Hallo zusammen,
ich habe gerade in meinen Bescheinigungen / Zeugnissen durchgeblättert und mir ist etwas aufgefallen:
ich hatte mal im Ausland ein Praktikum absolviert, es handelte sich um eine Anwaltskanzlei. Die haben mir auch eine Praktikumsbescheinigung gegeben mit dem Inhalt, ich welchem Zeitraum und was für eine Tätigkeit ich ausgeübt habe. Weiter befindet sich oben links die Absenderadresse, also die Kanzleiadresse und die Unterschrften von den beiden Anwälten.
nur ein Stempel ist nicht vorhanden. Ist ein Stempel denn ein MUSS, wenn absenderadresse und Unterschriften auf der Bescheinigung steht?
als ich für das Studium ein Praktikum in der Kanzlei absolviert hatte, hatte ich ein vorformuliertes Blatt bekommen, dort stand unten auch nur Unterschift und in Klammern GGF. Dienstsiegel oder Stempel, also von dem Formblatt geh ich aus, dass die Unterschrift wichtig ist und Stempel eher nicht.
wie sieht ihr dass, muss ein Stempel rauf?
Danke