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  1. #1
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    Probleme mit einer kleinen Boutique

    Hallo BJ,
    heute eine etwas andere Frage rund um das Thema Kleidung. Ich habe in einem kleinen Geschäft einen Blazer von NOA NOA gekauft.
    Folgendes Problem: Die Knopflöcher waren nicht vernäht bzw. nur einseitig. Das heißt, auf der anderen Seite des Knopfloches franste der Stoff aus. Das habe ich nach dem Kauf reklamiert. 2 Wochen später kam der Blazer zurück und die neuen Nähte sehen echt schlecht aus, als wenn ich es selber genäht hätte. Einfach schnell 5mal rum ums Knopfloch. Man sieht es sofort, wenn man es mit der anderen Seite des Knopfloches vergleich, wo mit der Nähemaschine gearbeitet wurde. Ich habe das wieder reklamiert, denn sowas will ich nicht kaufen für 70 Euro. Die Verkäuferin meinte noch: Der Blazer sei reduziert gewesen, deswegen müßte ich mit dem Qualitätsverlust rechnen. Sehe ich persönlich nicht so. Reduzierung ist schließlich ungleich Kauf von Mangelware bzw. Qualitätsverlust. Zudem wurde ich beim Kauf auch nicht darauf aufmerksam gemacht.
    Weiterhin habe ich noch ein Baumwolltop von NOA NOA gekauft. Es ist, obwohl ordnungsgemäß in der Waschmaschine gewaschen, zu einem Sack ausgeleihert. Das hat die Verkäuferin auch bemerkt.
    Das Ende vom Lied: Ich sei an allem Schuld, ich könnte nicht mit Klamotten umgehen, nur weil ich anscheinend immer Jeans und Outdoor-Jacke anhabe.

    Ich würde gerne wissen, ob es nicht eine 6monatige Gewährleistung zumindest auf Klamotten gibt. Oder was ich nun machen soll? Einen Gutschein will nicht, da ich nie mehr in diesem Geschäft kaufen möchte.

    Viele Grüße
    Schnuppe

  2. #2
    Inventar Avatar von koala
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    AW: Probleme mit einer kleinen Boutique

    kannst du die Sachen nicht mehr zurückgeben?
    "Bei tiefen Menschen dauern alle Erlebnisse lange" (Nietzsche)

  3. #3
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    AW: Probleme mit einer kleinen Boutique

    Im Moment jedenfalls nicht. Als ich das letzte Mal da war, wollte ich mein Geld wiederhaben. Da war die Chefin aber nicht da, nur eine Mitarbeiterin. Sie meinte, sie muß warten, was Noa Noa dazu sagt. Fakt ist nun aber: Die Sachen gehen nicht wieder nach Dänemark, sie kommen zu einer örtlichen Schneiderei. Noa Noa sieht nix davon.
    Ich dachte, wenn ich sie es zweimal nicht ordentlich hinbekommen, poche ich auf mein Geld. Ist aber schwierig, weil sie es mir nicht geben wollen. Begründung: Ihr Geld hätte ja Noa Noa und sie würden es ja nicht zurückbekommen. Fakt ist aber,daß ich mit dem Geschäft einen Vertrag habe und nicht mit Noa Noa.

    Grüße
    Schnuppe

  4. #4
    Inventar Avatar von goldbaerchen_W
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    AW: Probleme mit einer kleinen Boutique

    Zitat Zitat von Stern.Schnuppe Beitrag anzeigen
    Fakt ist aber,daß ich mit dem Geschäft einen Vertrag habe und nicht mit Noa Noa.

    eben 2 x möglichkeit der nacherfüllung geben entweder durch mangelbeseitigung oder ersatz durch mangelfreie ware. wird das zweimal erfolglos versucht kannst du vom kaufvertrag zurücktreten, und dabei ist völlig wumpe, wo dein geld ist, und wer es hat.


    § 439 BGB
    Nacherfüllung

    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

    (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

    (3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

    (4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.


    und

    § 440 BGB

    Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

    Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

    § 323 BGB
    Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten. ...


    da die Fristsetzung ja eh gemäß § 440 wegfällt erübrigt sich der Rest von § 323

  5. #5
    Katzenbespaßerin Avatar von Kissa
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    AW: Probleme mit einer kleinen Boutique

    Wann hast du die Sachen gekauft?

