmerzengeld-Klage einreichen könnte...?

    Nee, mal im Ernst: Ob die Beweislastumkehr hier greift, da bin ich mir nicht sicher, denn ein potentiell allergieauslösender Stoff - sofern korrekt deklariert - stellt ja keinen Fehler des Produkts dar. Und damit fällt es nicht unter den Oberbegriff "Produkthaftung"
    Ja, aber dazu müssten die im Ernstfall mir ja erstmal beweisen, dass ich auf den deklarierten Stoff allergisch reagiere und nicht auf irgendeinen, der nicht deklariert ist Also ich glaube wenn man bei sowas recht dreist ist, könnte man das durchbekommen... aber wer will schon wirklich ellenlange Debatten mit einer armen Verkäuferin führen? Dann lieber vordem ausführlich testen

  25. #25
    mona-lisa
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    AW: Rückgabe von Parfüms

    Zitat Zitat von Kormann Beitrag anzeigen
    Mach ich bei Rotwein und Schokolade auch immer so. Wenns nicht schmeckt, tausche ich die Sachen um.

    Bin wieder da und starte gleich mit einer blöden Bemerkung - ich liebe es.
    würde ich persönlich nie machen, ich erkundige mich davor was ich kaufe ausserdem lassen einen die verkäuferinnen gern immer probieren, finde es seltsam sowas mit nem blöden kommentar zu reklamieren

  26. #26
    Inventar Avatar von Kolibri
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    AW: Rückgabe von Parfüms

    Hat man bei Düften auch ein 2jähriges Umtauschrecht bei "Nichtvertragen"?Mein Parfum wurde im Januar 2007 gekauft (also über ein Jahr).Die Packung wurde zwar geöffnet aber noch nicht gesprüht.Das heißt das ich in Form von 2 Proben dieses Duftes gemerkt habe das ich ihn nicht vertrage.Meine Nasenschleimhat schwillt an,niesen ,und meine Augen jucken.Hab ich da noch Möglichkeiten den Duft umzutauschen?Ich möchte ja garnicht mein Geld zurück-aber eine Gutschrift.

  27. #27
    Forengöttin Avatar von morgua
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    AW: Rückgabe von Parfüms

    Diese Diskussion haben wir hier doch an mehreren Stellen schon geführt. Ich würde einfach beim betreffenden Händler, Geschäft (also dem Verkäufer) nachfragen wie es aussieht. Mehr als ablehnen können sie ja nicht.
    (Ich habe bisher schon angebrochene Produkte zurück gebracht bei DM, Müller und Douglas. Ohne Probleme. Die Verkäuferinnen waren freundlich und es gab auch keine Diskussionen.)

  28. #28
    Inventar Avatar von Kolibri
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    AW: Rückgabe von Parfüms

    Zitat Zitat von morgua Beitrag anzeigen
    Diese Diskussion haben wir hier doch an mehreren Stellen schon geführt. Ich würde einfach beim betreffenden Händler, Geschäft (also dem Verkäufer) nachfragen wie es aussieht. Mehr als ablehnen können sie ja nicht.
    (Ich habe bisher schon angebrochene Produkte zurück gebracht bei DM, Müller und Douglas. Ohne Probleme. Die Verkäuferinnen waren freundlich und es gab auch keine Diskussionen.)

    ...ich hab hier ja auch alles gelesen!Es geht aber hier auch mit ums Kaufdatum!

  29. #29
    Forengöttin Avatar von morgua
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    AW: Rückgabe von Parfüms

    Hallo Kolibri,
    mein Post war auch keine direkte Antwort auf deine Frage, sondern bezog sich eigentlich noch auf den Eingangspost bzw. auf die gesamte Diskussion.

    Was meinst du denn mit "2jährigem Umtauschrecht"? Das gibt es nicht. Es gibt Garantie und/oder Gewährleistung, aber kein Recht, etwas 2 Jahre lang umtauschen zu können.

  30. #30
    krüsche deern Avatar von Caramel
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    AW: Rückgabe von Parfüms

    Hat man bei Düften auch ein 2jähriges Umtauschrecht bei "Nichtvertragen"?
    So ein Umtauschrecht existiert m.E. nach nicht. Das 2-jährigen Umtauschrecht z.B. bei Elektronik-Sachen ist ja darauf bezogen, dass was kaputt gehen könnte. Dein Parfum ist ja nicht "kaputt", sondern Du bist allergisch. Da läuft ein Umtausch nur auf Kulanz-Basis.
    Better to reign in Hell than serve in Heaven

  31. #31
    Inventar Avatar von Kolibri
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    AW: Rückgabe von Parfüms

    Ich werde da wohl eher pech haben...

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