Ohne Rechnung oder irgendeinen Beleg, was Du bezahlt hast, werden sie das nicht rausrücken bzw. sie werden es schätzen und anhand der Schätzung die Abgaben festlegen. Sowas habe ich mal beim Zoll als Zuschauer mitverfolgen können, da haben zwei chinesische Mädels einen ganzen Umzugskarton mit Klamotten, Schminke, Büchern etc. aus China bekommen, ohne Rechnung, angeblich "Gift". Der Zöller hat ihnen angeboten, den Karton zu schätzen (ich glaube, er hatte 200 EUR vorgeschlagen, was ich ziemlich human fand, wenn man die Berge von Sachen sah!), oder er hätte ihn halt nicht rausgerückt.
BTW: Auch Geschenke sind nicht unbegrenzt einfuhrabgabenfrei, die Freigrenze liegt einfach nur etwas höher. Und um einen Nachweis, was es wert ist, kommt man auch bei einem Geschenk nicht herum. Ausserdem leben die Zöllner ja nicht hinterm Mond, der "Trick", bestellten Kram als "Gift" zu markieren, kennen sie natürlich, davon lassen die sich nicht beeindrucken. Spätestens, wenn Du Deine eBay-PayPal-Rechnung vorlegst, ist ja klar, dass es kein "Gift" ist. Und dann kannst Du froh sein, wenn sie besseres zu tun haben, als diese Fehldeklaration näher zu untersuchen. Ich bin schon mal darauf angesprochen worden, wieso denn bei einer eBay-Bestellung (was ich sofort schon beim Abgeben des Zettels sagte) "Gift" angekreuzt sei, ich habe dann wahrheitsgemäß gesagt, dass ich keine Ahnung habe, wieso der Händler das angekreuzt hat, ich hätte ihn nicht darum gebeten und es wäre auch kein Geschenk.
Eine absichtliche Falschanmeldung als Geschenkesendung ist illegal, kein lustiges Haschmich-Spielchen, das man mit dem Zoll spielt, dafür kann man ganz schön Ärger bekommen, mal zum Einlesen:
http://forum.cinefacts.de/182436-zol...ml#post5044722 (bitte beachten, dass der Thread von 2007 ist)
BTW: Woher bekommt Ihr Metallkügelchen für Eure selbstgemischten Lacke?