    Dass du den Kaufvertrag mit dem Besitzer der Boutique abgeschlossen hast, sollte ihm klar sein. Schließlich haftet der Verkäufer für die Sachen, die er fehlerhaft verkauft. Wenn er die Kleidung vor dem Verkauf nicht ordentlich prüft, dann hat er halt Pech... Nen Paragraphen hab ich allerdings nicht dazu

  6. #6
    Ansi
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    AW: Probleme mit einer kleinen Boutique

    Was heißt da "Noa Noa" hat das Geld. Meines Wissens kaufen Boutiquen bei Marken wie Noa Noa ein und verkaufen dann die Ware an ihre Kunden. Fertig - es ist ja nicht so, dass die das Zeug auf Kommission verkaufen - das wäre mir jetzt echt neu.

    Übrigens kaufe ich mir keine Noa Noa Sachen mehr, weil ich hier auch einige Klamotten von gekauft habe und gerade die günstigeren Sachen wir Tops, Baumwoll-Wickelshirts etc. sind nach einmaligen Waschen schon ausgeleiert und nach 5-6 mal nicht mehr tragbar. Eigentlich war ich blöd, dass ich das Zeug nicht mehr hingebracht habe. Im Prinzip schade, dass die Qualität so schlecht ist, weil ich den Stil total gerne mag.

  7. #7
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    AW: Probleme mit einer kleinen Boutique

    @goldbärchen: Vielen Dank, daß du mir das einmal rausgesucht hast. Dieses zweimalige Erfüllen gilt nicht nur beim Fernabsatzgesetz?
    §439 BGB (3) verstehe ich nicht. Tut mir leid.

    @Laydee: Da mein Vorstellungsgespräch am 19.9 war, hatte ich den Blazer davor gekauft. Am 22.9 war ich dann wieder im Geschäft und habe das erste Mal reklamiert. Seitdem zieht es sich, weil ich immer warten muß und dann auch immer schauen muß, wann ich Zeit habe, weil ich immer 2h mit dem Zug hin- und zurückfahren muß.

    @Ansi: Das war die Aussage der Verkäuferin. Sie könne mir mein Geld nicht zurückgeben, da ihr Geld ja bei Noa Noa sei. Das zweit Kleidungsstück ist ein Baumwolltop (Daria) für ca. 30 Euro. Ich habe es einmal bei 30 Grad Wolle gewaschen. Ergebnis: ausgeleiherter Sack. Hingebrach. Verkäuferin: Waschen Sie es noch einmal bei 40Grad. Ich habe also bei 40 Grad im Schonwaschgang gewaschen. Ergebnis: Ärmelnaht am Rücken platzt auf und es ist ein Loch drin. Wie meinst du das, sie sind nicht mehr tragbar?
    Jedenfalls meinte die Verkäuferin, ich sei schuld, ich könne nicht richtig waschen.
    Stimmt, schön sehen die Klamotten aus, aber die Qualität ist zum Haare raufen.

    Vielen lieben Dank für Eure Antworten.

  8. #8
    Katzenbespaßerin Avatar von Kissa
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    AW: Probleme mit einer kleinen Boutique

    Die zweimalige Nachbesserung gilt auch im "normalen" Handel. Und wenn du deine Waren schon zweimal reklamiert hast (also zweimal pro Kleidungsstück, soweit ich weiß), dann kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und musst das Geld zurück erhalten. Kannst ja bei der Verkäuferin mit den Paragraphen argumentieren (vll. sogar ausdrucken und auf deinem Recht pochen). Falls das noch immer nicht fruchtet: Verbraucherzentrale.

  9. #9
    Allwissend Avatar von knolli
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    AW: Probleme mit einer kleinen Boutique

    Bei mangelhaften Sachen müssen sie dir schon das Geld erstatten.
    Wenn du das gut kannst, würde ich hingehen und stunk machen, also mal die § mit einfliessen lassen und anwalt erwähnen (den müssten die ja zahlen) usw.
    Viel Glück!

    komische geschäftsstrategie haben die.... den kunden zu beleidigen ... Der Chefin gegenüber würde ich auch die fiesen Bemerkungen der Verkäuferin erwähnen. So machen die sich keine gute Werbung.

