Mädels ... ich bin mal wieder verwirrt

Aufgrund von Sources Intervention von wegen der Verumsatzsteuerung der Portokosten, die bei mir immer immer immer mitgerechnet wurden und wo ich auch immer immer die 19% Einfuhrumsatzsteuer drauf bezahlen musste, dass es da angeblich sogar nen Gerichtsurteil dagegen gibt und die meisten Zollämter das einfach nicht wissen, hab ich beim Zoll selbst angefragt, warum bei mir (als Privatperson, die sich private Dinge wie Cremes, Nagellacks, Bodymists aus den USA bestellt) immer der Warenwert plus Portokosten mit den 19% EUSt belegt werden.
Das hier kam als Antwort:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
die von Ihnen zitierte Ausführung bezieht sich auf die Beurteilung der Freigrenze. D.h. bei Beurteilung der Freigrenze bleiben Versandkosten außer Betracht.
Beispiel:
Sendung mit einem Wert von 30 Euro, davon 20 Euro Warenwert und 10 Euro Versandkosten -> Um zu prüfen, ob die Freigrenze von 22 Euro eingehalten worden ist, wird als Grundlage allein der Warenwert geprüft. In diesem Beipiel führt dies zu einer vollständigen Abgabenbefreiung.
Kommt man allerdings zu dem Ergebnis, dass die Freigrenze überschritten ist
(Beispiel: Sendung mit einem Wert von 35 Euro, davon 25 Euro Warenwert und 10 Euro Versandkosten), gilt bezüglich der Versandkosten im Postverkehr folgendes:
Bei nichtgewerblichen Wareneinfuhren sind die Postgebühren nicht hinzuzurechnen, sofern der Selbstverzoller diese nicht im Feld Zollwert der Zollinhaltserklärung (Vordruck CN22/CN23/C1) oder anderweitig schriftlich bzw. mündlich angemeldet hat (Artikel 165 Abs. 2 ZK-DVO).
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steue...ten/index.html
Meldet der Versender die Portokosten also beispielsweise in seiner Zollinhaltserklärung (Zettel auf dem Paket) an oder melden Sie den Warenwert plus Versandkosten bei Ihrem Zollamt an (durch Vorlage einer Gesamtrechnung), werden die Portokosten auch mit verzollt/versteuert.
Achtung: Diese Besonderheit gilt nur für im Postverkehr beförderten Waren. Bei Kurier- und Expressdiensten werden die Beförderungskosten, also die ausländischen Frachtkosten, immer zum Zollwert hinzugerechnet. Grundlage hierfür ist Art. 32 Zollkodex.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.“
Heisst das jetzt auf gut deutsch, wenn erstens auf dem Päckchen/Umschlag NUR der Warenwert draufsteht und ich zweitens eine Rechnung OHNE Shippingkosten anschleppe, dass ich dann keine 19% EUSt auf die Shippingkosten zahlen muss?