Wie kommst du denn auf den prozentualen Aufschlag?
€133,02 sind doch weniger als die zollfreien €150 ("geringwertig Sendung")
Link zum Artikel auf der Zollseite
Fällig wird also nur die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% des Zollwertes.
Der Zollwert berechnet sich ohne Versand.
Umrechnen wird der Zoll mit diesen Wechselkursen:
klick
Damit kann man idR bis auf kleine Rundungsfehler die fällige Einfuhrumsatzsteuer berechnen

Zoll wird aber nicht fällig, und auf den bezog sich deine ursprüngliche Frage glaube ich.
Sollte der Zoll bei dir pennen und/oder die Post vergessen, das vorgelegt einzutreiben... bei der Post gibt es keine Möglichkeit, einmal nicht eingetriebenes Geld zu verbuchen. Das heißt, die Post bleibt drauf sitzen.
Sollte der Zoll schlafen... entweder hinfahren oder anrufen bzw. durchsuch mal die Post Seite nach "Selbstverzoller/Selbstverzollung". Verpflichtet bis du zur Nachverzollung allerdings nicht und vermutlich schicken dich deine Zoller kopfschüttelnd nach Hause.
Vorher Ust bezahlen geht garnicht - auch in Zeiten von Brief-Tracking nicht