  10. #10
    Peace in & out!! Avatar von Seestern
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    AW: Probleme mit einer kleinen Boutique

    wenn ich das richtig verstanden habe, willst Du die Sachen ja nicht einfach "umtauschen", sodern es handelt sich um eine Reklamation und in diesem Fall müssen sie die Kleidungsstücke doch sogar zurücknehmen und an NoaNoa zurückschicken.
    Entweder bekommst Du materiellen Ersatz oder eine Gutschrift in Höhe des Einkaufswertes - normalerweise sollte es in diesem Fall auch möglich sein, das Geld zurück zu bekommen.
    Die Chefin soll sich doch nicht so anstellen, es wird ja wohl nicht zum ersten Mal eine Reklamation in ihrem Geschäft aufgetreten sein.
    Geändert von Seestern (30.10.2008 um 17:28 Uhr)

  11. #11
    Experte Avatar von miss made
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    AW: Probleme mit einer kleinen Boutique

    also ner freundin von mir ist auch mal nen ding in ner noanoa boutique passiert:

    sie hatte ein top, was eingerissen war oder durch sie eingerissen wurde (wie auch immer!) und sie war so freundlich und hat die verkäuferinnen daraufhingewiesen, dass das top kaputt gegangen sei.und was passiert?ohne das top zu kaufen musste sie 20% des preises erstatten für reparatur!!!

    ich arbeite nebenher bei einer großen schuhkette und wir sind ziemlich kulant mit reklamationen!!du musst immer auf den verbraucherschutz verweisen!reduzierte ware ist weder von reklamation noch von umtausch ausgeschlossen!was natürlich sein kann, ist, dass sie sagen (wenn sie keine reine noa noa boutique ist!), du müsstest dich direkt an den hersteller wenden und dann wären sie im prinzip im recht, das würde die sache für dich ja umständlich machen!

    ich würd dennoch nochmal hingehen, ihre begründungen waren sehr schlecht und da würd ich doch ein angebot erwarten!
    liebe grüße miss made

  12. #12
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    AW: Probleme mit einer kleinen Boutique

    Nein, Sie muss sich eben NICHT an den Hersteller wenden. Vertragspartner ist die Boutique und der hat sich mit dem Hersteller rumzuschlagen.

    Und eine Gewährleistung gibt es auch für Kleidung und das ist hier wohl der klassische Fall.

    Das hat mit Kulanz nichts zu tun, das ist Gesetz.

    Ich würde mir allerdings eine Mail an NoaNoa direkt gönnen, das ich Ihre Marke nicht mehr kaufen kann, da ja ihre Wiederverkäufer nicht akzeptabel und nur im Kundenvergraulen gut seien, das wirkt oft gut.

    Viele Grüße,

    June

  13. #13
    Try to fly Avatar von Crystal
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    AW: Probleme mit einer kleinen Boutique

    Man hat als Verbraucher 2 Jahre Garantie, im ersten halben Jahr muss man auch nicht beweisen dass die Ware mangelhaft ist. Es wird laut BGB angenommen, siehe:

    § 476
    Beweislastumkehr

    Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
    Sky is the limit.

  14. #14
    ... Handel & Gewerbe Avatar von Angriffsflasche
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    AW: Probleme mit einer kleinen Boutique

    Ich würde es wie Goldbärchen machen, Gewährleistung gilt im Normalfall mind. 1Jahr, wo im ersten halben Jahr der Verkäufer DIR nachweisen muss, dass du nicht mit den Sachen falsch umgegangen bist.
    Da du den Blazer erst vor kurzem gekauft hast, muss die Verkäuferin dir nachweisen, es läge an dir um sich aus der affäre ziehen zu können.
    Da sie das in bezug auf den Blazer nicht kann ! würde ich an deiner stelle eine 2. nacherfüllung verlangen, also sie sollen nochmal die nähte machen.
    Kommt der blazer wieder und ist immernoch nicht in ordnung, steht dir frei
    1. blazer zurückgeben, geld komplett wieder
    2. blazer behalten, aber preisminderung verlangen

