äh ja.
das schon .... die frage ist eher, ob ich das meinem zollamt nahebringen kann. ich hab in der zwischenzeit nichts nennenswertes mehr bestellt, wo mich die zöllner zur audienz gebeten hätten, aber vor 2 wochen oder so hab ich 2 grosse parfum/bodyspray/duft-päckchen bei ex-MMU (jetzigem perfumatory) und pinkflowerscents bestellt, die werden sicherlich beim zoll klebenbleiben.
ich hab bei beiden drum gebeten, dass die nur den warenwert aussen hinschreiben, nicht warenwert plus shipping zusammen.
weil der zolltyp vom frankfurter hauptzoll ja schrieb, wenn
a) ich als privatperson eine rechnung hab, wo shipping und warenwert getrennt aufgelistet sind und
b) der verkäufer/sender auf dem paket nur den warenwert deklariert und somit nicht die versandkosten mitanmeldet
dann dürfen die shipping kosten nicht mit 19% EUSt belegt werden.
das dortmunder zollamt machts ja auch nicht, siehe TheSource.
der letztendliche kampftermin bei mir steht da aber noch aus.
"Kommt mann allerdings zu dem Ergebnis, dass die Freigrenze überschritten ist (Beispiel: Sendung mit einem Wert von 35
Euro, davon 25 Euro Warenwert und 10 Euro Versandkosten), gilt bezüglich der Versandkosten im Postverkehr folgendes:
Bei nichtgewerblichen Wareneinfuhren sind die Postgebühren nicht hinzuzurechnen, sofern der Selbstverzoller diese nicht
im Feld Zollwert der Zollinhaltserklärung (Vordruck CN22/CN23/C1) oder anderweitig schriftlich bzw. mündlich angemeldet
hat (Artikel 165 Abs. 2 ZK-DVO).
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steue...ten/index.html
Meldet der Versender die Portokosten also beispielsweise in seiner Zollinhaltserklärung (Zettel auf dem Paket) an oder
melden Sie den Warenwert plus Versnadkosten bei Ihrem Zollamt an (durch Vorlage einer Gesamtrechnung), werden die
Portokosten auch mit verzollt/versteuert.
Achtung: Diese Besonderheit gilt nur für im Postverkehr beförderten Waren. Bei Kurier- und Expressdiensten werden die
Beförderungskosten, also die ausländischen Frachtkosten, immer zum Zollwert hinzugerechnet. Grundlage hierfür ist Art.
32 Zollkodex. "