Zitat von
Aces High
Von wegen Kassenbon: das Geschäft muss hier gar nichts. Die Beweislast liegt bei demjenigen, der von dem Geschäft was haben will. Wenn das Geschäft kulant ist, reagiert es trotzdem. Wenn nicht: ich würd nicht ohne Beweismittel, die meine Klage schlüssig machen vor Gericht auftauchen wollen. Solange man nicht beweisen kann, dass die Schuhe nicht unter Umständen geklaut sind (@Threadstarterin: das geht jetzt gar nicht gegen Dich, ich würd hier nur gerne mit ein paar Missverständnissen aufräumen, die so leider immer wieder zu hören sind) hat man außerhalb der Uni an einem Gericht schlechte Chancen.