    Lass dich von der nicht verrückt machen, manchmal muss man auf sein recht pochen. gerade bei so kleinen läden, die am geld hängen und von service noch nie was gehört haben.
    Von wegen hättest du wissen müssen wg reduziert und mängel, defintiv NEIN.
    Das hat mit reduziertheit rein gar nichts zu tun.
    Sie hätte dich dafür vor dem Kauf, nämlich an der kasse darauf hinweisen müssen!
    Lass dich auch nicht abweigeln nach der 2. reperatur, dass dus nur umtauschen willst...
    Sie muss es machen!
    Normaler Umtausch wäre, wenn die ware in ordnung gewesen wäre und dir die dann doch nicht passt etc. und das geht nur in den 2 wochen un dist kein muss vom händler.
    die gewährleistung hingegen schon!

    Viel glück

  15. #15
    ... Handel & Gewerbe Avatar von Angriffsflasche
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    AW: Probleme mit einer kleinen Boutique

    [QUOTE=miss made;4170958]was natürlich sein kann, ist, dass sie sagen (wenn sie keine reine noa noa boutique ist!), du müsstest dich direkt an den hersteller wenden und dann wären sie im prinzip im recht, das würde die sache für dich ja umständlich machen!
    QUOTE]

    kleine anmerkung nein muss sie nicht, die ganzen händler versuchen das gerne mal. Aber zB. wenn du im lidl nen pc kaufst, der ist kaputt, dann MUSS lidl dafür sorgen dass der in ordnung gebracht wird. D.h. lidl muss sich an den hersteller wenden nicht man selber.
    wenns nen großer fernseher wäre, müsste lidl den sogar zuhause selbst abholen bei dir...
    es ist zwar so, dass zb lidl dann sacht von wegen ja wend dich an den hersteller, aber dann musste nur sagen willst mit dem vorgesetzten reden

    ich lern sgrad in wug in der schule, ist recht interessant das thema und wie man manchmal als verbraucher "gedrückt" wird.


    achja noch ein kleiner tipp an alle, beim möbelkauf z.b.
    Wenn ihr euch eine Küche zulegen wollt, achtet beim kauf darauf dass ihr den händler zb den ikeaverkäufer damit löchert, wann er liefern kann. also wenn er sagt in 6 wochen, dann dann guckt in euren kalender und schaut nach wann ab dme tag die 6 wochen zuende sind. z.b. der 12.11
    und fragt nach ob er an dem datum liefern kann. wenn er sagt ja , dann soll ers mit in den vertrag reinschreiben.
    das erspart euch reibereien, wenn die lieferung sich verspätet etc.
    und am besten sagt ihr noch zb. "ja also wenn sie so sicher sind, dass sie an dem datum liefern können, macht es sicher nichts aus, wenn wir noch reinschreiben für jeden tag verzug bekomme ich 20€ schadensersatz weil ich nicht kochen kann und auswärts essen muss"
    meistens werde solche kunden dann als "unangenehm" betrachtet und erst recht mit sorgfalt behandelt.
    wenn der jetzt die küche bis zum angegebenen termin nicht geliefert hätte, ist der dann automatisch durch das angegeben datum in verzug und könntet noch den schadenserstatz einstreichen.

    ansonsten, 6 wochen ist ein dehnbarer begriff, nachher heißt es ja aber waren werktage mit gemeint, samstage zählten aber nicht blabla und man muss das ganze dann nachträglich in verzug setzen.
    dann lieber gleich so


    mir ist noch etwas eingefallen. wenn ihr zb Sachen habt, die ihr nur an dem einem bestimmten braucht, z.b. ein hochzeitskleid (nach der heirat braucht mans ja auch nicht mehr!) und habt den termin mit dem händler ausgemacht, aber bekommt an dem tag das kleid nicht, dann könnt ihr woanders ein kleid kaufen (etwa selbe quali usw) und dann die mehrkosten von dem händler, der hatte liefern sollen, zurückverlangen!

