...und hier steig ich aus. ich kenne nur deutsche schuhläden und als ich mal in einem gearbeitet habe, habe ich o.g. gelernt und bisherige umtäusche damit gut über die bühne gebracht. grundsätzlich ist es so, dass ICH als kunde von der mangelhaftigkeit der ware überzeugen muss; nicht der hersteller (oder stellvertretend das geschäft als vertreiber der ware) muss mich überzeugen, dass deren ware gut ist...
so meinte ich das. hier greift dann der kassenbon, der mir ermöglicht zu
beweisen, dass der verschleiß des schuhs dem zeitlichen abstand zwischen kaufdatum und heute scheinbar nicht angemessen ist.
das problem ist, dass die exakten rechtlichen hintergründe im falle eines falles natürlich relevant sind - sofern man einen anwalt mit der schuhreklamation beauftragen möchte. im konkreten gespräch mit den mitarbeitern des gerschäfts ist es, denk ich, entscheidender, dass man gewisse kenntnis der sachlage hat und dann gezielt argumentiert, um kulanz zu bewirken. man will ja nur den schuh loswerden und sein geld zurück. und da kein verkäufer seinen job verliert wegen zu viel kulanz (weil niemand je sich drüber beschweren wird) wird, gilt es wohl im ersten schritt, zwischenmenschlich clever zu handeln und die frau dazu zu kriegen, dass sie kulant ist. man kann das ja versuchen zu klären, ohne sie gleich mit paragraphen platt zu machen.