    meine oma hätte das an ihrem bday mit einem cateringservice machen könne. si ehatte für den tag nen buffet bestellt gehabt. es kam und kam nicht. also hat sie da angerufen und es hieß, wie? lieferung? nee geht jetzt nicht!
    ganz große klasse! eigentlich hätte sie hingehen können und woanders ein neues buffet bestellen können nd dann die mehrkosten vom anderen zurückverlangen können. das buffet hätte aber auch hier in der gleichen quali sein müssen, also nicht von hackbraten plötzlich auf kaviar umsteigen
    das geht nicht.
    naja aber sie war dann zu beschäftigt und hatte keinen nerv mehr gehabt sich noch mit den caterings auseinanderzusetzen. selber schuld.
    Geändert von Angriffsflasche (31.10.2008 um 14:53 Uhr)

  16. #16
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    AW: Probleme mit einer kleinen Boutique

    Hallo Bjs!
    Ich danke Euch für die tollen Antworten.
    Im Moment warte ich auf Rückmeldung vom Händler.
    Ich habe schon eine Email an Noa Noa nach DK geschrieben. Dann hat sich ein Agent für Hessen gemeldet, der die Sachen für Hessen vertreibt. Er hat nur mit der Boutique geredet und meinte zunächst, er würde die Sachen nicht zu sehen bekommen. Jetzt ist es aber anscheinend so, daß die Sachen zur Begutachtung zu ihm hingeschickt werden.
    Die Sachen gehen definitv nicht zu Noa Noa zurück nach DK. Grund: Das würde zuviele Kosten verursachen. Die Sachen gehen irgendwohin zu einer Schneiderei. Der Agent meinte aber auch, ich muß mich mit dem Händler auseinandersetzen. Ihr sehr das also auch so, daß der Händler mein Vertragspartner ist?
    Ich werde auf Gewährleistung beharren und ihr sonst mit Verbraucherschutz drohen. Ich fühle mich wirklich voll verkohlt. Ein kleiner Laden sollte eher am Service interessiert sein als eine Kette, weil sie eher auf zufriedene Kunden angewiesen sind. Als hervorragendes Beispiel für Service nenne ich einmal Zhenobya. Aber der Servicegedanke ist bei diesem Geschäft fehl am Platz stattdessen Beleidigungen durch die Verkäuferin.

    Ganz wichtig: Ich möchte keinen Gutschein, da ich nie wieder was von NOA NOA kaufen will. Ich verlasse Deutschland wohl auch in drei Monaten für drei Jahre und daher möchte ich mein Geld zurück. Das Vertrauensverhältnis ist gestört.

  17. #17
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    AW: Probleme mit einer kleinen Boutique

    Noch ein Nachtrag: Sollte ich dem Laden eine Frist setzen? Ich möchte mich nicht monatelang noch damit herumschlagen. Was wäre angemessen?

  18. #18
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    AW: Probleme mit einer kleinen Boutique

    @Crystal: Ich bin zwar kein Jurist, aber man hat keine Garantie. Garantie kommt vom Hersteller (hier Noa Noa) und ist eine freiwillige Leistung. Gewährleistung ist aber laut Gesetz gegeben und daher ist es am besten Fehler sofort in den ersten sechs Monaten anzusprechen.

  19. #19
    Katzenbespaßerin Avatar von Kissa
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    AW: Probleme mit einer kleinen Boutique

    Setz dem Händler eine Frist von angemessener Zeit (zwei Wochen sollten da dicke genügen). Und wenn die nicht fristgerecht fertig werden, dann trete vom Vertrag zurück.

    Ist echt ein komisches Geschäftsgebahren...

  20. #20
    Experte Avatar von miss made
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    AW: Probleme mit einer kleinen Boutique

    hm, mit der frist setzen ist natürlich schwierig, weil du dann mit dem anwalt drohen müsstest (oder was willst du sonst bei fristüberschreitung tun?du kannst ja dein geld nicht einfach aus der kasse nehmen!) und da musst du dir überlegen, ob du so weit gehen willst...

    große unternehmen sind eben doch meist kulanter, weil es die paar piepen für nen schneider oder nen schuster bei ihnen eben echt nicht ausmachen...bei uns zb reparieren wir oder nehmen auch echt noch schuhe zurück, die schon vor über nem jahr gekauft wurden und das ohne kommentar...und das finde ich für gewährleistung sehr kulant!
    liebe grüße miss made

  21. #21
    Try to fly Avatar von Crystal
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    AW: Probleme mit einer kleinen Boutique

    Entschuldigt ich habe mich beim Ausdruck vertan. Das Recht bleibt dasselbe:
    § 438 BBG Nr. 1 Abs 3 : 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung

    § 476: Beweiskehrumlast, im ersten halben Jahr muss der Verkäufer dir nachweisen, dass du für den Schaden oder sonst irgendwas verantwortlich bist um aus der Gewährleistung rauszukommen. Dies kann er i. d. Regel NICHT.

    Also hast du das Recht auf Nacherfüllung § 439 BGB: entweder Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache

    Ich würde mal schriftlich eine Frist von 2 Wochen setzen.

    Wenn der Verkäufer zweimal nacherfüllt hat und der Schaden immer noch nicht beseitigt ist, kannst du vom Vertrag zurücktreten und bekommst das Geld dann wieder.
    Geändert von Crystal (31.10.2008 um 22:02 Uhr)
    Sky is the limit.

  22. #22
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    AW: Probleme mit einer kleinen Boutique

    Ich muß noch einmal ganz dumm bitte nachfragen:

    Beim Blazer sind die Knopflöcher ja nicht ordentlich vernäht worden. Erst war auf der einen Hälfte keine Naht und jetzt wurden sie wohl per Hand schnell genäht. Der Händler findet die Ausführung in Ordnung, ich aber nicht.
    Die Reparatur sieht eben nicht so aus wie die originale andere Hälfte. Eben grottig mit der Hand. Aber wer entscheidet hier über das Maß? Ich würde nix weniger als die originale Version akzeptieren, die fein und mit vielen Stichen einmal vernäht ist. Die Handversion hat fünfmal grob ums Loch Stiche.

    Beim Top sehe ich gute Chancen. Schließlich ist das Ding ausgeleiert und es gibt keine mehr. Ich hatte das letzte angeblich in der Farbe gekauft.

  23. #23
    Experte Avatar von miss made
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    AW: Probleme mit einer kleinen Boutique

    das ist aber generell so: die artikel werden nicht eingeschickt, sondern von einem lokalen schneider/ schuster repariert...dann ist halt die frage, ob man das überhaupt besser hinkriegen würde...insofern würd ich im endeffekt schon auf geld zurück bestehen, wenn es dich tatsächlich so sehr stört!
    liebe grüße miss made

  24. #24
    Try to fly Avatar von Crystal
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    AW: Probleme mit einer kleinen Boutique

    § 439
    Nacherfüllung

    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

    (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

    (3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

    (4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.


    Dann versuch doch die Lieferung einer mangelfreien Sache durchzusetzen und sag klipp und klar dass das nachgebesserte dir nicht zusagt.
    Sky is the limit.

  25. #25
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    AW: Probleme mit einer kleinen Boutique

    Juhu, ich habe heute einen Anruf von der Boutique bekommen. Meine Reklamation wurde anerkannt, ich bekomme mein Geld für beide Sachen zurück. Dann muss ich es nur noch schaffen, dort hinzufahren, um das Geld persönlich zu empfangen.

  26. #26
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    AW: Probleme mit einer kleinen Boutique

    Ich war gestern abend bei dem Geschäft names Arearea in Kassel, um das mir versprochene Geld abzuholen. Ich stellte mich dort vor und sagte, ich würde gerne meine Geld abholen. Ich war höflich. Wie aus dem Nichts sagte die schon damals unverschämte Verkäuferin plötzlich: Wir möchte Sie bitte, davon abzusehen, noch einmal bei uns zu kaufen. Ich dachte, ich höre nicht mehr richtig. Dieses Geschäft schien überzeugt zu sein, ich würde noch einmal vorbeikommen. Ich: Ich werde Sie sicher nicht weiterempfehlen. Sie: Das ist uns egal. Anscheinend hat dieses Geschäft es nicht nötig, Kunden zu behalten.

    Dann wollte sie noch Wechselgeld von mir, aber da habe ich dann auf stur gestellt und sie das Geld heraussuchen lassen. Ich wollte Sie noch fragen: Wie sie sich gerade als kleines Geschäft, es leisten zu können, Kunden dermaßen zu vergraulen? Sie wieder ungefähr: Kommen Sie nicht wieder.
    Ich bin grußlos gegangen (sonst nicht meine Art), da ich keine Zeit mehr hatte, mir ihr Gezeter noch länger anzuhören. Es hätte sowieso nichts gebracht. Sie war von ihrer Meinung überzeugt.

    Mein Fazit: Natürlich werde ich nicht mehr bei Arearea kaufen und werde diese Geschichte als lehrreiches Beispiel für mich verbuchen, wo man besser nicht mehr kauft. Es sei denn, man fragt vorher, wie das jeweilige Geschäft Reklamationen handhabt. NoaNoa halte ich inzwischen für überteuert. Klar sehen manche Sachen besser aus als bei Esprit, aber dort hatte ich weniger Probleme bei Reklamationen. Außerdem halten die Sachen länger und damit ist ein besseres Preis-Leistungsverhältnis vorhanden.

    Viele Grüße
    Schnuppe
    Geändert von Stern.Schnuppe (16.11.2008 um 14:03 Uhr)

  27. #27
    Experte Avatar von Beautyvictim
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    AW: Probleme mit einer kleinen Boutique

    Heftig, mehr fällt mir dazu nicht ein.

    Ich habe in Kassel viele Freunde. Denen muss ich das mal erzählen.

  28. #28
    Allwissend
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    AW: Probleme mit einer kleinen Boutique

    Zitat Zitat von Beautyvictim Beitrag anzeigen
    Ich habe in Kassel viele Freunde. Denen muss ich das mal erzählen.
    yup, das werde ich auch

  29. #29
    blossom
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    AW: Probleme mit einer kleinen Boutique

    Stern.Schnuppe

    Kassel? Wir shoppen nämlich regelmäßig in Kassel, und den Namen vergesse ich nicht .

    Sind das die in der Königsgalerie? (lt. Google)

  30. #30
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    AW: Probleme mit einer kleinen Boutique

    Ja, Blossom.
    Übrigens, ich lüge hier nicht. Ich habe hier nur geschildert, was mir widerfahren ist. Ich denke, da Meinungsfreiheit in Deutschland existiert, ist das wohl gestattet.

  31. #31
    blossom
    Besucher

    AW: Probleme mit einer kleinen Boutique

    Wir sind ja andersrum auch alt genug, um zu entscheiden, ob wir dort kaufen möchten oder nicht. Von daher mach Dir mal keinen Kopf und vergiss diese Profis .


  32. #32
    Roxy
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    AW: Probleme mit einer kleinen Boutique

    Eines Tages werden die sich wundern, und dann vielleicht selber auf dieses Forum stoßen, und sich gewaltig in den A... beißen Und das haben die ja wohl voll verdient. Unmöglich.

  33. #33
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    AW: Probleme mit einer kleinen Boutique

    Vielen Dank, Blossom.
    Habt ihr so etwas auch schon einmal erlebt?
    Viele Grüße
    Schnuppe

  34. #34
    blossom
    Besucher

    AW: Probleme mit einer kleinen Boutique



    Nein, in der Form noch nicht. Und ich werde jetzt hinsichtlich Garantie und Rückgabe in kleineren Läden immer ausführlich nachfragen, wie es dort gehandhabt wird.

    Werde mir den Laden die Tage mal ansehen. Fahren sicherlich vor Weihnachten noch einmal hin.

  35. #35
    Inventar Avatar von tsavoritgrün
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    AW: Probleme mit einer kleinen Boutique

    Hi,
    ja mit einem Latop vom Media Markt.....in 5 Monaten 3 Reparaturen und dann habe ich mein Geld zurück bekommen.........auch mit ähnlich frechen Sprüchen vom Verkäufer!

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